Eine Rechtsprechung, die weitreichende Folgen haben dürfte: Das AG Berlin Mitte und das LG Berlin haben entscheiden, dass Tracking illegal ist. Nicht nur, dass die dauerhafte Aufzeichnung von IP-Adresse und Besucher-Bewegungen auf einer Internetseite nach Ansicht der Gerichte gegen geltendes Recht verstößt – sie kann auch abgemahnt werden. Von jedem, der die Seite angesurft hat.
Diese Rechtsprechung könnte die umfassendste Abmahnwelle auslösen, die das deutschsprachige Internet bisher erlebt hat. Die Verwendung eines Tracking-Programmes war bisher absoluter Standard – und auch, den dahingehenden Nachweis zu führen, dürfte nicht schwer fallen: Ein Tracker ist im Quelltext einer Internetseite leicht zu finden. Und geltend machen kann den Unterlassungsanspruch praktisch jeder.
Die beiden Urteile in der Urteilsdatenbank. Eine weitere Berichterstattung wird folgen.
Bis dahin: Ein Bericht auf Heise Online. Artikel vollständig lesen
Eine der wichtigsten Technologien für die Zukunft des Internets
Die digitale Rechtsordnung entwickelt sich weiter. Mit jeder neuen Reform werden die Gesetze besser an die Herausforderungen des Internets angepasst. In dieser Hinsicht sind „Digital Fingerprinting“ und „Watermarking“ zwei Schlüsseltechnologien: Sie schaffen erst die Vorraussetzungen, an die neue Reformen anknüpfen können. Beide Techniken dienen dazu, Medieninhalte im digitalen Raum zu identifizieren – und sie auf diese Weise katalogisierbar zu machen. So nutzt z.B. Youtube eine Fingerprinting-Technologie, um illegale Videos aus seinem Portal zu entfernen, die Musiklabels erproben Watermarking als Ersatz für DRM. Mittels der „digitalen Wasserzeichen“ sollen Copyright-Verletzer identifiziert werden.
Die neuen Möglichkeiten, die Digital Fingerprinting und Watermarking bieten, können Reformen in vielfältiger Weise aufgreifen: z.B. für neue Verteilschlüssel für urheberrechtliche Pauschalabgaben oder für neue Methoden des Lizenzerwerbs.
Doch wie weit sind solche Technologien? Wann können wir mit einem massentauglichen Produkt rechnen? Und was könnte so ein Produkt effektiv leisten? Die wichtigsten Fragen zu Digital Fingerprinting beantwortet Raphael Wimmer, Dipl. Medieninformatiker und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Lehr- und Forschungseinheit Medieninformatik an der LMU München.
Was ist der Unterschied zwischen digitalem Fingerprinting und Watermarking?
Beim Fingerprinting geht es darum, zu erkennen, ob zwei Mediendateien den gleichen oder einen ähnlichen Inhalt haben. Das heißt, der Computer soll einen Medienclip wiedererkennen, auch wenn er leicht manipuliert wurde, zum Beispiel wenn Teile abgeschnitten wurden oder nur ein kurzer Ausschnitt zum Vergleich vorliegt.
Bei Watermarking dagegen verstecke ich zusätzliche Daten in einer Mediendatei, um diese eindeutig zu kennzeichnen.
Wie läuft das auf der technischen Ebene ab? Artikel vollständig lesen
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Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gehört aktuell zu den meistdiskutierten Themen in deutschsprachigen Internet. Alexander Svensson von Wortfeld hat aus alten Science-Fiction-Filmen ein sehr sehenswertes Video zusammengestellt, die Blogosphäre mobilisiert für eine Demonstration gegen das deutsche Gesetz am kommenden Samstag. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung plant eine Massen-Verfassungsbeschwerde mit mehr als 5000 Beschwerdeführern.
In der Diskussion geht häufig unter, dass die Rechtslage um die Vorratsdatenspeicherung alles andere als simpel ist. Denn hier greifen deutsches und europäisches Recht auf komplizierte Weise ineinander. Artikel vollständig lesen
Es sind keine guten Zeiten für die Rundfunkgebühr: Erst sieht die EU-Kommission in ihr eine unerlaubte Beihilfe. Dann kommt das Verfahren der Festsetzung auf den Prüfstand vor dem BVerfG. Und nun rücken ihr auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer zu Leibe. Im Oktober will man auf einer Konferenz alternative Modelle zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutieren. Als Abgabe für Empfangsgeräte ist sie nämlich in die Kritik geraten: Die Einführung der PC-Gebühr gezeigt, dass sie neuen Entwicklungen wie der Konvergenz der Endgeräte nicht gerecht wird. Verwaltung und die Arbeit der GEZ stellen einen hohen (finanziellen) Aufwand dar. Gleichzeitig zeichnet sich eine schwindende Akzeptanz unter den Gebührenzahlern ab. Höchste Zeit also für eine Reform.
Aber auch ein neues Modell muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Grundgesetz schreibt eine staatsferne Finanzierung vor. Obwohl sie in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, soll die Gebühr auch in Zukunft bundeseinheitlich gestaltet werden. Ein Vorschlag, der nicht die bisher erzielten Einnahmen von 7, 1 Milliarden Euro gewährleistet oder einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert, hat ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg. Zurzeit werden fünf Konzepte diskutiert: Artikel vollständig lesen
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Ein Kommentar von Simon Möller.
Eine interessante Meinung formuliert BKA-Chef Jörg Ziercke in einem Video-Interview :
„Bei organisierten Kriminellen, bei Terroristen, aber auch wenn sie mal in die Gemeinschaft aller PC-User schauen, da weiß man, was man mit Verschlüsselung alles machen kann. Jeder Informatiker wird ihnen sagen: Sie können heute, mit den vorhandenen Tools, verschlüsselte Festplatten nicht mehr entschlüssen.
Und deshalb sage ich ganz klar: Wenn das möglich ist in einem Rechtsstaat, dass man die Beweise sozusagen selbst verschlüsselt, und der Staat hat keinen Zugriff mehr, dann hat das gravierende Auswirkungen für die Strafrechtspflege in Deutschland.“
(Hervorhebung von mir)
Ich sehe das nun wirklich anders. Artikel vollständig lesen
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Die aktuelle Entscheidung des LG Köln zum Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de (Urt. v. 22.08.2007, Az. 28 O 333/07) ist nun online verfügbar. Wie bereits vor wenigen Wochen, hatte eine Lehrerin versucht, eine einstweilige Verfügung gegen das Portal zu erwirken: die Veröffentlichung ihres Namens, ihrer Fächer und ihrer Schule verletze sie in ihrem Persönlichkeitsrecht und sei datenschutzrechtlich unzulässig. Das LG Köln hielt den Antrag jedoch wie beim letzten Mal für unbegründet:
Die Daten bestehend aus Namen, Schule und unterrichteten Fächern der Verfügungsklägerin sind durch die mit ihrem Willen erfolgten Eintragungen im Internet bekannt geworden, da die Daten auch auf der Homepage der Schule, an der die Verfügungsklägerin unterrichtet, veröffentlicht wurden und damit allgemein zugänglich waren. Daher können sich die Verfügungsbeklagten insoweit auch berechtigterweise auf § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG berufen.
Das Urteil ist im Wesentlichen wortgleich mit der letzten Entscheidung des LG Köln zu spickmich.de.
Vielen Dank an Thorsten Feldmann, LL.M von JBB Rechtsanwälte für die Einsendung des Urteils. Artikel vollständig lesen
Es war in der Menschheitsgeschichte immer so: Wenn es neue Kommunikationsmöglichkeiten gegeben hat, dann müssen die für die Sicherheit Verantwortlichen auch eine Möglichkeit haben, darauf gegebenenfalls, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, Einblick nehmen zu können.
(Wolfgang Schäuble im Deutschlandfunk am 15. 08. 2007)
Für den Bundesinnenminister ergibt sich aus dieser Überlegung nur eine logische Schlussfolgerung: Sicherheitsbehörden muss es erlaubt sein, heimlich auf Festplatten Verdächtiger zuzugreifen. Aber stellen Online-Durchsuchungen wirklich ein probates Mittel für einen Rechtsstaat zu Zwecken der Strafverfolgung und –prävention dar? Datenschützer und Verfassungsrechtler sehen hier Probleme. Dennoch gab und gibt es gleich mehrere Versuche von Landes- und Bundespolitikern diese Methode durch Gesetzesänderungen zu etablieren. Artikel vollständig lesen