+++ LG Kiel: Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen
+++ iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile
+++ Geldbuße gegen Videobänder-Hersteller
+++ Im Kommen: 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
+++ BVerfG verhandelte über automatische Kennzeichenerfassung
+++ ARD, ZDF und Deutschlandradio verstoßen gegen Online-Selbstverpflichtung
+++ SPD fordert Grundrecht auf Informationsfreiheit
+++ Datenschutzskandal in Großbritannien Artikel vollständig lesen
Ein klein wenig Bewegung ist gekommen in die Diskussion um digitale Grundrechte: Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat seine Forderung nach einem Freiheitsgrundrecht für das Internet erneuert. Wiefelspütz fordert nun eine „Informationsfreiheit“. Anders als bei seinem letzten Vorstoß handelt es sich allerdings nicht mehr nur um eine fixe Idee, sondern um eine ernsthafte Initiative. Welt Online zitiert den Fraktionsjustiziar Klaus Uwe Benneter mit der Aussage, die SPD-Rechtspolitiker stünden geschlossen hinter der Idee. Auch Justizministerin Zypries stehe der Initiative offen gegenüber.
Unklar sind weiterhin die genauen Modalitäten: Nicht geklärt ist, ob die Umsetzung der Informationsfreiheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Länder fallen soll, welche Inhalte das Grundrecht umsetzen soll, in welche Schranken es gefasst werden soll. Bedarf besteht für ein „digitales Grundrecht“ an vielen Stellen: Artikel vollständig lesen
Die Europäische Kommission unterzieht die Übernahme des Online-Werbevermittlers DoubleClick durch Google einer näheren Überprüfung. So entschied das Gremium vergangenen Dienstag abschließend im Vorprüfverfahren. Mit einem Gebot von 3,1 Millarden US-Dollar hatte Google im April die Bieterschlacht um DoubleClick gewonnen. Jetzt muss sich das Unternehmen wohl noch mindestens bis zum 2. April 2008 gedulden, bis es seine Vorherrschaft im Bereich der Online-Werbung durch die Fusion festigen kann. Artikel vollständig lesen
+++ Vorratsdatenspeicherung beschlossen
+++ Neuer Vorstand bei der ICANN
+++ Youtube startet deutsche Version
+++ Umstrittene Rechtsauffassungen zum Hackerparagraphen
+++ Deutsche Personensuchmaschine startet
+++ ‚Web Sheriff‘ versus ‚The Pirate Bay‘ Artikel vollständig lesen
Gestern verabschiedete der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten: 366 Abgeordneten stimmten für das Gesetz. Durch das beschlossene Gesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Künftig sind Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten (dazu zählen Telefonnummern, IP-Adresse, Zeitpunkt und Dauer des Kommuniaktionsvorgangs) sechs Monate lang verdachtsunabhängig zu speichern.
Artikel vollständig lesen
Ich sehe uns (…) auf dem Weg zu einem umfassenden, verfassungsrechtlich zu schützenden Mediengeheimnis, das die freie und unbeschränkte Meinungsbildung und Meinungsäußerung und damit die für eine gelebte Demokratie unverzichtbare, engagierte und sachlich fundierte politische Diskussion genauso schützt wie den staatsfreien Kernbereich privater Lebensgestaltung.
Diese Worte stammen von Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Und auch von anderen Seiten wurde ein solches „Mediennutzungsgeheimnis“ gefordert: Die Verfassung hinke der technischen Entwicklung hinterher. Digitalisierung und Vernetzungen in allen Lebensbereichen gefährdeten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber existiert nicht bereits ein ausreichender Schutz?
Die gesetzlichen Regelungen – nicht genug?
Wer Informationen über eine bestimmte Person herausfinden möchte, der nutzt heutzutage eine Suchmaschine. Dieses gängige Verfahren wird nicht nur von neugierigen oder interessierten Bekannten, sondern ganz selbstverständlich auch von aktuellen oder künftigen Arbeitgebern und Geschäftspartnern angewendet. Doch nicht immer tauchen dabei Suchergebnisse auf, die tatsächlich der gesuchten Personen zugeordnet werden können oder die der Gesuchte über sich im Internet publiziert wissen möchte. Bislang hatte derjenige, dessen Namen im Internet auftaucht, wenig Chancen, Einfluss auf die Ergebnisse von Suchmaschinen zu nehmen.
Dies könnte sich nun ändern: Seit letzter Woche existiert die erste deutsche Personen-Suchmaschine, „yasni“, bei der ein jeder kostenlos ein eigenes Profil anlegen kann. Und dabei selbst bestimmt, welche Informationen im Netz er mit seinem Namen in Verbindung bringen möchte. Rufpflege im Internet also.
„Yasni“ sucht Informationen zu dem Namen einer Person, indem es sämtliche im Internet verfügbaren Seiten durchforstet: Nachrichtenartikel, private Homepages, Social Networks, sowie die Ergebnisse anderer Suchmaschinen. Wer sich registriert erhält ein eigenes Profil: Hier werden die gesammelten Suchergebnisse aus allen Quellen angezeigt, es besteht aber die Möglichkeit, gewisse Ergebnisse auszusortieren oder gezielt einzustellen. Dieses Profil wird auch bei einer Suche über andere Suchmaschinen wie Google angezeigt.
Am Freitag wurden in Bielefeld die Big Brother Awards 2007 verliehen. Die Big Brother Awards sind Antipreise, die an Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben werden, die besonders freizügig mit ihnen anvertrauten Daten umgehen. Sie finden seit 2000 alljährlich in Deutschland und anderen Ländern statt und werden hierzulande vom Datenschutzverein FoeBuD vergeben. Die Juroren sind Vertreter und Befürworter des Datenschutzes aus unterschiedlichen Vereinigungen, wie z.B. dem Chaos Computer Club.
Die Big Brother Awards bringen die Feinde des Datenschutzes dort hin, wo sie nicht sein wollen: Ins Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Die BigBrotherAwards garantieren ihnen Spitzenplätze und Schlagzeilen in den Medien, die sie garantiert nicht haben wollen.
Als „Gewinner“ dieses „Oscars für Datenkraken“ wurden in den verschiedenen Disziplinen gekürt: Artikel vollständig lesen
Einsatz von Tracking-Programmen kann abgemahnt werden
Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Berlin ein Urteil des AG Berlin Mitte bestätigt, das das Verfolgen von User-Bewegungen auf Homepages verbietet. Und damit für einige Aufregung in der Internetszene gesorgt. Denn bisher war es nichts Außergewöhnliches, wenn sich die Betreiber so über die Benutzung ihrer Web-Seiten informierten. Über sogenannte „Tracker“ lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu welcher Zeit wie lange welche Datei aufgerufen hat. Dazu werden die IP-Adressen der Besucher gespeichert. Und genau diese Speicherung verstößt nach Ansicht der beiden Berliner Gerichte gegen das Gesetz.
Das Justizministerium auf der Beklagtenseite
Angeklagt war im vorliegenden Fall das Bundesjustizministerium (BMJ). Dieses hatte die Daten von Besuchern der Seite „www.bmj.bund.de“ für 14 Tage gespeichert. Der Kläger sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und verlangte vom BMJ Unterlassung der Speicherungen. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dieser Paragraph schützt eigentlich das Eigentum. Wenn er zum Schutz anderer Rechte herangezogen wird, kommt lediglich eine analoge Anwendung in Betracht. Im vorliegenden Fall ist das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Dieses Recht aus den Art. 1 und 2 GG besagt, dass jeder selbst bestimmen darf, welche „seiner“ Daten er wem zugänglich macht. Es wird durch das BDSG und das speziellere TKG bzw. TMG geschützt. Artikel vollständig lesen
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat gestern eine neue Kampagne gestartet. Das Motto lautet „Wir speichern nicht!“: Internetportale, Blogs, Foren etc. werden dazu aufgerufen, ihre Web-Seiten so zu organisieren, dass das Verhalten ihrer Nutzer nicht mehr protokolliert wird. Teilnehmer erhalten ein Gütesiegel.
Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes stellen wir sicher, dass dem Nutzer auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können die Nutzer unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur ihnen (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung…), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken).
Auslöser für die Initiative ist die geplante Vorratsdatenspeicherung. Diese verpflichtet Provider zur Speicherung von Daten, die die Zuordnung von IP-Adressen ermöglichen. Die IP-Adressen wiederum werden von vielen besuchten Web-Seiten gespeichert. Damit kann das Surf-Verhalten einzelner Personen – zumindest über Umwege – genau dokumentiert werden. Artikel vollständig lesen