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Das OVG Münster hat vergangene Woche entschieden: Eine Hochschulbibliothek der Universität Münster darf weiterhin mit Videokameras überwacht werden – eine generelle, nicht anlassbezogene Speicherung der Bilder ist hingegen unzulässig. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
Der Rechtsstreit drehte sich konkret um vier Videokameras in der Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts. Diese Kameras filmten die Bibliothek und speicherten die Aufnahmen. Das Gericht erkannte zwar einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bibliotheksnutzer, insbesondere ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Videoüberwachung sei aber erforderlich um Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern. Hingegen würden die Rechte der Kläger durch eine generelle Speicherung der Aufnahmen in rechtswidriger Weise verletzt.
Bei den KlägerInnen handelt es sich um drei Studierende der Rechtswissenschaft an der Universität Münster. Mit einer von ihnen, Annelie Kaufmann, führte Telemedicus ein Interview. Darin erzählt sie wie es zu der Klage gekommen ist und erklärt welche Bedeutung das Urteil hat. Artikel vollständig lesen
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Mehrere schwedische Internet-Anbieter ermöglichen ihren Kunden ein anonymes Surfen. Sowohl der zweitgrößte Provider „Tele2“ als auch einige kleinere Unternehmen werben damit, die Daten ihrer Nutzer nicht zu speichern. Damit gehen Auskunftsansprüche – zum Beispiel im Rahmen von Urheberrechtsprozessen – zukünftig ins Leere: Seit dem 1. April gilt in Schweden das IPRED-Gesetz; damit können Rechteinhaber via Gerichtsbeschluss von den ISPs die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Eine vergleichbare Regelung gilt in Deutschland seit September 2008 (§ 101 UrhG). Doch wenn diese Daten gar nicht mehr vorliegen, können sie auch nicht herausgegeben werden. Artikel vollständig lesen
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Jährlich passiert es einem Prozent aller Haushalte in Deutschland: Ein Schreiben vom Statistischen Landesamt flattert ins Haus und der Staat erfragt allerlei – zum Teil recht intime – Daten über die Mitglieder des Haushalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Ende Februar entschieden, dass das Ausfüllen eines solchen Fragebogens zur Not auch mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden kann.
Ein Bürger hatte sich geweigert, einen entsprechenden Fragebogen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg auszufüllen, solange der zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz ihm nicht bestätigt, dass dieses Vorgehen datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Obwohl der Landesbeauftragte ihm noch nicht geantwortet hatte, verhängte die Behörde ein Zwangsgeld. Zu Recht, wie das VG Stuttgart entschied. Artikel vollständig lesen
Das Magazin „Focus Schule“ hat beim VG Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht (Aktenzeichen: 1 K 943/09). Die Zeitschrift fordert vom Kultusministerium Auskunft über die durchschnittlichen Abschlussnoten sowie die Durchfallquoten der Gymnasien aus den Jahren 2006 bis 2008 und stützt sich dabei auf den presserechtlichen Informationsanspruch. Artikel vollständig lesen
Wer kennt das nicht? Das Telefon klingelt und möglicherweise nicht zum ersten Mal an diesem Tage meldet sich jemand mit: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen!“. Gewonnen hat man natürlich nichts. Und meist hat man auch besseres zu tun, als sich von Unbekannten Zeit und Geld stehlen zu lassen. Der Bundestag hat gestern ein Gesetz beschlossen, das diese lästigen Anrufe in Zukunft eindämmen soll, indem es Verbrauchern mehr Rechte an die Hand gibt. Es folgen die Neuregelungen im Überblick.
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