Rezension zu „IPTV – Die wichtigsten Rechtsfragen aus Sicht der Anbieter” von Hoeren/Neurauter/Golla
IPTV ist ein schwieriges Thema. Schon bei der Frage, was der Begriff bedeuten soll, fängt es an: Ist IPTV alles, was als TV (Fernsehen) über IP (Internet Protocol) verbreitet wird? Oder handelt es sich, wie der mittlerweile wohl herrschende Sprachgebrauch annimmt, um eine spezielle Form der Verbreitung von Fernsehsendungen über geschlossene Netzwerke an geschlossene Benutzerkreise – mit anderen Worten, eine Art Pay-TV, das um die Möglichkeiten des Internets ergänzt wurde, so wie z.B. „Telekom Entertain”?
Diese Frage ist die erste unter vielen, die das Werk von Thomas Hoeren und Sebastian Neurauter klärt. Die Autoren erklären die verschiedenen Herangehensweisen an die Begriffsdefinition, um dann zwischen „Web-TV”, IPTV im engeren und im weiteren Sinne und „DSL-TV” zu differenzieren. Artikel vollständig lesen
Zum Zweck der Kundenbindung verschicken Online-Händler gerne Newsletter an ihre Kunden. Aber der Newsletterversand an Bestandskunden kann eine unzumutbar belästigende Werbung darstellen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung in diese Art der Werbung nicht vorliegt. So urteilte das ThOLG Jena (Az. 2 U 88/10), das sich dabei auch mit der Ausnahme des Fehlens einer ausdrücklichen Einwilligung auseinandersetzte. Artikel vollständig lesen
Etwas abseits und im Schatten des elektronischen Personalausweises („ePA”) wird EU-weit im Mai 2011 die sogenannte „elektronische Aufenthaltskarte” eingeführt werden. Die Karte soll als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung von Ausländern fungieren. Zu diesem Zwecke will das Bundesinnenministerium (BMI) noch in diesem Jahr mit republikweiten Testläufen in insgesamt 19 Ausländerbehörden beginnen. Brisant ist, dass auf dem Speicherchip des Dokuments in Checkkartenform biometrische Daten der Betroffenen, nämlich zwei Fingerabdrücke und ein Lichtbild, gespeichert werden. Artikel vollständig lesen
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+++ BVerfG zu Videoaufnahmen bei Verkehrsverstößen
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+++ Neuer Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
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+++ Zweites Musterverfahren gegen Spickmich
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Ein Kommentar von Tobias Kläner
Wenn verschiedene Personen und Institutionen unabhängig voneinander kleine Fehler begehen, ist das normalerweise nicht weiter tragisch. Irgendjemand wird es meistens schon wieder richten. Anders verhält es sich aber momentan bei der „Diskussion“ zu Google Street View, die in den letzten Wochen völlig entgleist ist. Hier gibt es keine Wiedergutmachung, der Schaden ist unwiderruflich eingetreten. Kaputt gegangen ist das Vertrauen in eine vernünftige und inhaltsreiche Diskussion, welche die Öffentlichkeit informiert und zur Meinungsbildung wesentlich beitragen könnte. Es bleibt schon jetzt ein schaler Nachgeschmack zurück und auch die Furcht, dass diese Art der eindimensionalen Berichterstattung sich wohl fortsetzen könnte in den nächsten Wochen und Monaten. Artikel vollständig lesen
+++ Streit um Start von Google Street View
+++ Vorschläge von Google und Verizon zur Netzneutralität
+++ GEZ-Reform: FDP droht mit Verfassungsbeschwerde
+++ NDR-Drehbuchaffäre: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
+++ GVU lässt freie Videos löschen
+++ Online-Studie von ARD und ZDF veröffentlicht Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde. Artikel vollständig lesen