Ein Kommentar von Simon Assion.
Vor 30 Jahren schrieb das BVerG in seinem Volkszählungsurteil , es gebe „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ‚belangloses‘ Datum mehr”. Der Begriff des personenbezogenen Datums war aus der Taufe gehoben, das Datenschutzrecht geboren. Seitdem ist viel passiert: Es gibt Datenschutzgesetze und -behörden in großer Zahl, der Datenschutz wird immer wichtiger. Auch der Verfolgungsdruck steigt: Für Unternehmen, die zur „Datenschutz-Compliance” beraten und Dienste als externe Datenschutzbeauftragte anbieten, sind es goldene Zeiten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung versuchen Datenschutz-Befürworter, nun so etwas wie ein ultimatives Datenschutzgesetz zu schaffen: Quasi weltweit verbindlich, extrem durchsetzungsstark, ohne viele Kompromisse und Ausnahmen.
Gleichzeitig zeigt sich: Es wurde noch nie so viel und so stark überwacht wie heute. Wer die Snowden-Enthüllungen verfolgt hat, weiß: Für die NSA und ihre Verbündeten sind wir alle nackt. Eine schnell eingetippte Suchanfrage in deren interne Datenbanken, und die Sicherheitsbehörden der westlichen Staaten kennen unsere persönlichen Daten, unsere Kontakte, unseren Aufenthaltsort, unsere Überzeugungen und Vorlieben. Wenn sie wollen, lesen sie unsere E-Mails, hören bei unseren Telefongesprächen mit, wissen welche Freunde wir haben, an was wir glauben und welche Pornos wir schauen.
Zeit sich zu fragen, ob wir beim Datenschutz eigentlich alles richtig machen. Artikel vollständig lesen
Der zuständige Generalanwalt beim EuGH, Pedro Cruz Villalón, hat am Donnerstag seine Schlussanträge zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vorgelegt. In dem Verfahren ging es um die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta (EU-GrCh). Der Generalanwalt meint nun: Die Richtlinie in ihrer aktuellen Variante ist grundrechtswidrig – aber mit einigen Änderungen wäre die Richtlinie mit der EU-GrCh vereinbar.
Die Vorschläge von Villalón sind auch deshalb relevant, weil die EU-Grundrechtecharta noch nicht sehr lange verbindlich ist. Zu vielen Klauseln der EU-GrCh gibt es deshalb noch keine Rechtsprechung. Villalón musste deshalb bei vielen dogmatischen Fragen kreativ werden. Seine Ideen zeichnen nun unter Umständen die Linie vor für eine jahrzehntelange Spruchpraxis des EuGH. Telemedicus hat sich die Schlussanträge im Detail angeschaut. Artikel vollständig lesen
Vor einigen Wochen hatte Telemedicus das letzte Mal zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage berichtet. Stand der Dinge war damals: Die Verlage könnten zu einer eigenen, noch zu gründenden „VG Presse” gehen – oder zur VG Wort wechseln, die bereits angekündigt hatte, dafür bereitzustehen. Einige Tage später verdichteten sich dann die Gerüchte, dass führende Verlage, vor allem der Axel Springer-Verlag, keine eigene VG Presse gründen wollen, sondern zu einer anderen Verwertungsgesellschaft wechseln: der VG Media. Artikel vollständig lesen
+++ Stellv. NDR-Verwaltungsratsvorsitzende kritisiert Länder-Beschluss zum Jugendkanal
+++ LG Berlin: Google-AGB in 25 Punkten unwirksam
+++ Koalitionsverhandlungen zum Internet mit ersten Ergebnissen
+++ EU-Berichterstatter: Datenschutzpaket könnte scheitern
+++ E-Mail-Accounts von EU-Parlamentariern gehackt
+++ Öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg entfernen Facebook-Like-Button Artikel vollständig lesen
Kurze Durchsage in eigener Sache: Ab dem 21.11.2013, 18:00 Uhr (s.t.) findet an der HU Berlin eine Ringvorlesung zu Persönlichkeitsrechten und Internet statt. Ich habe die Ehre, bei der ersten Vorlesung den ersten kleinen Teil bestreiten zu dürfen. Aus dem Telemedicus-Umfeld sind bei einem späteren Termin (19.12.2013) noch Carlo Piltz und Sebastian Golla zum Thema Selbstregulierung dabei.
Die Beschreibung der Vorlesungsreihe:
Die rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich aus den Möglichkeiten der Entfaltung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet ergeben, sind vielgestaltig und bedürfen weiterer wissenschaftlicher Aufarbeitung. Die Veranstaltungsreihe bringt Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen aus Recht und Netzpolitik zusammen, um diese Fragen disziplinenübergreifend zu diskutieren.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite zur Vorlesungsreihe. Artikel vollständig lesen
Plagiatssoftware gehört mittlerweile zum akademischen Standard. Solche Programme versuchen, Plagiate in studentischen Arbeiten aufzudecken, indem sie diese mit verschiedenen Quellen abgleichen. Entdeckt die Software Verdachtsmomente, schlägt sie Alarm. Die Frage ist aber, ob sie nicht selbst rechtswidrig ist: Denn solche Programme legen Kopien der studentischen Arbeiten an und verarbeiten personenbezogene Daten.
Mit der urheber- und datenschutzrechtlichen Rechtmäßigkeit von Plagiatssoftware hat sich Frithjof Schulz in einer Seminararbeit befasst. Die Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars bei Prof. Petersen an der Uni Potsdam. Das Ergebnis dürfte für Alarmstimmung sorgen: Nicht immer funktioniert Plagiatssoftware legal – in einigen Fällen verstößt sie selbst gegen das Urheberrecht.
Frithjof Schulz hat uns die Seminararbeit dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt.
Telemedicus zu Plagiatssoftware allgemein.
Telemedicus veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen relevante Seminararbeiten von Studenten. Gerne nehmen wir auch weitere Zusendungen an. Artikel vollständig lesen
+++ OLG München erklärt bisherige Ausschüttungspraxis der VG-Wort für rechtswidrig
+++ KG: Auch Unterlassungsansprüche unterfallen dem TMG-Haftungsprivileg
+++ Datenschutzgrundverordnung: Vermittlungserfolg beim EU-Parlament
+++ ARD und ZDF stellen gemeinsames Konzept für Jugendsender vor
+++ Kritik an offiziell anerkannten Jugendschutzprogrammen
+++ BVerfG verhandelt im November zum ZDF-Staatsvertrag Artikel vollständig lesen
Lesehinweis: Im CR-Blog schreibt Sascha Kremer über eine Entscheidung des KG, die Internetrechtsgeschichte schreiben könnte. In der Sache geht es um die überkomme Rechtsprechung des BGH, nach der Unterlassungansprüche von den Haftungsprivilegierungen des TMG nicht erfasst werden (vgl. z.B. das Urteil „Internetversteigerung II”). Auch dann, wenn eine Haftungsprivilegierung griff, musste ein Provider zumindest einen Unterlassungsanspruch erfüllen, wenn er „Prüfpflichten” verletzt hatte.
Es war schon seit jeher fraglich, ob diese Ansicht des BGH einer europarechtlichen Überprüfung standhalten würde: Die E-Commerce-Richtlinie, die die Haftungsprivilegierungen vorschreibt, spricht nur von einer (Nicht-) „Verantwortlichkeit” der Provider. Eine Differenzierung nach Unterlassungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen, wie sie der BGH annimmt, ist im Wortlaut der Richtlinie nicht angelegt.
Der EuGH hat nunmehr in den letzten Jahren ein eigenes System der abgestuften Verantwortlichkeit aufgebaut (siehe die Urteile „L’Oreàl gegen Ebay”, „Netlog NV” und „Scarlet Extended”). Der EuGHsieht ebenfalls eine Haftung bestimmter Provider vor, wenn sie Sorgfaltspflichten verletzt haben; auch der Gerichtshof sanktioniert also die Verletzung von „Prüfpflichten” (siehe dazu auch Telemedicus). Anders als der BGH bleibt der EuGH aber am Wortlaut der E-Commerce-Richtlinie. Es ist m.E. deshalb durchaus wahrscheinlich, dass der BGH seine Rechtsprechung anpassen wird – freiwillig, oder nach Aufhebung eines Urteils durch den EuGH.
Das Urteil des KG, das Kremer bespricht (Urt. v. 16.4.2013 – 5 U 63/12), schließt sich nun der EuGH-Rechtsprechung an – und stellt sich gleichzeitig gegen die ältere BGH-Rechtsprechung. Dabei erklärt das KG ausdrücklich, dass es mit einem Rechtsprechungswechsel des BGH rechnet. Es sieht also nach einem Grundsatzurteil aus.
Zum Eintrag im CR-Blog.
Telemedicus-Themenseite zur Providerhaftung.
Telemedicus-Themenseite zur Störerhaftung. Artikel vollständig lesen
Vor wenigen Wochen hatte Telemedicus das letzte Mal zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger berichtet. Der Stand damals war: Auf den ersten Blick sieht Google wie der Sieger aus – auf den zweiten Blick aber nicht. Denn die Verlage können noch „den Spieß herumdrehen“ und Google in eine deutlich schlechtere Position bringen, indem sie eine Verwertungsgesellschaft gründen.
Genau in diesem Zusammenhang sieht nun die VG Wort ihre Chance: Sie hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie ankündigt, zukünftig auch das Presse-Leistungsschutzrecht wahrnehmen zu wollen. Für die Presseverlage stellt sich nun die Frage, ob sie dieses Angebot annehmen sollen. Artikel vollständig lesen
Telemedicus hat bereits über den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum vernetzten Kontinent berichtet. Der Entwurf betrifft nicht nur die Netzneutralität und Netzsperren, sondern enthält auch detaillierte Regeln zur Bereitstellung von offenen WLAN-Zugängen. Artikel vollständig lesen