Eigentlich ist das Procedere bei Urheberrechtsverletzungen im Netz relativ einfach: Entdeckt man eine Internetseite, die die eigenen Urheberrechte verletzt, mahnt man den Inhaber ab und verlangt die Löschung der entsprechenden Dateien. Gibt es Streit, steht der Weg zu den Gerichten offen.
Daneben gibt es jedoch auch eine zweite Möglichkeit, gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen: Man wendet sich direkt an den Host-Provider, bei dem die vermeintlich rechtswidrigen Daten gespeichert sind und fordert von diesem die Löschung. Von einem solchen Fall berichtet aktuell der Hoster Domainfactory*, der von der GVU aufgefordert wurde, Daten eines Kunden zu löschen. Artikel vollständig lesen
Der ein oder andere Leser wird sich über den Titel dieses Artikels wundern. „Netzsperren im Urheberrecht“ – gibt es das überhaupt? Wer die urheberrechtlichen Gesetze kennt, der weiß, dass dort keine Regelungen zu Netzsperren verankert sind. Und doch: Es gibt sie. Artikel vollständig lesen
Wohin wird mich das Jurastudium in weiter Zukunft einmal verschlagen ?
Wer hat sich das noch nicht gefragt? Vielen steht bis zum Abschluss der Examina ein großes Fragezeichen auf die Stirn geschrieben. Natürlich hat die Entscheidung prinzipiell auch noch bis dahin Zeit. Mit der universitären Examensprüfung muss sich der Jurastudent von heute aber schon früh die Frage stellen, in welche Richtung er sich einmal orientieren möchte. Zwar ist die Wahl des Schwerpunkts für die künftige Berufswahl noch nicht bindend, sie kann aber der Startschuss für die Karriere sein.
Mittlerweile gibt es an mehreren deutschen Universitäten das Angebot sich auf das Medienrecht mit Haut und Haaren im Schwerpunktbereich einzulassen. Eine Auswahl soll hier nun vorgestellt werden. Artikel vollständig lesen
Der Chaos Computer Club hat einen Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag veröffentlicht. Darin enthalten sind Regelungen, die vermuten lassen, dass mit dem neuen Staatsvertrag auch Internetsperren eingeführt werden sollen, womöglich sogar Deep Packet Inspection, also die inhaltliche Auswertung von Internet-Daten.
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TKG-Novelle: Länder fordern Zustimmungsvorbehalt bei Regelungen zur Netzneutralität
Am 2. März 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind auch Vorschriften zur Netzneutralität. Jedoch sollen wichtige Einzelheiten demzufolge durch Rechtsverordnungen geregelt werden, bei deren Verabschiedung die Länder nicht miteinbezogen werden sollen.
Nun haben die Rundfunkreferenten der Länder zu diesem Punkt Stellung bezogen. Wie sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet hat, sieht man dort durch die geplanten Regelungen zur Netzneutralität eine originäre Gesetzegbungsmaterie der Länder berührt: Die medienrechtliche Inhalteregulierung. In einem Antrag, der heute Nachmittag im Bunderatsausschuss für Kulturfragen beraten wird, wollen sich die Länder deutlich gegen die vom Bund vorgeschlagenen Regelungen stellen.
Ohne Festschreibung eines Zustimmungsvorbehalts der Länder zu den zur Ausgestaltung der Netzneutralität vorgesehenen Rechtsverordnungen solle die Länderkammer der TKG-Novelle nicht zustimmen, heißt es in dem Antrag. Artikel vollständig lesen
Im März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt (Az. 1 BvR 256/08). Zwar sei eine Vorratsdatenspeicherung nicht per se unzulässig, jedoch müsse sie dem Gebot effektiven Rechtsschutzes zugänglich sein und den Betroffenen hinlängliche Auskunftsrechte gewähren.
So weit, so gut. Sind die durch Vorratsdatenspeicherungen gewonnenen Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden nach dem Urteil des BVerfG in allen Fällen damit unverwertbar? Mitnichten. Der BGH hat noch im letzten Jahr entschieden, dass bestimmte „Vorratsdaten“ im Rahmen der Beweisführung im Strafprozess durchaus verwendet werden dürfen (Az. 4 StR 404/10). Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M. und Dr. Pascal Schumacher
Das Bundeskabinett hat am 2. März den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die neuen europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in nationales Recht um.
Ziel der Regelungen ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Telekommunikationssektor zu schaffen. Auch der Verbraucherschutz wird mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Hierzu gehören unter anderem Regelungen zum Anbieterwechsel sowie zur erleichterten Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters.
Das ITM hat eine erste Übersicht mit den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs erstellt. Artikel vollständig lesen

Neuauflage des „Medien-Palandt” erschienen
Ende Februar 2011 ist die zweite Auflage des Spindler/Schuster erschienen. Damit liegt dieser gesetzesübergreifender Medienrechtskommentar nun in aktualisierter Form vor. Anfang 2008 zählte die erste Auflage zu den Pionierwerken dieser Art von gebundenen Universalkommentaren. Sie hat damals ihren Weg in viele Bücherregale und Bibliotheken gefunden.
Eric Steinhauer bezeichnete das Buch in einer Rezension vor drei Jahren nicht zuletzt auch wegen seines äußeren Erscheinungsbildes als „Medien-Palandt”. Gegenüber der ersten Auflage hat das Werk deutlich an Umfang gewonnen und nähert sich auch so weiter optisch dem originalen Palandt an. Waren es vormals „nur” 1635 Seiten, so bringt es der aktuelle Spindler/Schuster auf respektable 1860 Seiten. Artikel vollständig lesen
+++ BGH: Unwirksame Sperrklauseln in Mobilfunk-AGB
+++ EuG: Fernsehübertragungen von Fußballturnieren
+++ EU: Parlaments-Ausschuss stimmt gegen Netzsperren
+++ Berliner Datenschutzbehörde wird unabhängig
+++ Wirbel um Guttenberg-Plagiate
+++ Ermittlungen gegen ehemaligen Fernsehproduzenten Artikel vollständig lesen
Steht man bei einem Mobilfunkanbieter mit 15,50 Euro in der Kreide, rechtfertigt das keine Sperrung des Mobilfunkanschlusses. Das hat der BGH gestern entschieden (Az. III ZR 35/10):
Dabei hat der Senat insbesondere in Betrachtung gezogen, dass der Gesetzgeber in § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG für die Telefondienstleistungsunternehmen im Festnetzbereich als Voraussetzung für eine Sperre den Betrag von 75 € festgelegt hat.