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Abmahnwellenalarm in der Blogosphäre! Nachdem in letzter Zeit vor allem Abmahnungen wegen Fotos auf Blogs die Runde machten, hat nun das Plattenlabel Universal mehrere Blogger wegen eingebundener Videos abgemahnt.
Nach der ersten Aufregung hat sich die Lage relativ schnell wieder beruhigt. Die Abmahnschreiben forderten keinen Ersatz der Anwaltskosten und Universal hat sich mittlerweile für die Vorgehensweise entschuldigt. Und doch stellt sich natürlich die Frage: Wie ist das eigentlich mit Youtube-Videos? Darf man Videos von Youtube oder Vimeo einbinden ohne eine Abmahnung zu riskieren? Wie ist die Rechtslage? Artikel vollständig lesen
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Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vorgestellt. Dieser lautet wie folgt:
An § 8 TMG werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
„(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und
nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus
namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf
Unterlassung.“
„Mit Ihnen teilt meine Ente das Wasser nicht”. Es waren diese Pointen, mit denen Vicco von Bülow, der große Loriot, die Kleingeistigkeit der Gesellschaft aufs Korn nahm und sich in der Geschichte des deutschen Humors verewigte. So richtig mag es dazu nicht passen, was im März in einem Urteil des Landgerichts Berlin gipfelte.
Danach darf die Wikipedia Briefmarken mit Loriot-Motiven nicht mehr zeigen. Selbst die Wiedergabe der Unterschrift Loriots sollte verboten werden. Artikel vollständig lesen
Wer fremde Inhalte über ein RSS-Feed in die eigene Webseite einbindet, muss diese ohne Anlass nicht auf Rechtsverletzungen prüfen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Artikel vollständig lesen
Das OLG Köln hat letzte Woche über die Haftung für Internetanschlüsse in Filesharing-Fällen entschieden. Streitig war vor allem die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Rechtsverletzung. Artikel vollständig lesen
Vergangene Woche hat das Hamburger Landgericht im Streit GEMA gegen Youtube entschieden. Danach muss Youtube sieben Videos vom Netz nehmen, die GEMA-Musik enthielten. Youtube sei zwar nicht voll für die Videos der Nutzer verantwortlich, so das Gericht. Doch der Videohoster muss eingreifen, sobald er darüber benachrichtigt wird, dass ein Video fremde Urheberrechte verletzt. Artikel vollständig lesen
Ende Juli letzten Jahres hat das Landgericht Stuttgart entschieden: Ein Domain-Parking-Unternehmen haftet als Störer für Markenverletzungen seiner Kunden, wenn es von der Verletzung Kenntnis hat (Telemedicus berichtete). Dagegen ging das Unternehmen mittels Berufung vor – vergeblich. Das OLG Stuttgart hat nun die Entscheidung des LG Stuttgart in der Sache größtenteils bestätigt. Es beruft sich unter anderem auf Entscheidungen zur Störerhaftung des EuGH und des BGH – und leistet damit dem Fortschritt des so genannten „Notice and Take Down”-Verfahrens weiter Vorschub.
Die Parteien stritten sich nämlich insbesondere auch darüber, wie weit die Prüfungspflichten des angeblichen Verletzers bei der Störerhaftung reichen. Das OLG Stuttgart dazu:
Danach ist ein Tätigwerden (…) nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, festgestellt werden kann (…).
Dabei erfordert der Hinweis auf eine in diesem Sinne klare Rechtsverletzung grundsätzlich nicht die Vorlage von Belegen für die im Hinweis mitgeteilten Umstände (…).
Aus Sicht des OLG handelte es sich jedenfalls hier um einen klaren Fall: „Die Beklagte war nicht berechtigt, ein Tätigwerden erst von der Übersendung einer Kopie der Markenurkunde abhängig zu machen”. Die Revision wurde nicht zugelassen – der Streit dürfte damit am Ende der gerichtlichen Fahnenstange angelangt sein.
Das Urteil des OLG Stuttgart im Volltext.
Besprechung der Entscheidung der Vorinstanz LG Stuttgart. Artikel vollständig lesen
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