+++ EGMR: Keine Verständigungspflicht vor Veröffentlichung privater Informationen
+++ BGH: Bei unbefugter Ebay-Kontonutzung kein Vertragsschluss
+++ OLG Köln: Auskunftspflicht von Sharehostern
+++ Zensus 2011 hat begonnen
+++ Twitpic vermarktet Nutzer-Fotos
+++ BKartA ermittelt weiter gegen ProSieben/Sat.1 und RTL
+++ Gutachten zu „Verbraucherschutz im Urheberrecht”
Es ist viel darüber debattiert worden, was nicht stimmt im aktuellen Jugendmedienschutzrecht. Auch darüber, wie ein neues System aussehen könnte, wird mittlerweile diskutiert. In vielen Bereichen scheint mir aber eine gewisse Ratlosigkeit zu bestehen. Teilweise herrscht anscheinend die Auffassung, die Freiheit des Internets (in all ihren Ausprägungen) stehe mit den Interessen des Jugendschutzes in Widerspruch.
Das kann aber bezweifelt werden. In vielen Bereichen ist das Internet nicht Bedrohung, sondern Instrument und Unterstützung des Jugendschutzes. In anderen Bereichen lassen sich Lösungen finden, die die fundamentalen Ansprüche der Internetfreiheit unangetastet lassen, dem Jugendschutz aber ausreichend dienen. Und in vielen Bereichen liegen die bisherigen Defizite nicht in besonderen Charakteristika des Internets begründet, sondern in systematischen, logischen und politischen Fehlern des Gesetzgebers.
Die alten Versionen des JMStV stellten an vielen Stellen nichts anderes dar als in Gesetzesform gefasstes Wunschdenken. Der erste Schritt zur Reform wäre also, überhaupt einmal die technischen und gesellschaftlichen Realitäten anzuerkennen. Ist das geschehen, lassen sich durchaus sinnvolle Konzepte entwickeln. Artikel vollständig lesen
+++ Bundeskabinett beschließt Novellierung des TKG
+++ Innenminister Friedrich fordert Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
+++ BGH: Werbebriefe mit Kreditkarten nicht wettbewerbswidrig
+++ Enquete-Kommission: Ein Rückblick auf das erste Jahr
+++ Offener Brief als Werbeträger
+++ Facebook möchte seine Datenschutzbestimmungen transparenter machen
+++OLG Köln: Offensichtlichkeit von Rechtsverletzungen Artikel vollständig lesen
Unter welchen Umständen darf ein Provider speichern, wann er welchem Kunden welche IP-Adresse zugewiesen hat? Und wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden? Diese Fragen beschäftigen Juristen schon eine ganze Weile und sie werden immer drängender. Spätestens mit dem urheberrechtlichen Auskunftsanspruch bei Filesharing gehören Auskunftsanfragen an Provider zum Tagesgeschäft.
Mitte Januar hat nun der BGH darüber entschieden, ob bei Flatrate-Tarifen die dynamischen IP-Adressen gespeichert werden dürfen, wie lange das geschehen darf und zu welchem Zweck. Artikel vollständig lesen
Filesharing ist ein Massengeschäft. In keinem anderen Bereich des Zivilrechts werden Ansprüche in einer solchen Masse, teils sogar automatisiert, abgefertigt. Zentrum der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Filesharing ist der urheberrechtliche Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG. Unter dem etwas sperrigen Titel „Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs gegen Zugangsanbieter” hat Gottlieb Rafael Wick den Auskunftsanspruch gegen Access-Provider genauer untersucht und seine Ergebnisse nun veröffentlicht. Artikel vollständig lesen
+++ Bloggergate: Bezahlte Links in Blogs
+++ eco spricht sich gegen „Quick Freeze plus“ aus
+++ Europäischer Datenschutztag in Brüssel
+++ CSU-Netzrat gegen Internetsperren
+++ KJM-Veranstaltung zum JMStV
+++ Google: Kein Autocomplete für Tauschbörsen mehr
+++ ZAK: Netzneutralität ist Frage des Rundfunkrechts Artikel vollständig lesen
+++ KKR und Permira beginnen wohl Ausstieg bei ProSiebenSat.1
+++ Viel Wirbel um Tracking-Software
+++ OLG Frankfurt: Abofallen sind gewerbsmäßiger Betrug
+++ Ilse Aigner und die Vergessens-Software
+++ Frankreich: Hadopi geht in heiße Phase
+++ BGH zur Speicherdauer in § 96 TKG
+++ BLM: Tauziehen um Ring-Nachfolge
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+++ BVerfG: Durchsuchung von Redaktionsräumen rechtswidrig
+++ OLG Köln: Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing
+++ VG Musikedition: Streit mit Kitas um Notenkopien
+++ Italien: YouTube soll Fernsehen sein
+++ Monika Piel: Kampf der „Kostenloskultur“
+++ Aigner: Datenschutz „made in Germany“
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+++ BVerwG: Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 muss erneut geprüft werden
+++ Bundesrat nimmt Stellung zum De-Mail Gesetz
+++ Justizministerin fordert Kompromissbereitschaft bei der Vorratsdatenspeicherung
+++ AG Hamburg zu Urheberrechtsverletzungen durch RSS-Feeds
+++ Pirate Bay verliert vor Stockholmer Gericht in zweiter Instanz Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Holznagel LL.M., Münster.
1. Begriff und Gefährdungslagen
Netzneutralität ist eine Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet. Herkömmlicherweise transportiert das Internet Daten „unwissend“ in Paketen. Nach dem Best-Effort-Prinzip werden alle Datenpakete gleich behandelt. Das Internet ist damit nach dem traditionellen Verständnis dienste- und applikationsneutral. Aufgrund der explosiven Zunahme datenintensiver Dienste wie z.B. YouTube befürchten die TK-Anbieter eine Verstopfung ihrer Netze. Neue Netzwerkmanagementtechniken ermöglichen es ihnen nun, den Datentransport je nach Verkehrslage und ökonomischem Bedürfnis zu kontrollieren. Zudem sind die Margen im Breitband-Geschäft zu gering. Google und Co. würden zwar den mit Abstand meisten Datenverkehr verursachen, kämen aber zu einem unangemessenen Prozentsatz für die verursachten Kosten auf. Die TK-Anbieter fordern daher hinreichende Gestaltungsspielräume für die Einführung von Quality-of-Service-Diensten und entsprechenden Preismodellen. Artikel vollständig lesen