Ich möchte heute ein sehr interessantes Buch vorstellen: „Kartellrecht in der anwaltlichen Praxis” von von Dietze und Janssen. Die beiden Autoren sind langjährige Praktiker im Kartellrecht und haben ihre Erfahrungen in dieses Werk einfließen lassen. Es hält dabei mehr als es verspricht und bietet im Taschenbuchformat eine tiefgehende und vor allem anschauliche Einführung in das Kartellrecht. – Ein sehr geeignetes Buch aber auch im Zusammenhang mit dem Recht der Informationsgesellschaft. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat vor einigen Tagen die Entscheidungsgründe zum Fall der „Kohl-Tagebücher” (Az.: V ZR 206/14) veröffentlicht. Das Urteil betrifft den Zusammenhang zwischen Datenträgern und den auf diesen aufgespielten Daten. Damit behandelt der BGH eine der Grundfragen, die sich beim „Internetrecht der Dinge” stellen: Fallen die Verfügungsrechte an Daten und das Eigentum am Datenträger zwangsläufig zusammen? Artikel vollständig lesen
Nun scheint es final: Trotz starker Kritik von Datenschützern, Medien und Politikern hat der Bundesrat am 6.11.2015 der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt (“Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”). Bereits am 16. Oktober hatte der Bundestag das umstrittene Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Worum geht es bei der Vorratsdatenspeicherung? Hier eine Zusammenfassung. Artikel vollständig lesen
+++ EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen
+++ Bundestag beschließt Regierungsentwurf für Gesetz gegen Routerzwang
+++ Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat
+++ Bundesregierung treibt Digitalisierung der Energiebranche voran
+++ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sixt muss Rundfunkgebühr zahlen
+++ Haftstrafe für „Shiny Flakes“-Betreiber
+++ Großbritannien plant neues Gesetz zur Netzüberwachung Artikel vollständig lesen
+++ 5. November: EU-Datenschutzgrundverordnung – bleibt alles anders?, Berlin
+++ 17. November: Öffentlich-rechtliche Medien im Online-Bereich: Auftrag und Finanzierung, Brüssel
+++ 19.-21. November: DGRI-Jahrestagung 2015, Stuttgart
+++ 20. November: Arbeitssitzung „Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz“, München
+++ 23. November: Live aus dem Gerichtssaal? Die aktuelle Diskussion um § 169 GVG, Karlsruhe
+++ 24./25. November: DigiKon15, Berlin
+++ 25. November: Zum Fortgang der Europäischen DS-GVO im Zeitalter von Google Spain und Safe-Harbor-Entscheidung, Frankfurt a.M.
+++ 26. November: netz:regeln 2015: Digital Everything – Wie digital ist unsere Zukunft?, Berlin
+++ 27./28. November: 4. Frankfurter IT-Rechtstag 2015, Frankfurt a.M. Artikel vollständig lesen
Der Softwareanbieter Valve darf es seinen Nutzern untersagen, Steam-Accounts zu übertragen. Dies hat das KG Berlin diesen Sommer entschieden (Az.: 23 U 42/14). Damit wies das Gericht die Berufung gegen das Urteil des LG Berlin als offensichtlich unbegründet zurück. Dieses hatte letztes Jahr die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits abgelehnt, worüber ich hier ausführlich berichtet hatte. Das KG setzte sich bei seiner ablehnenden Entscheidung mit drei wichtigen Entscheidungen zum Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke auseinander. Die Entscheidung ist jetzt hier bei Telemedicus veröffentlicht. Ein kurze Übersicht: Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: Anspruch auf Zusendung von Urteilsgründen
+++ Europäisches Parlament beschließt Regeln für Roaming und Netzneutralität
+++ Facebook rückt nicht von der Klarnamenpflicht ab
+++ Leistungsschutzrecht: Keine Einigung vor der Schiedsstelle des DPMA
+++ Das neue Bundesmeldegesetz tritt in Kraft Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Auch kurze Videos einer Online-Zeitung können audiovisuelle Mediendienste sein
+++ BGH entscheidet zum Bankgeheimnis bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen
+++ Adblocker: Verlage blocken zurück und schlagen härtere Tonart an
+++ EuGH: Keine Umsatzsteuer bei Kryptowährung Bitcoin
+++ Bundeskabinett beschließt Förderrichtlinie für den Breitbandausbau Artikel vollständig lesen
Das Thema Adblocker ist im Netz zurzeit wieder präsent wie nie und sorgt für neue Diskussionen, welche für einige Beteiligten zuweilen auch juristische Konsequenzen haben. Momentan sorgen die großen Verlagshäuser Axel Springer und Gruner+Jahr für Aufsehen. Diese beginnen damit, Nutzer von Adblockern von ihren kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten auszusperren. Hiergegen wehren sich wiederum bereits die ersten Nutzer und umgehen die Anti-Werbeblocker. Die Debatte um den Einsatz von Adblockern im Internet ist damit erneut entbrannt und hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei dem andauernden Katz-und-Maus-Spiel, welches sich derzeit vorwiegend auf die technische Ebene verlagert hat, sind allerdings schon die ersten neuen juristischen Scharmützel bekannt.
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Der BGH hat heute erneut dazu entschieden, ob Markeninhaber von einer Bank die Bekanntgabe des Kontoinhabers verlangen können (Az.: I ZR 51/12). Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Bereits im Juli hatte der EuGH zu dem Spannungsverhältnis zwischen IP-Auskunftsansprüchen und dem Bankgeheimnis entschieden. Ein etwaiges Auskunftsverweigerungsrecht dürfe nicht unbegrenzt und bedingungslos gelten. Heute hat der BGH hierzu entschieden, dass eine Bank jedenfalls dann die Auskunft nicht verweigert darf, wenn über das Bankkonto die Zahlung für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt wurde.
Hierzu aus der Pressemitteilung des Gerichts:
Der Bundesgerichtshof hat auf dieser Grundlage nunmehr entschieden, dass der Klägerin ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers zusteht. Die Bestimmung des § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 MarkenG ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass ein Bankinstitut nicht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn das Konto für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde. Das Grundrecht des Kontoinhabers auf Schutz der persönlichen Daten nach Art. 8 EU-Grundrechtecharta und das Recht der Bank auf Berufsfreiheit nach Art. 15 EU-Grundrechtecharta müssen hinter den Grundrechten der Markeninhaberin auf Schutz des geistigen Eigentums und einen wirksamen Rechtsschutz zurücktreten (Art. 17 und 47 EU-Grundrechtecharta). Die Möglichkeit der Einleitung eines Strafverfahrens steht einem Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gegen ein Bankinstitut nicht entgegen.
Hervorhebungen nicht im Original
Bislang ist der Volltext der Entscheidung noch nicht veröffentlicht, sodass eine genaue Analyse verfrüht wäre. Interessant ist vor allem, wann und aus welcher Sicht nach dem Maßstab des BGH eine Markenrechtsverletzung offensichtlich ist.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Ausführliche Analyse des EuGH-Urteils vom 16.07.2015 (Az.: C-580/13) Artikel vollständig lesen