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Ein kurzer Nachtrag zur Telemedicus Sommerkonferenz 2015:
Den Vortrag zum „Internetrecht der Dinge”, den ich auf der Konferenz gehalten habe, ist als gemeinsamer Aufsatz von Sven-Erik Heun und mir in der CR erschienen (CR 2015, 812). Das Abstract:
Die zunehmende Relevanz des „Internet der Dinge“ führt dazu, dass die klassischen Disziplinen des Internetrechts (Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht) auf Sachverhalte treffen, die früher fast ausschließlich im Sachenrecht behandelt wurden. Es entstehen somit ganz neue juristische Konstellationen. Dennoch wird diese Art des Zusammenwirkens von sachen- und informationsrechtlichen Normen in naher Zukunft zu den alltäglichen Arbeitsaufgaben eines IT-Juristen gehören. Denn im „Internet der Dinge“ sind die physischen Gegenstände nicht nur „Sachen“, sondern auch Träger von immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten und personenbezogenen Daten. Häufig sind die Smart Devices, die an das Internet der Dinge angeschlossen sind, auch Teile eines Telekommunikationsdienstes im TKG.
Der Aufsatz ist online nur über die entsprechenden kostenpflichtigen Datenbanken abrufbar. Eine Privatkopie kann bei Interesse aber bei mir per E-Mail abgefragt werden. Eine verkürzte und angepasste Version des Vortrags wird auch im Tagungsband zur Konferenz erscheinen, der derzeit noch in der Bearbeitung ist.
Die Vortragsfolien sind online abrufbar (PDF).
Themenseite bei Telemedicus zum „Internet der Dinge”.
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+++ 12. Januar: „Datenschutzgrundrecht in der europäischen Zukunft“, Frankfurt a.M.
+++ 18. Januar: „Mash-up, Sampling, Remix – Die Kunstfreihet im Zeitalter des Internets“, Speyer
+++ 19. Januar: „Datenhehlerei – investigativer Journalismus im Visier der Staatsanwaltschaft?“, Karlsruhe
+++ 20. Januar: „Anwalt 4.0: Cybersecurity – (zukünftig) ein Thema für Rechtsanwälte“, Frankfurt a.M.
+++ 26. Januar: „IT-Sicherheitsgesetz – Die Uhr tickt“, Düsseldorf
+++ 28. Januar: Cologne IT-Summit, Köln
+++ 28. Januar: „Reform des Urhebervertragsrechts“, Berlin
+++ 29. Januar: 11. OSE-Symposium: „Mein oder Dein – Software und Daten“, München
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+++ Update Adblocker: LG Frankfurt a.M. sieht Adblocker als unzulässig an
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Ein Gastbeitrag von Rike Maier.
„Sie gehören der Allgemeinheit“ schreibt die Wikimedia Foundation über 17 Gemälde, die auf ihrer Seite hochgeladen wurden und wegen derer die Stadt Mannheim sie nun verklagt.
Die urheberrechtliche Schutzfrist der Gemälde aus den Reiss-Engelhorn-Museen ist nämlich abgelaufen – ihre Urheber sind allesamt vor mehr als 70 Jahren gestorben. Das heißt, dass es jedermann frei steht die Gemälde zu fotografieren oder ins Internet zu stellen, ohne dass dadurch Urheberrechte betroffen würden. Artikel vollständig lesen
Gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die lange erwartete Berufungsentscheidung über das Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen verkündet (Az.: 11 U 84/14 (Kart)). Demnach sei ein Internetvertriebsverbot zulässig, ein Preissuchmaschinenverbot dagegen nicht. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor. Damit weicht das OLG in wesentlichen Teilen von der Entscheidung der Vorinstanz ab, über die ich bereits ausführlich berichtet hatte (Az.: 2-03 O 158/13). In dem Parallelverfahren über den Online-Vertrieb von Luxusparfums hat es einen Beweisbeschluss erlassen. Die Begründung – soweit aus der Pressemitteilung erkennbar – ist erstaunlich und dürfte die Diskussion noch einmal ankurbeln. Hier ein kurzer Kommentar: Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Reto Mantz
Schon viel zu lange – und zu Unrecht – wartet die Dissertation mit dem Titel „Rechtsfragen bei der Öffnung lokaler Internetzugänge“ von Dr. Clemens Birkert auf meine Rezension. Dabei handelt es sich um eine spannende Lektüre, die sich detailreich und tiefgehend mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anschlussinhaber als Anbieter eines WLAN-Hotspots, seinem Access Provider i.e.S. und den Nutzern befasst. Artikel vollständig lesen
+++ Trilog-Verhandlungen: EU-Datenschutzgrundverordnung soll 2018 kommen
+++ BGH: Übernahme von Exklusivinterviews nicht per se unzulässig
+++ Erste Ergebnisse der Taskforce zu Hasskommentaren
+++ Brasilien: Gericht hebt WhatsApp-Sperrung nach 14 Stunden auf
+++ BGH zu Werbung in Autorespondern
+++ Vorratsdatenspeicherung ist geltendes Recht Artikel vollständig lesen
Nach einer 14-stündigen Sperre ist WhatsApp in Brasilien nun wieder für seine Nutzer online erreichbar. Dies ordnete gestern Abend ein Gericht in São Paulo an, nachdem der Messagingdienst in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zunächst landesweit vom Netz genommen worden war. Artikel vollständig lesen