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Die HU Berlin hat eine „Law Clinic” zum Internetrecht gestartet. Law Clinic – das klingt nach Medizinrecht, hat aber nichts damit zu tun:
Bisher vor allem aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum bekannt, finden Law Clinics zunehmend auch hierzulande Verbreitung.
Studierende wirken dabei schon während ihres Studiums aktiv an der Betreuung von echten Fällen und Projekten mit. So wird ihnen ermöglicht, ihre theoretischen Kenntnisse schon früh praktisch umzusetzen.
In Berlin lernen die StudentInnen an praktischen Fällen die Querschnittsmaterie des Internet- und Medienrechts kennen. Dabei geht es einerseits um die Ausbildung, andererseits aber auch um einen guten Zweck: Die Teilnehmer der Law Clinic arbeiten pro bono an verschiedenen Projekten und Fällen mit.
Von der pro bono-Beratung der Clinic als Kooperationspartner profitieren werden Künstler, Verleger, IT-Unternehmen, Interessenverbände und NGOs. Im Zyklus des ersten Durchgangs werden das unter anderem Hanser Berlin, das Haus der Kulturen der Welt, iRights.Lab und der Markenverband sein.
Der erste Durchlauf ist bereits gestartet – der nächste folgt in einem Jahr.
Zur Webseite der „Law Clinic Internetrecht” der HU Berlin. Artikel vollständig lesen
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Zwei kurze Durchsagen in eigener Sache:
In der aktuellen Ausgabe des „Pressesprecher” steht auch eine Kurzstudie zu der Frage, welche Medienrechts-Blogs als „Meinungsführer” einzuordnen sind. Dort kommt Telemedicus auf Platz 4 – hinter dem Blog von Henning Krieg, dem (leider mittlerweile verwaisten) Kanzleiblog von Schwenke & Dramburg und dem Blog von Wilde Beuger Solmecke.
Wie und warum Telemedicus gegründet wurde, und nach welchen Ideen wir es betreiben, erkläre ich in einem kurzen Beitrag für das „Journalistik Journal”, das vom Erich Brost-Institut herausgegeben wird. In dieser Ausgabe, die teils online abrufbar ist, findet sich übrigens noch eine Reihe weitere interessanter Artikel zum Thema „Journalismus und Recht”.
Die Kurzstudie über „Meinungsführer im Medienrecht”.
„Juristisch Bloggen: Ein Werkstattbericht” im Journalistik Journal. Artikel vollständig lesen
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Der Erschöpfungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Grundsätze des Immaterialgüterrechts. Wirklich neu ist er aber nicht. Eigentlich, so schien es, war zu dem Thema schon vor Jahrzehnten alles Wichtige gesagt. Nun ist aber mit zwei wichtigen Entscheidungen des EuGH neue Bewegung in das Thema gekommen. Der Gerichtshof rückt in seiner Rechtsprechung gefährlich nahe an einen Grundsatz der immateriellen Erschöpfung – und könnte damit einen Paradigmenwechsel eines ganzen Rechtsgebiets herbeiführen. Artikel vollständig lesen
Heise Online berichtet von einem Änderungsvorschlag, den der EU-Rat zum Vorschlag der EU-Datenschutzverordnung formuliert hat. Der Rat lehnt diese Verordnung offenbar nicht grundsätzlich ab. Er will sie aber abmildern:
Das Papier [des EU-Rats] betont unter anderem stärker, dass die Gewährleistung der Privatsphäre kein absolutes Recht ist. Ein entsprechender Erwägungsgrund soll – deutlich weiter nach vorn gerückt – an prominenter Stelle signalisieren, dass der Datenschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einer Balance mit anderen Grundrechten wie dem auf Meinungs- und Informationsfreiheit oder der freien Ausübung eines Geschäfts zu halten sei. […] Unmissverständlich arbeitet der Entwurf auch im eigentlichen Gesetzestext heraus, dass der Datenschutz keinen höheren Status genießt als andere fundamentale Rechte. Neben Vertretern der Bundesregierung hatte sich unter anderem Irland für eine solche Klarstellung stark gemacht.
Der EU-Rat besteht aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Diese sehen den Vorstoß der Kommission, den Datenschutz in Europa in Form einer Verordnung zu regeln, relativ kritisch.
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