Am 19. Mai 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass ein rein beruflich genutzter internetfähiger PC rundfunkgebührenpflichtig ist. Damit bestätigte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem vergangenen Jahr. Artikel vollständig lesen
Auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ist seit Ende April der neue Webservice DPMAregister zur Markenrecherche verfügbar.
Mithilfe einer Suchmaske lassen sich Informationen zu allen eingetragenen deutschen Marken abrufen. Ebenso können sämtliche seit dem 1. Januar 1998 angemeldeten und gelöschten Marken recherchiert werden – einschließlich der zurückgewiesenen und zurückgenommenen. Neben den bibliografischen Daten wird auch Auskunft über aktuelle Rechts- und Verfahrensstände gegeben. Die Registerdaten werden dabei täglich aktualisiert.
Wer über Entwicklung und Verfahrensstand bestimmter Marken auf dem Laufenden gehalten werden möchte, kann über DPMAkurier einen individuellen E-Mail-Newsletter abonnieren. Dieser Service ist, ebenso wie das gesamte Rechercheangebot, kostenlos.
Zunächst umfasst das DPMAregister nur Marken und geographische Herkunftsangaben. Die Datenbank wird stufenweise erweitert: Ab Ende 2009 werden auch Geschmacksmuster sowie ab 2010 Patente und Gebrauchsmuster in der Datenbank verfügbar sein. Bis dahin können Informationen zu diesen Schutzrechten weiterhin über die alte Plattform DPINFO recherchiert werden.
Zur Recherche von DPMAregister.
Flyer des Deutschen Patent- und Markenamts zum neuen DPMAregister (pdf). Artikel vollständig lesen
Die Aktion „Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet“ von Joseph Beuys stellt ein schutzfähiges Kunstwerk im Sinne von § 2 UrhG dar. Das hat das Landgericht Düsseldorf vergangenen Freitag entschieden: Aufgrund einer einstweiligen Verfügung müssen nun Fotos dieses Fluxus' aus einer Ausstellung entfernt werden. Diese sind nämlich bereits Vervielfältigungen (§ 16 UrhG) bzw. Umgestaltungen (§ 23 UrhG) des Originals und bedürfen somit einer Genehmigung des Urhebers bzw. seiner Rechtsnachfolger. Die lag hier jedoch nicht vor; die Witwe und Erbin des verstorbenen Künstlers hatte deshalb gegen das Museum Schloss Moyland geklagt. Artikel vollständig lesen
Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatsendern soll geprüft werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich mit der Frage befassen, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass Jugendschutzverstöße beim privaten Rundfunk anders geahndet werden können als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG zu vereinbaren ist, dass Jugendschutzverstöße lediglich im privaten Rundfunk, aber nicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Damit werden die Karlsruher Richter nun erstmals mit dieser in der Literatur bereits seit längerem kontrovers diskutierten Frage befasst. Artikel vollständig lesen
Über die „Long Tail“-Theorie haben wir auf Telemedicus schon berichtet: Nach dieser These des US-Internetspezialisten Chris Anderson begünstigt das Internet durch seine ökonomischen Besonderheiten die Verbreitung von Produkten, die andernfalls nicht vermarktet würden. Das Ergebnis ist ein „Long Tail“ aus Nischenprodukten, die eine ganz neue Kategorie von Vielfalt und Diversität ermöglichen.
Schon damals war umstritten, ob sich die Long Tail-These empirisch belegen oder widerlegen lässt. Zu dieser Frage gibt es nun eine neue Studie. Artikel vollständig lesen
Da wackelt ein wichtiger Stuhl in der Medienpolitik: Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, ist in einen Korruptionsskandal verwickelt. Es geht um Klaus Kopka, den ehemaligen Vorsitzenden des bayerischen Medienrates:
Jahrelang bekam er [Kopka] von den Gesellschaftern der Firma Camp TV Privatkredite über insgesamt 215.000 Euro. Camp TV produziert das „Bayern Journal“, das in regionalen Programmfenstern auf RTL und Sat1 ausgestrahlt wird. Die Beiträge handeln meist von der großen bayerischen Politik, auffallend ausufernd widmet sich das „Bayern Journal“ der CSU-Sicht der Dinge. Für Camp TV ist das ein gutes Geschäft. Insider schätzen, dass die Firma allein für eines ihrer zwei wöchentlichen Programmfenster eine halbe Million Euro im Jahr kassiert.
Dass die Camp-TV-Chefs ihren Kontrolleur Kopka mit Krediten sponsorten, wusste BLM-Präsident Ring schon seit 2003. Doch er schwieg, bis die Zeitungen über den Fall berichteten. Bei einer turbulenten Sitzung des Medienrats am Donnerstag in München musste er sich nun rechtfertigen. „Ungeachtet juristischer Implikationen habe ich den Fall als politisch brisant eingestuft“, sagte Ring. Weil Kopka aber kurz dem Ruhestand gestanden habe, habe er darauf verzichtet, den Hausjuristen einzuschalten.
Ausführlich dazu auch EPD Medien.
Telemedicus zu einem anderen kritischen Fall rund um die Fensterprogramme. Artikel vollständig lesen
Die Landesmedienanstalten drücken, was Call-in-Shows angeht, weiter beide Augen zu. In Streit steht diesmal das „50-Cent-Problem“: Obwohl die Gewinnspielanbieter verpflichtet sind, die Teilnahmekosten auf 50 Cent zu deckeln, kosten Anrufe aus Mobilfunknetzen teilweise deutlich mehr. Artikel vollständig lesen
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Der Film „Us Now“ behandelt eine konkrete Frage: Kann das Volk direkt regieren? Oder anders gefragt: Reicht die „Wisdom of the Crowds“ aus, um so komplexe Systeme wie einen Staatsapparat zu steuern?
Der Film führt langsam an die Frage heran. Besprochen werden zunächst verschiedene kollaborative Internetprojekte wie „MyFootballclub“, wo Fußballfans ihren eigenen Verein managen, oder „Couchsurfers“, wo sich Rucksackreisende rund um die Erde Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Erst später geht „Us Now“ näher auf die spezifischen Herausforderungen von Regierung und Demokratie ein.
Das Video auf Englisch nach dem Klick. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Frankfurt hat im Eilverfahren einen interessanten Präzedenzfall entschieden: Bibliotheken dürfen digitalisierte Bücher ihren Besuchern zwar zum Lesen zur Verfügung stellen; eine Kopie dürfen die Nutzer jedoch nicht anfertigen. Artikel vollständig lesen