Telemedicus

Monatliche Archive

Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig

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„Sexy“, „cool und witzig“ oder „menschlich“ – Lehrer auch künftig auf dem Prüfstand

Die Benotung von Lehrern mit Hilfe des Internetportals Spickmich.de ist nach Ansicht des LG Kölns (AZ 28 O 263/07) vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Das Landgericht hob daher eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Website auf. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen wurde die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als zulässig bezeichnet: „Im Bereich der Berufsausübung muss man sich öffentlicher Kritik stellen“, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske damals. Artikel vollständig lesen

BGH: EBay-Haftung bei jugendgefährdenden Inhalten

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Schutz durch Sperrung oder wirksames Altersverifikationssystem möglich

Der für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden. Nach der zu Markenverletzungen entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Telemedicus berichtete) betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch im Wettbewerbsrecht. Die Beklagte kann daher wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht als Störer haftbar gemacht werden. Artikel vollständig lesen

Die neue GPL: Änderungen und Entstehung im Überblick

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Die General Public Licence (GPL) ist die wahrscheinlich wichtigste Lizenz im Open Source Bereich. Am 1. Juli ist die überarbeitete Version 3 in Kraft getreten. Am Entwicklungsprozess war Dr. Till Jaeger maßgeblich beteiligt. Er ist Rechtsanwalt in Berlin, Mitbegründer des „Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ (ifrOSS) und hat an einem Kommentar zur GPL 2 mitgearbeitet.

Telemedicus hat ihn gefragt, welche die wichtigsten Neuerungen der GPL sind und wie es zu den Änderungen kam. Artikel vollständig lesen

Rundfunkaufsicht in Großbritannien

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Quelle: Wikipedia (public domain)Wie in Deutschland wird in Großbritannien die Meinungsvielfalt im Rundfunk unter anderem durch ein duales System gesichert. Das heißt, es gibt sowohl öffentlich-rechtliche, als auch private Rundfunkanstalten. Anders als hierzulande ist allerdings, dass die öffentlich-rechtliche BBC im Verhältnis zu ihren privat organisierten Konkurrenten einen weitaus höheren Anteil an Sendefrequenzen und zugleich eine stärkere Medienmacht besitzt. Um einer Wettbewerbsverzerrung durch die gebührenfinanzierte BBC entgegenzuwirken und mehr Transparenz zu erreichen, wurde kürzlich eine neue Aufsichtsbehörde, der „BBC Trust“, gebildet. Diese Behörde ersetzt das frühere „Board of Governors“, das ähnlich dem deutschen Rundfunkrat zusammengesetzt war. Der BBC Trust beschreibt seine zu erfüllenden Aufgaben folgendermaßen:

The purpose of the BBC Trust is to work on behalf of licence fee payers, ensuring the BBC provides high quality output and good value for all UK citizens, and it protects the independence of the BBC. To achieve this, the Trustees must keep in close contact with licence fee payers, being aware of and understanding their expectations of the BBC.

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Blick über den Tellerrand: Datenschutz in Schweden

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In Schweden herrscht seit knapp drei Jahrhunderten das so genannte Öffentlichkeitsprinzip: vor allem staatliches Handeln soll dem Bürger transparent sein. Zugriffsmöglichkeiten bestehen aber auch auf private Daten – zunehmend vereinfacht durch die Informationsbereitstellung im Internet. Dies stößt auf Kritik bei Datenschützern und Besorgnis bei Bürgern.

„Der höchste Datenschützer in der schwedischen Regierung, Göran Lambertz, lässt die Rechtmäßigkeit eines Online-Angebots prüfen, das mit vertraulichen Daten Geschäfte macht. […] Die Seite ratsit.se bietet gegen Bezahlung Informationen über Firmen und Privatpersonen. Der Blick in die Steuererklärung der Nachbarn ist kein Problem, Unternehmen können prüfen, ob ihre Kunden kreditwürdig sind. Lambertz vermutet: Die Aktivitäten von ratsit.se verstoßen gegen das Datenschutzgesetz und fallen nicht unter das schwedische Öffentlichkeitsprinzip.“

„Einblick beim Nachbarn – Datenschutz in Schweden“ bei der Süddeutschen Zeitung.
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OLG Hamburg: Firmenname im Blognamen rechtswidrig

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Im Namen vieler Blogs kommen Firmennamen vor: BILDBlog, NPD-Blog, Google-Watchblog. Damit könnte es bald vorbei sein. Denn die Verwendung des Firmennamens greift in das Namensrecht aus § 12 BGB ein. Das stellte das OLG Hamburg nun fest.
Das Gericht hatte über die einstweilige Verfügung eines Unternehmens zu entscheiden. Dieses wollte einem Weblog mit dem Namen „Firmennameblog“ die Verwendung des Firmennamens verbieten lassen. Das Weblog setzte sich kritisch mit den Aktivitäten des Unternehmens auseinander.

Da ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ seitens des Weblogs nicht vorlag, kamen Ansprüche aus Markenrecht nicht in Betracht. Wohl aber nahmen die Richter aus Hamburg einen Eingriff in das Namensrecht des Unternehmens an:

Der BGH hat dazu unlängst in der Entscheidung „Segnitz“ […] unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung […] bekräftigt, dass auch einem Unternehmen ein Namensrecht nach § 12 BGB zusteht, auf Grund dessen es gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen.

Der durchschnittliche Internetnutzer vermute, dass unter der Domain „Firmenname-blog.de“ eine Internetseite des Unternehmens erreichbar sei. Der Zusatz „blog“ reiche nicht aus, um diese Verwechslungsgefahr zu beseitigen – es könnte sich ja auch um ein Corporate-Blog des Unternehmens handeln.

Auch ein Hinweis auf der Internetseite könne daran nichts ändern:

Es ist auch nicht von dem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, sich mit den Aktivitäten der Antragstellerin unter einer Domain- Anschrift auseinandersetzen, die vom Publikum eben gerade wegen der Kombination mit dem Firmenschlagwort der Antragstellerin zugeordnet werden wird. Dass eine Aufklärung irgendwo auf der Website erfolgt ist und vermutlich zukünftig auch weiterhin erfolgen wird, führt aus dem Verletzungstatbestand nicht heraus, denn die Zuordnungsverwirrung ist bereits eingetreten, wenn die Domain in der Erwartung, dort von der Antragstellerin bereit gestellte Inhalte vorzufinden, aufgerufen worden ist.

Das Urteil im Volltext. Artikel vollständig lesen

BGH erleichtert Inverssuche durch die Telefonauskunft

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Nach einem aktuellen Urteil des BGH ist die sog. Inverssuche (Suche nach Name und Adresse mit Hilfe einer Rufnummer) durch eine Telefonauskunft zulässig, sofern der betroffene Teilnehmer einer derartigen Suche nicht widersprochen hat. Eine Einwilligung ist demnach nicht erforderlich. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: 2. Korb, neue GPL, Zulassungen für Netz-TV

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+++ GPL liegt in offizieller Version 3 vor

+++ Online-Videos sollen bald zulassungspflichtig sein

+++ Youtube mit Werbung in Videos

+++ Tele2 zahlt 100.000 Euro wegen Cold-Calling

+++ 2. Korb zum UrhG passiert den Bundestag

+++ Landesmedienanstalten wollen Einfluss der Finanzinvestoren prüfen

+++ Holtzbrinck kauft Golem und Netdoktor

+++ EU-Kommission verhängt 150 Mio. Euro Bußgeld gegen Telefè³nica

+++ PNR-Abkommen ausgehandelt

+++ Neuer RStV kommt ins Entwurfstadium
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Video: Investegativ bei McKinsey

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Quelle: www.wdr.de„Die großen Unternehmensberatungen sind die neuen Mächtigen. Sie beraten die Wirtschaft, aber immer häufiger auch den Staat und haben damit auch Einfluss auf die Politik. Nun sind die aber absolut diskret, aus denen dringt nichts nach Außen, die antworten nicht auf kritische Fragen.“

Um dennoch mal einen Blick hinter die Kulissen und auf die Arbeitsweisen und Methoden von Unternehmensberatungen blicken zu können, hat sich eine junge Journalistin bei McKinsey beworben – und bekam einen Arbeitsvertrag angeboten. Im jungen WDR-Magain „echtzeit“ berichtet sie über ihre Erlebnisse.

Das Video bei echtzeit (ab Minute 14:11). Artikel vollständig lesen

10. RStV liegt im Entwurf vor

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Der zehnte Änderungsvertrag zum Rundfunkstaatsvertrag liegt nun vor. Der RStV befasst sich seit März 2007 nicht nur mit der Regulierung von Radio und Fernsehen, sondern auch mit Medienangeboten im Internet, den sogannten „Telemedien“. Die aktuellen Änderungen werden Online-Medien aber wohl nur in Randbereichen betreffen.

Die Schwerpunkte der Reform liegen im Bereich der besonderen Missbrauchsaufsicht für Kabelnetzbetreiber und in der Konzentrationskontrolle. Artikel vollständig lesen