Ein Kommentar von Christiane Müller
Wenn Prominente den Weg vor die Gerichte einschlagen, so finden sich meist Presseorgane auf der Anklagebank. Oskar Lafontaine, Dieter Bohlen, Oliver Kahn und Co. sehen durch bestimmte Berichte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Richter haben dann zwischen diesem Grundrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen. Beide Rechtsgüter haben Verfassungsrang – eine Entscheidung ist jeweils vom konkreten Einzelfall abhängig. Doch mancherorts scheinen die Ergebnisse dieser Abwägungen vorhersehbar zu sein…
Im Presserecht ist nämlich grundsätzlich jedes Gericht örtlich zuständig, sofern das betroffene Blatt vor Ort erhältlich ist. Insofern existiert für den Kläger ein Wahlrecht. Besonders gerne wird in Hamburg und Berlin geklagt: Die Senate dort gelten als Verteidiger des Persönlichkeitsrechts – oder: als Gefahr für das Recht auf freie Meinungsäußerung. So sieht es Rolf Schälike. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, in seinem Weblog auf die zunehmend pressefeindliche Rechtsprechung aufmerksam zu machen. Diese Tendenz hat er mit dem Begriff „Buskeismus“ bezeichnet, in Anlehnung an den vorsitzenden Richter der Zivilkammer 24 des LG Hamburg Andreas Buske.
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Welche Informationspflichten hat der Betreiber eines Weblogs? Wo auf der Internetseite müssen diese Informationen eingebunden sein? Welche gesetzlichen Sanktionen drohen, wenn eine Impressumspflicht nicht beachtet wird?
Im folgenden Beitrag beantwortet Simon Möller, Blogger und Autor bei Telemedicus, die wichtigsten Fragen rund um Impressumspflichten für Weblogs. Artikel vollständig lesen
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Die Englische Fußball-Liga Premier League hat in New York Klage gegen Youtube eingereicht. Das Video-Portal habe absichtlich die Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen ermuntert und verletze damit die Rechte der Premier League. Schon seit Wochen streitet Youtube auch mit dem Medienkonzern Viacom um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch das Video-Portal.
Youtube könnte sich für den Google Konzern als teurer Fehlkauf entpuppen. Zwar hat Google angekündigt, Urheberrechtsverletzungen in Zukunft mit einem neuen Filtersystem in den Griff zu bekommen, ob das neue System jedoch zuverlässig funktionieren wird, ist fraglich. Und auch an anderer Front zeichnet sich neuer Ärger für Youtube ab: das Thailändische Kommunikationsministerium hat angekündigt, gegen Youtube rechtlich vorzugehen, weil über die Plattform König und Staatsoberhaupt Bhumibol Adulyadej massiv beleidigt worden sei. In China musste Youtube gar eine Zensur-Schnittstelle für die Behörden zur Verfügung stellen. Artikel vollständig lesen
Die Web-Wirtschaft funktioniert mit Nischenprodukten. Für Musik-Konzerne zählen nicht nur die Hits, sondern auch der Back-Katalog, Filmhändler im Netz vermarkten nicht nur die Blockbuster, sondern verdienen ihr Geld auch mit Programmkinofilmen. Das selbe gilt für Bücher, Versandwaren, Medienangebote.
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