Ein kurzer Nachtrag zur Telemedicus Sommerkonferenz 2015:
Den Vortrag zum „Internetrecht der Dinge”, den ich auf der Konferenz gehalten habe, ist als gemeinsamer Aufsatz von Sven-Erik Heun und mir in der CR erschienen (CR 2015, 812). Das Abstract:
Die zunehmende Relevanz des „Internet der Dinge“ führt dazu, dass die klassischen Disziplinen des Internetrechts (Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht) auf Sachverhalte treffen, die früher fast ausschließlich im Sachenrecht behandelt wurden. Es entstehen somit ganz neue juristische Konstellationen. Dennoch wird diese Art des Zusammenwirkens von sachen- und informationsrechtlichen Normen in naher Zukunft zu den alltäglichen Arbeitsaufgaben eines IT-Juristen gehören. Denn im „Internet der Dinge“ sind die physischen Gegenstände nicht nur „Sachen“, sondern auch Träger von immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten und personenbezogenen Daten. Häufig sind die Smart Devices, die an das Internet der Dinge angeschlossen sind, auch Teile eines Telekommunikationsdienstes im TKG.
Der Aufsatz ist online nur über die entsprechenden kostenpflichtigen Datenbanken abrufbar. Eine Privatkopie kann bei Interesse aber bei mir per E-Mail abgefragt werden. Eine verkürzte und angepasste Version des Vortrags wird auch im Tagungsband zur Konferenz erscheinen, der derzeit noch in der Bearbeitung ist.
Die Vortragsfolien sind online abrufbar (PDF).
Themenseite bei Telemedicus zum „Internet der Dinge”.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bestandsdatenauskunft durch Provider neu regeln soll. Damit reagiert die Regierung auf einen Beschluss des BVerfG von Ende Januar diesen Jahres. Darin hatte das BVerfG die bisherigen Vorschriften in § 113 TKG für teilweise verfassungswidrig erklärt. Kritiker befürchten eine zunehmende Überwachung der privaten Kommunikation im Internet. Das Bundesinnenministerium betont hingegen, dass durch die Gesetzesänderungen keine neuen Befugnisse für die Behörden geschaffen werden.
Es stellt sich die Frage: Sorgt der Gesetzesentwurf nur für Rechtsklarheit? Oder soll eine Art „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür”eingeführt werden?
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