Lässt sich privates Filesharing entkriminalisieren? Wie steht es um die Kultur-Flatrate? Derartige Reformvorschläge sind in der Politik salonfähig geworden. Doch lassen sie sich auch rechtlich realisieren?
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz, setzt sich mit dieser Frage auseinander. Dabei beleuchtet er nicht nur die verfassungs- und europarechtlichen Hürden, sondern zeigt auch, wie völkerrechtliche Verträge dem Gesetzgeber die Hände binden. So äußert sich Rath etwa zum TRIPS-Abkommen, dem Vorgänger von ACTA:
TRIPS verpflichtet die beteiligten Staaten, in ihrem nationalen Recht wirksamen Rechtsschutz gegen viele Arten von Urheberrechtsverletzungen vorzusehen. Staaten, die diese Pflichten verletzten, können vor einem WTO-Streitschlichtungspanel verklagt werden. Hier dürfte es deshalb Probleme mit einer völligen Entkriminalisierung des Filesharing geben.
„Wer Musik über Tauschbörsen verbreitet, erzeugt Verluste; ein illegal heruntergeladenes Album ist ein nicht gekauftes.“ So ist man sich – zumindest gefühlt – in der Musikbranche einig. Robert Hammond von der North Carolina State University lässt mit seiner Studie „Profit Leak? Pre-Release File Sharing and the Music Industry” einen anderen Eindruck aufkommen.
Für rund 1.000 Musikalben hat er deren Download- und Verkaufsstatistik untersucht. Hammond kommt zum Ergebnis, dass ein Musikalbum nicht seltener über den Ladentisch geht, wenn es schon vor seinem Veröffentlichungstermin im Netz kursiert – im Gegenteil:
„The results strongly suggest that an album benefits from increased file sharing: an album that became available in file-sharing networks one month earlier would sell 60 additional units.”
Alben, die zuvor im Netz geleakt sind, verkaufen sich sogar besser? Zumindest dürfte das für die Lady Gagas der Musikwelt gelten. Kleinere Acts und solche, die noch gar nicht bekannt sind, profitieren laut Hammonds Studie jedoch nicht davon.
Und doch: Wer sich fragt, wie schädlich die Downloadkultur ist, muss offenbar etwas genauer rechnen als „einmal heruntergeladen = einmal nicht gekauft“. Hammonds Studie legt nahe, dass die Gleichung nicht derart trivial sein kann. Zu einer ähnlichen Erkenntnis kam 2009 eine Studie der Harvard Business School.
Zur Studie von Robert Hammond.
Meldung bei gulli.com. Artikel vollständig lesen
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