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Bundesrat lehnt Einführung von Online-Durchsuchungen ab

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Die Datenschützer können sich freuen: Der Bundesrat hat laut dpa am vergangenen Freitag den Antrag abgelehnt, eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Mit dem von Thüringen initiierten Entschließungsantrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, in der Strafprozessordnung eine Befugnisnorm für verdeckte Online-Durchsuchungen zu schaffen (Telemedicus berichtete).

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) mahnte diesbezüglich Behutsamkeit an, mehr noch:

Ich würde es nicht machen (…) Gegen einen solchen Antrag habe ich gewaltige Einwände, auch wenn das Ziel durchaus nachvollziehbar ist. Die Methoden unserer Gegner sollte sich unser Rechtsstaat nicht zu eigen machen. Wir sollten das, was wir bis heute eigentlich verhindern wollten, nicht selbst nutzen wollen.

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Mehr Sicherheit? – Inbetriebnahme der Anti-Terror-Datei

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Am 1. März 2007 wird die „Anti-Terror-Datei“, deren Errichtung der Bundestag bereits Ende 2006 durch das „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ beschlossen hatte, in Betrieb genommen. Artikel vollständig lesen

Bundesratsinitiative für Online-Durchsuchungen geplant

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Der Freistaat Thüringen will sich mittels eines Entschließungsantrags im Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren geschaffen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unlängst wegen fehlenden Rechtsgrundlage verboten.

Justizminister Harald Schliemann äußert sich zu dem Vorhaben wie folgt:

Wer Straftäter verfolgen will, braucht dazu wirksame Verfolgungsmittel. Dies gilt auch für die moderne Informationstechnologie. Straftäter nutzen sie zunehmend für kriminelle Zwecke, vor allem für die Organisation ihrer kriminellen Taten.

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Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

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Der Streit um die Online-Durchsuchungen von Festplatten geht weiter:

Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage untersagt. In Nordrhein-Westfalen hatte der Landtag aber bereits im vergangenen Dezember dem Verfassungsschutz per Gesetzesänderung das heimliche Online-Durchsuchen von Computern ermöglicht. Zulässig ist nach dem geänderten Gesetz gem. § 2 Nr. 11 insbesondere:

Heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Nur einen Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde von der Telepolis-Autorin Bettina Winsemann alias Twister eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Inhalt dieser (mittlerweile bereits eingereichten) Verfassungsbeschwerde ist nun im Volltext auf Telepolis zu finden:

Das Gesetz verstoße u.a. gegen den Grundsatz der Normenklarheit, beachte nicht den verfassungsmäßig unverzichtbaren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gehe über die gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes hinaus. Außerdem genüge die Regelung nicht den Schranken des Wohnungsgrundrechts, Art. 13 GG.
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Verabschiedet: Telemediengesetz mit Verfallsdatum

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Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das umstrittene Telemediengesetz (TMG). Als sogenannte „Telemediendienste“ werden in dem Gesetz Tele- und Mediendienste zusammengefasst behandelt.

Zuvor waren diese in zwei Gesetzen geregelt, dem bundesrechtlichen Teledienstegesetz und dem landesrechtlichen Mediendienste-Staatsvertrag. Darunter fallen sämtliche Informations- und Telekommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich angehören. Nicht enthalten sind damit unter anderem das Live-Streaming und die Internet-Telefonie. Kritiker bemängeln, dass die alten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Diensten sowie dem Rundfunk nach wie vor bestünden.

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Trend zum Hamstern: Gesetzesentwurf zur TK-Überwachung kommt

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Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde vor kurzem der Entwurf zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt. Danach sollen zur verbesserten Strafverfolgung künftig alle Telekommunikationsanbieter für eine Dauer von 6 Monaten sämtliche Verbindungsdaten protokollieren und abrufbereit speichern – und das, anders als früher, verdachtsunabhängig. Auch Pauschaltarife („Flatrates“), bei denen bisher eine Speicherung unzulässig war, werden nun erfasst. Bei Handy-Gebrauch sollen sogar die Standortdaten erfasst werden. Artikel vollständig lesen