Telemedicus

Rezension: Koreng/Lachenmann, Formularhandbuch Datenschutzrecht

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Daten sind das „Öl des 21. Jahrhunderts”. So schnell wie die Digitalisierung die Gesellschaft vor sich hertreibt, so schnell wachsen die Anforderungen, die zum Beispiel das Internet an das Recht stellt. Gerne bemüht man hier die Floskel, dass das Recht mit der Technik nicht mehr mithalten kann. Ob es nun allein am Zusammenspiel von Recht und Technik liegt, oder noch andere Gründe eine Rolle spielen, eines ist in diesem Zusammenhang immer wieder Thema: das Datenschutzrecht.

Denn ungeachtet technischer Entwicklung und rechtlichen Herausforderungen, steht fest: Nur wenige andere Rechtsgebiete sind in diesem Zusammenhang so allgegenwärtig anzutreffen und damit praxisrelevant und gleichzeitig so komplex und schwer zugänglich. So war es nur eine Frage der Zeit, bis ein eigens auf diesen Themenkomplex abgestimmtes Formularhandbuch auf den Markt kommt. Dieses Jahr ist das „Formularhandbuch Datenschutzrecht” erschienen, herausgegeben von den Rechtsanwälten Dr. Ansgar Koreng und Matthias Lachenmann. Wir haben es uns genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen

„Wir brauchen eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine“

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Ob wir nun eine Digitalkamera kaufen wollen, den passenden Cloud-Service suchen oder die Ukraine-Krise verstehen möchten: In den allermeisten Fällen fangen wir mit einer Suche bei Google an. Vertrauensvoll legen wir unsere Fragen in die Hände eines Unternehmens in Mountain View – meist ohne uns zu fragen: Welche Interessen stehen hinter Suchergebnissen? Sind diese Interessen in einem Suchergebnis erkennbar? Und kann es überhaupt ein neutrales Suchergebnis geben?

Der Vorwurf stark interessengesteuerter Suchergebnisse ist in aller Munde, und er steht auch auf der europäischen Agenda. Google missbrauche seine Marktmacht, benachteilige Konkurrenten, bevorzuge eigene Dienste, heißt es da. Zerschlagung, Aufspaltung, Regulierung – es kursieren verschiedene Denkansätze. Daneben steht eine weitere Idee: ein duales System von Suchmaschinen. Zu den privaten Suchmaschinen soll sich die öffentlich-rechtliche Suchmaschine als neutrale Alternative gesellen, lautet der Vorschlag.

Der Rundfunk als Joker gegen Googles Marktmacht? Ja, meint NDR-Verwaltungsrätin Gräfin Kerssenbrock im Telemedicus-Interview: „Wir brauchen eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine mit ausschließlich dienender Funktion.” Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: No Spy, Einspeiseentgelte, Windows XP

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+++ Täuschung über No-Spy-Abkommen? Bundesregierung gerät immer mehr unter Druck

+++ VG München: Klage wegen Einspeiseentgelten gegenüber Kabelanbietern erfolglos

+++ Datenschutzbeauftragte warnen vor Windows XP in öffentlicher Verwaltung

+++ EuG stoppt Eintragung der Marke Skype – Verwechselungsgefahr mit Sky

+++ EU-Kommission stellt Strategie für digitalen Binnenmarkt vor Artikel vollständig lesen

„Bestraft uns das deutsche Netz?“ – Reportage bei 3sat

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Heute um 18 Uhr läuft auf 3sat die Netzkultur-Reportage „Bestraft uns das deutsche Netz?”. Es geht um Musik, Kreativität und das Internet. Die Reporter gehen der Frage nach, ob im deutschen Netz Musik und Filme häufiger als anderswo hinter Schranken liegen:

In Deutschland scheinen Netzinhalte zum Teil hinter Schranken zu liegen. Abmahnungen und penetrante Schreiben von Anwaltskanzleien waren noch vor wenigen Jahren an der Tagesordnung.

Doch wie sieht es heute aus, wo es gute legale Streamingdienste für Musik und Filme gibt? Reporter Sebastian Nuss spricht mit Musikern, Netz-Künstlern, Anwälten und Rechteinhabern über Rechte, Geld und Gier.

Mit dabei war auch Telemedicus: Wir haben Sebastian Nuss einige Fragen zum deutschen Urheberrecht beantwortet. Der Beitrag findet sich derzeit auch in der 3sat-Mediathek.

Zur Sendung in der 3sat-Mediathek.
Mehr Infos zur Sendung bei 3sat.de. Artikel vollständig lesen

Vorträge: Update zur Impressumspflicht und Chilling Effects

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Kurze Durchsage in eigener Sache: In den kommenden Wochen wird es zwei Mal die Möglichkeit geben, Vorträge von Telemedicus-Redakteuren zu hören.

Zum einen wird mein Kollege Adrian Schneider am 6. Mai 2015 auf der kommenden Re-Publica zum Thema „Ein Update zur Impressumspflicht” sprechen. Der Vortrag findet im Rahmen des „Law Labs” statt: Ein neues Format auf der der re:publica 2015, bei dem insgesamt acht Speakerinnen und Speaker die rechtlichen Grundregeln erklären, die beim Publizieren im Netz und in Social Media zu beachten sind.

Am 26. Mai 2015 habe ich außerdem Gelegenheit, meinen Vortrag zu Chilling Effects im Rahmen der interdisziplinären Konferenz „Überwachung und Privatheit in der Ära nach Snowden: Ein Dialog” an der Uni Rostock wiederholen zu dürfen. Wer den Vortrag im Rahmen der Telemedicus Sommerkonferenz nicht gesehen hat, das aber gerne nachholen möchte, kann sich also gerne in Rostock noch anmelden. Die Konferenz hat nicht nur ein wichtiges und immer noch aktuelles Thema, sondern auch viele weitere spannende Sprecher.

Sowohl Adrian als auch ich freuen uns auf neue und alte Bekannte! Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Tagesschau-App, BND, Kabelstreit

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+++ Tagesschau-App: BGH bejaht zivilrechtliche Prüfbarkeit des Rundfunkauftrags

+++ „FCK CPS”: BVerfG bleibt bei Rechtsprechung zur Kollektivbeleidigung

+++ Debatte um BND-Wirtschaftsspionage geht weiter

+++ Kabelstreit: Verwaltungsgerichte uneinheitlich zur Wirksamkeit der Must Carry-Pflichten

+++ EU-Notrufsystem eCall wird kommen

+++ Vorratsdatenspeicherung: Rumoren an der SPD-Basis

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Wochenrückblick: BND, Adblock Plus, Dashcams

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+++ BND 1: DE-CIX erwägt angeblich Klage

+++ BND 2: Deutsche Hilfe bei NSA-Spionage

+++ LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

+++ AG Nienburg: Kurze, anlassbezogene Dashcamaufnahmen können zulässig sein

+++ Bundesregierung will Preisbindung für E-Books einführen

+++ EGMR stärkt Recht auf Justizkritik

+++ EU erwägt Aufsicht für Google, Amazon und Facebook

+++ BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit

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LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

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„Die Klage wird abgewiesen”. So lautet der Tenor des gestrigen Urteils beim Landgericht Hamburg (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig) – die erste Entscheidung in Sachen Adblock Plus. Geklagt hatten Zeit Online und Handelsblatt. Diese verlangten von der Eyeo GmbH aus Köln, dem Unternehmen hinter Adblock Plus, die Unterlassung des Vertriebs ihres Werbeblockers sowie des Acceptable Ads/Whitelist Modells. Telemedicus berichtete.

Keine Behinderung der Kläger
Der zuständige Richter sah entgegen der Ansicht der Kläger keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser als gegeben an. Denn Eyeo ginge gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor. Dies ist aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Das Gericht stellte auch klar, dass der jeweilige Nutzer selbst entscheidet, ob und wenn welche Werbung geblockt werde. Auch sei es für diese leicht und in transparenter Weise möglich die Filterlisten (Acceptable Ads) zu bearbeiten und an die persönlichen Vorlieben anzupassen. Kurzum: Adblock Plus stellt nur ein Werkzeug zu Verfügung – was die Nutzer daraus machen, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Werbeblocker-Betreibers.

Wie geht es weiter?
Das erste Urteil stellt für Eyeo einen wichtigen Etappensieg dar und bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die noch zahlreichen anhängigen Verfahren, u.a. in Köln und München. Ob aber die Gerichte in den noch ausstehenden Entscheidungen anders urteilen werden bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in den Rechtsstreitigkeiten rundum den Werbeblocker ist also noch lange nicht gesprochen. Völlig überraschend war die Entscheidung aus Hamburg aber nicht. Denn Adblock Plus hat durchaus gute rechtliche Argumente auf seiner Seite.

Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Meldung zum aktuellen Urteil des LG Hamburg bei Heise online.
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Telemedicus sucht eine wissenschaftliche Hilfskraft (m/w)

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Der Telemedicus e.V. sucht zum Start ab Anfang Juni eine wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/*), die zunächst 10 Stunden pro Monat für Telemedicus tätig sein soll.

Die Hilfskraft soll das Telemedicus-Kernteam in der Alltagsarbeit unterstützen, vor allem bei der Organisation von Telemedicus-Projekten und der Pflege der verschiedenen Telemedicus-Ausspielwege. Die Stelle ist zunächst auf 9 Monate befristet. Die Arbeit kann über das Internet von zu Hause aus erledigt werden.

Was wir erwarten: Basiskenntnisse im Telemedicus-Themenbereich, z.B. durch ein (begonnenes) Schwerpunktstudium oder Mitarbeit bei anderen medienrechtlichen Projekten, Spaß und Erfahrung im Umgang mit Web-Technologien, Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick. Ein Wohnort im Rheinland ist von Vorteil.

Was wir bieten: Flexible Arbeit was Zeit und Ort betrifft, eine Bezahlung etwa mit dem Stundensatz einer studentischen Hilfskraft an einer Universität und eine spannende Aufgabe, die einerseits viel Praxisbezug mitbringt, andererseits aber auch häufig examensrelevante Themen abdeckt.

Über Bewerbungen freuen wir uns bis zum 1. Mai 2015 unter der Adresse redaktion@telemedicus.info.

(Liebe Leser: Diese Stelle wird aus Spenden von Telemedicus-Mitarbeitern finanziert. Wir haben viele Ideen dazu, was wir bei Telemedicus machen könnten, wenn unsere Finanzmittel größer wären. Wer uns eine weitere Hilfskraft finanzieren möchte, oder ein anderes Projekt, kann gerne mit uns in Kontakt treten. Der Telemedicus e.V. stellt Spendenquittungen aus.)
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Das Ende des Falles UsedSoft

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Still und leiste ist eines der wichtigsten urheberrechtlichen Verfahren der letzten Jahre zu Ende gegangen. Die Rede ist vom Verfahren im Streit zwischen Oracle und UsedSoft, das mit einer Grundsatzentscheidung des EuGH im Jahr 2012 seinen Höhepunkt gefunden hatte und nun überraschend leise zu Ende gegangen ist.

Wie die Kanzlei TCI Rechtsanwälte berichtet, hat UsedSoft seine Berufung zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nach acht Jahren Rechtsstreit und einem Grundsatzurteil des EuGH zu seinen Gunsten gibt UsedSoft den Fall damit auf. Warum? Artikel vollständig lesen