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Wie entscheidet der BGH zum Personenbezug von IP-Adressen?

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Sind IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts? Der Streit ist wahrscheinlich so alt wie das Internetrecht selbst. Denn einerseits sind IP-Adressen so etwas wie die grundlegenden Informationen, auf denen das Internet aufbaut. Ohne sie kann es nicht funktionieren. Andererseits können diese Adressen unter bestimmten Umständen bestimmten Nutzern zugeordnet werden. So funktioniert Tracking: die Überwachung des Verhaltens von Personen bei der Internetnutzung.

Die Frage nach dem Personenbezug entscheidet über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf IP-Adressen – und damit über eine grundlegende Weichenstellung, die fast jeden Webseitenbetreiber erfasst. Fast überall fallen diese Daten an, fast überall werden sie genutzt.

Es ist deshalb kein Wunder, dass die mündliche Verhandlung, die der BGH am Dienstag durchgeführt hat, zu viel Aufmerksamkeit in den Medien geführt hat. Artikel vollständig lesen

Überwachung: Die Rolle des Rechts

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Als Edward Snowden enthüllt hat, in welch ungeahntem Ausmaß eine Überwachung der Bürger stattfindet, war erst die Empörung groß – und dann die Ratlosigkeit. Denn anders als bei Medienskandalen üblich, wurde der Missstand diesmal nicht von selbst unmittelbar abgestellt. Ganz im Gegenteil passierte auf der materiellen Ebene – sehr wenig. Die Bundesregierung setzte (und setzt) auf Abwiegeln und Symbolpolitik. Und noch die wenigen verbleibenden Ansätze wie den Versuch, ein „No Spy-Abkommen” auszuhandeln, hat die US-Regierung unmissverständlich abgeblockt. Als Fazit nach über einem Jahr Überwachungsskandal lässt sich sagen: Die deutsche Politik hat sich bisher nicht nur als unfähig erwiesen, das Problem abzustellen. Sie ist sogar Teil des Problems.

Seit sich dies abzeichnet, herrscht in der Aktivistenszene, aber auch in den Medien, Ratlosigkeit. Was kann man jetzt noch tun? Die Öffentlichkeit mobilisieren, indem man Schreckensbilder verbreitet und hoffen, dass der Wähler sich zur nächsten Bundestagswahl noch daran erinnert? Den technischen Selbstschutz üben, durch Verschlüsselung, Schengen-Netze und „E-Mail made in Germany”?

Das alles mag eine Option sein. Wer sich die Sache genau betrachtet, der sieht aber: Es geht hier um grundlegende Fragen, die sich, zumindest zum Teil, nur rechtlich lösen lassen. Artikel vollständig lesen

Überwachung und Grundrechtsschutz im internationalen Kontext

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Die juristische Aufarbeitung des Snowden-Skandals ist nicht einfach. Schon die schiere Menge der Überwachungsmaßnahmen, die enthüllt wurden, macht den rechtlichen Zugriff schwierig. Und auch die Beweislage ist nicht einfach, da Geheimdienste naturgemäß im Geheimen arbeiten. Ein weiteres Problem liegt in der internationalen Dimension von Überwachung. Denn in den meisten Fällen geht es nicht um die Handlung einer einzelnen staatlichen Organisation, sondern um das kooperative, arbeitsteilige Handeln mehrerer Geheimdienste von unterschiedlichen Staaten. Und häufig hat die Überwachung grenzüberschreitende Dimension: Die staatliche Handlung erfolgt auf dem eigenen Staatsgebiet, ihr Effekt aber auf einem anderen.

Für nationale Grundrechtekataloge, deren Geltungsbereich sich häufig territorial bestimmt, ist ein solcher Zusammenhang nur schwer zu fassen. Viele Geheimdienste machen sich diese angebliche Schutzlücke zu nutze: Sie versuchen sich der Rechtskontrolle entziehen, indem sie jeweils die Bürger bzw. Staatsgebiete überwachen, für die der grundrechtliche Schutz (vermeintlich) nicht greift. Die Überwachung des jeweils besonders geschützten Bereichs bleibt Kooperationspartnern überlassen.

Dieses Vorgehen führt in juristischer Hinsicht zu zwei Fragen. Erstens: Welcher Geheimdienst muss sich an welche Grundrechte halten – welchen Rechtsschutz vermitteln internationale Grundrechtevereinbarungen? Und zweitens: Können Grundrechtsverletzungen, die im Wege der internationalen Kooperation von ausländischen Geheimdiensten begangen werden, den jeweils inländischen Geheimdiensten zurechenbar sein? Artikel vollständig lesen

Sind „Chilling Effects“ dem Staat zurechenbar?

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In einem früheren Artikel des „Chilling Effects”-Projekts habe ich herausgearbeitet, dass „Chilling Effects“ auf einer Selbstschädigung der Bürger beruhen: Nicht der Staat entzieht dem Bürger die Möglichkeit zum Grundrechtsgebrauch, sondern der Bürger selbst schränkt sich ein.

Rechtlich gesehen führt die Einordnung von Chilling Effects als „Selbstschädigungseffekten” zu einer grundsätzlichen Frage: Unterbricht die eigenverantwortliche, „freiwillige” Selbstschädigung des Bürgers den Zurechnungszusammenhang zum Staat? Oder muss der Staat eine Selbstschädigung der Bürger verhindern, selbst wenn diese sich selbst beschränken wollen?

Oder zugespitzt formuliert: Ist Zensur dasselbe wie Selbstzensur? Artikel vollständig lesen

Telemedicus Sommerkonferenz: Update und Programmübersicht (Update)

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Das Programm der Telemedicus Sommerkonferenz nimmt finale Formen an. In diesen Tagen bekommen wir die letzten Zusagen: Als Keynote-Sprecher für den Sonntag hat nun Thomas Stadler von Internet-Law zugesagt. Weitere Zugänge in den letzten Wochen sind Prof. Dr. Jan Roggenkamp, Fukami und Ulf Buermeyer für das Panel zur Digitalen Selbstverteidigung.

(Update, 19.8.2014: Fukami hat leider abgesagt, das Panel zur Digitalen Selbstverteidigung haben wir um Agata Królikowski ergänzt. Das Programm unten ist bereits entsprechend angepasst.)

Um vor der Konferenz noch einmal einen Überblick über das Programm zu geben, haben wir es noch einmal etwas zusammengefasst: Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Digitale Agenda, Vectoring

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+++ Yahoo legt Verfassungsbeschwerde gegen das Presseleistungsschutzrecht ein

+++ Digitale Agenda: Netzpolitik.org leakt „ressortabgestimmten Entwurf“

+++ Bundesnetzagentur startet mit Vectoring-Liste

+++ BGH: Provider dürfen IP-Daten sieben Tage lang speichern

+++ ICANN wehrt sich gegen Pfändung von cc-TLDs

+++ Kohls Memoiren: OLG Köln zur Eigentümerstellung an Tonaufnahmen

+++ LG Berlin: Keine Schulbuchrabatte bei Amazon Artikel vollständig lesen

Überwachungsschutz als Minderheitenrecht

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Überwachung verursacht einen „Chilling Effect”. Aber bei wem wirkt dieser Chilling Effect eigentlich? Warum sind sich Medien, Politik und Zivilgesellschaft weitgehend einig, dass die NSA-Überwachung ein Skandal ist, während die breite Bevölkerung darauf kaum reagiert? Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick darauf, wie in dieser Gesellschaft politische Meinungen entstehen, und wer von Überwachung wirklich betroffen ist. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Anonymität im Netz, NSA, Adblock Plus

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+++ BGH: Bewertungsportale müssen Daten ihrer Nutzer nicht herausgeben

+++ NSA-Untersuchungsausschuss spricht mit Whistleblowern Binney und Drake

+++ Löschungspflichten: Google entfernt erste Links – und stellt sie wieder ein

+++ Verlage und Werbevermarkter klagen gegen Adblock Plus

+++ Störerhaftung von Hotspotbetreibern: Im August soll Gesetzesentwurf kommen

+++ Leistungsschutzrecht: VG Media klagt auch gegen Yahoo und 1&1

+++ Aufregung in Berlin: BND-Mitarbeiter spionierte für die USA Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Google Spain, Rundfunkbeitrag, FragdenStaat

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+++ EuGH entscheidet zu Suchmaschinen und Datenschutz

+++ Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

+++ Patentkriege: Apple und Motorola beenden ihre Auseinandersetzungen

+++ „Frag den Staat” mit Erfolg zur Veröffentlichung eines Gutachtens

+++ BGH zur Reichweite der Kerntheorie Artikel vollständig lesen

Studie: Haftungsrisiken als Chilling Effects

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Im englischsprachigen Weblog „Internet Policy Review” ist kürzlich ein Artikel erschienen, der sich mit Chilling Effects in England und Wales beschäftigt. Der Artikel basiert auf einer empirischen Studie, die die Autorin Judith Townend durchgeführt hat. Sie befragte dabei Journalisten und Blogger zu der Frage, welche Faktoren Chilling Effects auslösen und wie diese wirken. Artikel vollständig lesen