Seit der EuGH im Fall UsedSoft die Tür zum Weitverkauf von Software-Lizenzen ein großes Stück weit geöffnet hat, stellt sich auch in anderen Bereichen digitaler Produkte die Frage: Darf man auch andere online erworbene Dateien weiterverkaufen?
Mitte Mai hat nun das OLG Hamm zu dieser Diskussion eine weitere Entscheidung beigetragen (Az.: I-22 U 60/13). Danach darf der Weiterverkauf von digital erworbenen E-Books und Hörbüchern in den AGB des Verkäufers untersagt werden. Die UsedSoft-Entscheidung des EuGH sei nicht auf andere Multimedia-Dateien übertragbar. Artikel vollständig lesen
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Ein Gastbeitrag von Carl Christian Müller, LL.M. und Sören Rößner, LL.M., Berlin
Der flächendeckende Ausbau der Breitbandversorgung gilt als eine der wesentlichen Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Innovation in allen Wirtschaftszweigen. Neben den wirtschaftlichen Aspekten misst die Europäische Kommission überall verfügbaren, erschwinglichen Breitbandanschlüssen strategische Bedeutung für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa zu. Aus diesem Grunde hat sich die Europäische Union als Teil ihrer Wachstumsstrategie ehrgeizige Ziele für die Breitbanderschließung gesetzt. Dabei stellt die Finanzierung einer solchen Breitbandinfrastruktur eine besondere Herausforderung dar. Artikel vollständig lesen
+++ BVerwG weist Klage gegen BND-Überwachung ab
+++ LG Berlin: vzbv gewinnt gegen WhatsApp
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+++ NSA-Ausschuss: Staat trifft Schutzpflicht
+++ Whatsapp: Verwirrung um Nutzungsbedingungen
+++ Googles Marktmacht: Auch die Telekom legt Beschwerde ein
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Die Open Data Initiative fragdenstaat.de hat sich vor Land- und Kammergericht Berlin gegen das Bundesinnenministerium durchgesetzt. Das Ministerium hatte fragdenstaat.de Anfang des Jahres abgemahnt, weil das Portal ein internes Gutachten des Ministeriums im Netz veröffentlicht hatte. Der Vorwurf des BMI: Urheberrechtsverletzung.
Wie nun (auf etwas kuriose Weise) bekannt wurde, haben sowohl Land- als auch Kammergericht im einstweiligen Rechtsschutz zu Gunsten von fragdenstaat.de entschieden (Az. 15 O 58/14 und 24 W 21/14). Kann das Urheberrecht nun nicht mehr gegen unliebsame Informationen im Netz genutzt werden? Ein Durchbruch für die Meinungsfreiheit? Mitnichten. Artikel vollständig lesen
Der EuGH hat heute ein wegweisendes Urteil zu den datenschutzrechtlichen Pflichten von Suchmaschinen verkündet. Danach sind Suchmaschinen grundsätzlich verpflichtet, personenbezogene Daten von Privatpersonen auf Anfrage aus ihrem Index zu löschen – eine Entscheidung, die weit über das Ziel hinaus schießt. Artikel vollständig lesen
+++ Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission zieht Klage gegen Deutschland zurück
+++ Bundesregierung unterstützt Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
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+++ Markenstreit um die iWatch: Swatch geht gegen Apple vor
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Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Screen Scraping wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen einer Fluggesellschaft und einer Vermittlungsplattform für Billigflüge im Internet. Die Plattform hatte die Angebote verschiedener Fluggesellschaften aus deren Internetseiten mittels Screen Scraping extrahiert. Genau das hatte die Fluggesellschaft aber in ihren AGB, die man zum Abrufen der Angebote akzeptieren musste, untersagt.
Der BGH hat nun klargestellt, dass dieses Vorgehen wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Aus der Pressemeldung:
„Allein der Umstand, dass sich die Beklagte über den von der Klägerin in ihren Geschäftsbedingungen geäußerten Willen hinwegsetzt, keine Vermittlung von Flügen im Wege des sogenannten „Screen-Scraping“ zuzulassen, führt nicht zu einer wettbewerbswidrigen Behinderung der Klägerin. Ein Unlauterkeitsmoment kann allerdings darin liegen, dass eine technische Schutzvorrichtung überwunden wird, mit der ein Unternehmen verhindert, dass sein Internetangebot durch übliche Suchdienste genutzt werden kann. Einer solchen technischen Schutzmaßnahme steht es aber […] nicht gleich, dass die Klägerin die Buchung von Reisen über ihre Internetseite von der Akzeptanz ihrer Geschäfts- und Nutzungsbedingungen durch Ankreuzen eines Kästchens abhängig macht und die Beklagte sich über diese Bedingungen hinwegsetzt.”
Für das Vermittlungsportal spreche auch, dass das Geschäfttsmodell die Preistransparenz auf dem Markt der Flugreisen fördert und dem Kunden das Auffinden der günstigsten Flugverbindung erlaubt, so der BGH in seiner Pressemeldung weiter.
Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar. Außerdem hat der BGH offenbar nicht darüber zu entscheiden gehabt, ob Screen Scraping auch urheberrechtlich zulässig ist.