Als Reaktion auf die Vorratsdatenspeicherung bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten an. Wer eine freigeschaltete SIM-Karte an den Arbeitskreis schickt, bekommt eine zufällige Karte eines anderen Einsenders zurück. Der Effekt: Trotz Vorratsdatenspeicherung kann über den Mobilfunkbetreiber nicht ermittelt werden, wer die entsprechende SIM-Karte benutzt hat.
SIM-Karten dienen zur Identifizierung eines Anschlusses innerhalb eines Mobilfunknetzes. Auf der Karte ist u.a. auch die Telefonnummer gespeichert. Wer also eine fremde SIM-Karte nutzt, bekommt eine neue Telefonnummer, die auf den ursprünglichen Besitzer eingetragen ist. Und telefoniert damit völlig anonym.
Allerdings ist der Tausch von SIM-Karten rechtlich bedenklich. Denn wer seine SIM-Karte einem Fremden überlässt, kann nicht nur Ärger mit seinem Mobilfunkanbieter bekommen, sondern auch für Rechtsverletzungen haften, die der neue Besitzer der SIM-Karte begangen hat. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Simon Möller.
Um die Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung wird Rechtsgeschichte geschrieben werden, so viel ist sicher. Und Rechtsgeschichte schreiben, das ist nun einmal der Traum eines jeden Juristen, und erst Recht der Traum eines jeden Bundesverfassungsrichters. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich derzeit mehrere Senate des BVerfG darum bewerben, den Fall entscheiden zu dürfen, wie die taz berichtet:
Eigentlich ist das ein klarer Fall für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der die meisten Grundrechtsklagen bearbeitet. Dort ist der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem für den Datenschutz zuständig. … Doch auch der konservative Udo Di Fabio aus dem Zweiten Senat will das Verfahren betreuen. Sein Argument: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um – und für Europarecht sei nun mal er zuständig.
Das ist nun erstmal kein schlechtes Zeichen. Artikel vollständig lesen
Das Bewerberkonsortium Mobile 3.0 soll den Zuschlag für den Versuchsbetrieb von Handy TV auf der Basis der DVB-H Technologie erhalten. Auf eine entsprechende Empfehlung hat sich die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten in ihrer Sitzung am 15.01.2008 in Düsseldorf verständigt.
Neben den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF werden voraussichtlich zunächst die privaten Sender RTL, Vox, Sat.1, und ProSieben sowie die Nachrichtenkanäle n-24 und n-tv mit von der Partie sein. Dazu kommen mit Digital 5, bigBuddy und KickFM weitere Angebote von Hörfunkveranstaltern. Ein Grundkonzept für regionale Angebote soll in den nächsten Wochen vervollständigt werden.
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Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München
Programmbeschwerde: Call-In-Shows der Sender Kabel Eins, Viva und DSF
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reichen wir,
Christiane Müller
Simon Möller
gegen die Programme der Sender
ein und stellen den
Antrag:
Es soll geprüft werden, ob die Programme der Sender Kabel Eins, Viva und DSF gegen die Vorschriften über den Inhalt sowie den Umfang und die Kennzeichnung von Werbung und Teleshopping in Art. 8 BayMG i.V.m. §§ 7 Abs. 1, 3, 45 Abs. 1, 2, 45 a Abs. 2 RfStV verstoßen. Gegebenenfalls sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Regelungen sicherstellen.
Diese Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 BayMG i.V.m. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16, 17 RfStV dar. Hier besteht die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen. Artikel vollständig lesen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hier bieten wir Ihnen nun endlich den schon aus Funk & Fernsehen bekannten Bundestrojaner zum Download an. Der Download ist derzeit noch kostenlos erhältlich. Laden Sie noch heute den Bundestrojaner herunter und gewinnen Sie so ein Stück innere Sicherheit für sich!
Hinter diesem Link verbirgt sich eine Satire-Seite rund um das Thema Online-Durchsuchungen und Überwachungsstaat. Datenschützer dürfen aufatmen: bei dem angepriesenen Bundestrojaner handelt es sich lediglich um einen Bildschirmschoner. Neben „Testberichten“ des Spionage-Programms und einem Pressespiegel hält die Webseite auch informative Links bereit.
Hier geht€™s zu bundestrojaner.net.
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Keine Atempause – Rechtsgeschichte wird gemacht. Es gibt derzeit kein Thema, dass die Rechtswissenschaften mehr bewegt als die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten, mit der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Gesetz zur Telekommunikations-Überwachung zu Fall bringen will.
Einer der wichtigsten Mitarbeiter im Arbeitskreis ist der Jurist Dr. Patrick Beyer. Im Interview mit Laura Dierking spricht er über formelle und materielle Mängel des Gesetzes, erklärt den europarechtlichen Hintergrund und spekuliert über das Ende der Solange-Rechtsprechung.
Zum J!Cast 49 – Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die Berichterstattung bei Telemedicus zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“. Artikel vollständig lesen
Vielleicht das größte Strafverfahren, das die deutsche Medienlandschaft miterlebt hat, beginnt heute vor dem Wiesbadener Landgericht: Aleksander Ruzicka, früherer Manager des Werbekonzerns Aegis Media, soll über 50 Millionen Euro seines Unternehmen veruntreut haben.
Die Branche ist nervös: „Es gibt keinen, der von dem Verfahren nicht direkt oder indirekt betroffen ist“, sagt ein C. Immerhin dürfte das Verfahren einen detaillierten Einblick in die komplizierten und teils undurchsichtigen Abläufe und Gepflogenheiten der Branche bieten: Bis Mitte März, so schätzt das Landgericht, werden die Staatsanwälte durchleuchten, wer an den milliardenschweren Werbebudgets der Konzerne verdient, was es mit Rabatten und Freischaltungen auf sich hat – und ob Ruzicka das System für sich ausgenutzt hat.
Mehr zu dem Thema: „Werbestar Ruzicka auf der Anklagebank“, bei der FTD. Artikel vollständig lesen
Wenn es nach Präsident Nicolas Sarkozy geht, soll das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Frankreich künftig komplett auf Werbung verzichten. Die Begründung:
„Beim öffentlichen Rundfunk muss Qualität das Kriterium sein. Ich will damit nicht sagen, dass das öffentliche Fernsehen elitär oder langweilig sein soll, sondern nur, daß es nicht nur nach kommerziellen Gesichtspunkten funktionieren kann.“
Bislang wurden die öffentlich-rechtlichen Sender durch Werbeeinnahmen in Höhe von 800 Millionen Euro unterstützt. Einen Ersatz hat Sarkozy in Steuern gefunden: Privatsender sollen ihre Werbegelder versteuern müssen; ebenso Internet und Mobilfunk.
Die Reaktion in Deutschland: Auf Werbung wolle man nicht verzichten, so einheillig ARD und ZDF. Man wolle und könne den Verbaucher nicht noch mehr belasten – Denn ohne Werbeinnahmen sei eine Erhöhung der Rundfunk-Gebühr zwingend, aber kaum duchsetzbar. Zudem profitiere der Werbemarkt, vor allem beim Hörfunk, von der Konkurrenz durch die öffentlich-rechtlichen Sender.
EPD Medien zu den Plänen in Frankreich und der deutschen Diskussion. Artikel vollständig lesen
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Das tschechische Künstlerkollektiv Ztohoven (übersetzt: „Rausvonhier“) wagte im Juni letzten Jahres eine Aufsehen erregende Aktion: Mitten in eine frühsonntägliche Panoramabilder- und Bergwetter-Sendung schalteten sie Bilder einer Atombombenexplosion im Riesengebirge. 30 Sekunden lang schockten sie die Zuschauer und den öffentlich-rechtlichen Fernsehsender CT2 mit einem Atompilz. Sinn der Aktion: Die Medien an ihre Pflicht zu erinnern, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Und Zuschauer zu ermahnen nicht alles zu glauben, was sie im Fernsehen sehen. Einschüchternd oder manipulativ – wie es oftmals die Medien seien – sollte die Aktion dagegen nicht wirken. Nun droht Ztohoven jedoch eine langjährige Haftstrafe. Der Fernsehsender erstattete Anzeige wegen „Öffentlicher Aufruhr“ und der „Verbreitung falscher Informationen“.
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