Das LG Köln hat eine weitere Frage zu den Filesharing-Massenverfahren geklärt. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie lange Access-Provider die Bestandsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Das Gericht entschied: Der Provider ist dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten des entsprechenden Kunden über die gesetzliche Frist von derzeit 7 Tagen hinaus zu speichern, wenn ihm mitgeteilt wird, dass gegen den Kunden Strafanzeige erstattet wurde. Das leitet das LG Köln daraus her, dass der Provider, sobald er von den Umständen der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde, auch als Mitstörer haften soll. Artikel vollständig lesen
Die „New York Times“ hat ihren Webauftritt kostenfrei abrufbar gemacht. Die Zeitung ist mit 13 Millionen Besuchern im Monat die meistgelesene im Web.
Bisher konnten Leser nur auf aktuelle Artikel und einige Kolumnen kostenfrei zugreifen. Die Öffnung des Angebots ermöglicht jetzt den kostenfreien Zugriff auf sämtliche Inhalte seit 1987. Außerdem stellt die NYT auch ihr Langzeitarchiv zur Verfügung, allerdings nur bis zum Jahr 1922: An einigen jüngeren Artikeln bestehen noch Autorenrechte, daher bleiben sie weiterhin kostenpflichtig. Um alle Inhalte abzurufen, muss man sich nach wie vor kostenfrei registrieren.
Die Zeitung gibt an, ihre Webseite geöffnet zu haben, weil sie den Zustrom an Lesern von Suchmaschinen unterschätzt habe. Das Geschäft mit gezielter Werbung verspreche jetzt ein größeres Wachstum als bezahlte Inhalte. Zusammen mit der Öffnung sollen auch die Abonnenten der Webseite Geld zurückerhalten. Zuletzt hat die NYT 10 Millionen Dollar jährlich mit bezahlten Inhalten verdient.
Die Ankündigung ist vor allem deshalb interessant, weil die New York Times eines der einflussreichsten Medienunternehmen in den USA ist. Weil die Inhalte jetzt leichter verfügbar sind, dürfte sich der Einfluss der NYT noch weiter verstärken. Aber auch weltweit wird sich die Medienlandschaft dadurch verändern.
Nähere Infos bei NYTimes.com (evtl. Anmeldung erforderlich)
+++ Europäisches Gericht: Microsoft handelte kartellrechtswidrig
+++ Affiliates: Klickbetrug macht fast 16 % aus
+++ BVerfG verhandelt Streit um SPD-Medienbeteiligungen
+++ 15 000 demonstrieren gegen Überwachungsgesetze
+++ Netzpolitik demonstriert auf Popkomm gegen Kopierschutz
+++ Creative Commons ist auch in Spanien gerichtsfest
+++ LG Koblenz: Gegendarstellung nicht subsidiär zu Richtigstellung
+++ Landesdatenschutzbeauftragter will gegen Suchmaschinen tätig werden
+++ 2. Korb passiert den Bundesrat Artikel vollständig lesen
Ein neuer Stern am Abmahnhimmel hat sich da aufgetan, für alle Abmahnwilligen und solche die es noch zu werden wünschen: „abmahnr.de“, eine Website, die das Abmahnen leicht gestaltet. Einfach nur zwischen den bereits vorgegebenen Abmahngründen, -Anwälten etc. auswählen, absenden, abgemahnt! Einer der in Erwägung zu ziehenden Abmahngründe könnte z.B. sein:
Das Zielsubjekt hat mich als schwuler Nazi bezeichnet, was eine klare Beleidigung darstellt. Dass ich in den 80er Jahren als Frontmann der Band „Karl der schwule Nazi und die Regenbogen-SS“ drei Musik-CDs, 2 EPs sowie 3 Bücher und eine BILD-Kolummne veröffentlicht habe, ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang.
Tatsächlich kritisiert die skurrile Abmahnungs-Anmeldung das oft zweifelhafte Abmahnwesen und möchte hierauf aufmerksam machen.
Wer´s selber ausprobieren möchte: abmahnr.de. Artikel vollständig lesen
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gehört aktuell zu den meistdiskutierten Themen in deutschsprachigen Internet. Alexander Svensson von Wortfeld hat aus alten Science-Fiction-Filmen ein sehr sehenswertes Video zusammengestellt, die Blogosphäre mobilisiert für eine Demonstration gegen das deutsche Gesetz am kommenden Samstag. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung plant eine Massen-Verfassungsbeschwerde mit mehr als 5000 Beschwerdeführern.
In der Diskussion geht häufig unter, dass die Rechtslage um die Vorratsdatenspeicherung alles andere als simpel ist. Denn hier greifen deutsches und europäisches Recht auf komplizierte Weise ineinander. Artikel vollständig lesen
Volker Lilienthal kommentiert auf EPD Medien das aktuelle Rundfunkurteil:
„Das höchste deutsche Gericht hat also der Medienpolitik kaum eine Wegweisung gegeben, wie eine verfassungskonforme Auftragsdefinition aussehen könnte. Nichts, was nicht schon bekannt gewesen wäre. Man mag dies mit prinzipieller Zurückhaltung erklären: Richterrecht setzt sich nicht an die Stelle der Politik, Judikative besorgt nicht das Geschäft der Exekutive. Schon gar nicht in einer Demokratie, wo die Letztentscheidungen der Politik idealerweise aus der Willensbildung der Mehrheit der Wahlbürger hervorgegangen sein sollten. Doch könnte der Verzicht auf eine Wegweisung auch mit einer spezifischen Ratlosigkeit, wie sie den meisten Politikern zu eigen ist, zu tun haben.“
Bonsai-Imperium oder Medienkonzern
Der Streit um das Hessische Privatrundfunkgesetz (Telemedicus berichtete) ist der vorläufige Höhepunkt in einer Reihe von Auseinandersetzungen um die vielfältigen Medienbeteiligungen der SPD. Wie die ZEIT vor einigen Jahren berichtete, betätigen sich die Sozialdemokraten schon seit 140 Jahren als Zeitungsverleger. Im Kaiserreich hätten sich die mit mühsam angesparten „Arbeitergroschen“ finanzierten SPD-Blätter als Gegengewicht zu den meist obrigkeitshörigen, bürgerlichen Zeitungen verstanden. Die in der DDVG zusammengefassten Beteiligungen seien die Reste dieser einst stolzen Arbeiterpresse.
Aber auch im Jahre 2007 sind die Verzweigungen der DDVG, die sich ausweislich der Startseite ihrer Unternehmenshomepage als „Unternehmensbereich der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ definiert, beträchtlich. Aus dem Spiegel vom 16.04.2007:
In der Öffentlichkeit wenig bekannt, hält die DDVG Anteile an 17 Zeitungen, darunter neben der „Frankfurter Rundschau“ auch an der „Sächsischen Zeitung“, der „Frankenpost“, dem „Nordbayerischen Kurier“, der „Neuen Westfälischen“, der „Hannoverschen Allgemeinen“ und am „Göttinger Tageblatt“. Zusammen kommen die Titel auf eine tägliche Gesamtauflage von mehr als 1,1 Millionen Exemplaren. Hinzu kommen Druckereien und Buchverlage.
Die Bewertung der SPD-Beteiligungen geht indes auseinander: Während diese auf der einen Seite, unter Verweis auf die vielen regionalen Beteiligungen der DDVG, zu einem „Bonsai“-Imperium verniedlicht werden, wird gerade aus den FDP- und Unionsreihen immer wieder angeprangert, dass die Ausübung von politischer Macht und Einflussnahme auf die Medien nicht in eine Hand gehörten. Artikel vollständig lesen
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Kaum ist die eine rundfunkrechtliche Fragestellung vom Tisch, steht die nächste Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar bevor: Der Zweite Senat verhandelt am heutigen Mittwoch den Normenkontrollantrag der Bundestagsabgeordneten der SDP-Fraktion gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz (HPRG). Diese im Juli 2000 verabschiedete Vorschrift verwehrt es politischen Parteien und Wählergruppen, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen. Dadurch soll erreicht werden, dass nicht nur für Parteien die Beteiligung an privaten Rundfunksendern ausgeschlossen ist, sondern auch für Unternehmen, an denen Parteien beteiligt sind.
Von der Neuregelung betroffen war der Radiosender FFH, an dem die Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) durch verschiedene Unterbeteiligungen mittelbar in einer Höhe von 2,3444 % beteiligt war. Die DDVG steht nahezu ausschließlich im Eigentum des jeweiligen Schatzmeisters der SPD, der den Anteil treuhänderisch für den Parteivorstand der SPD verwaltet. Nach der beanstandeten Vorschrift darf die Zulassung für die Veranstaltung von Rundfunk in Hessen politischen Parteien oder Wählergruppen und Unternehmen und Vereinigungen, an denen politische Parteien oder Wählergruppen beteiligt sind, nicht erteilt werden. Gleiches gilt für Treuhandverhältnisse. Auf entsprechende Aufforderung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gab die DDVG daher im Jahre 2001 ihre Beteiligung an dem Radiosender FFH auf. Artikel vollständig lesen
Es sind keine guten Zeiten für die Rundfunkgebühr: Erst sieht die EU-Kommission in ihr eine unerlaubte Beihilfe. Dann kommt das Verfahren der Festsetzung auf den Prüfstand vor dem BVerfG. Und nun rücken ihr auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer zu Leibe. Im Oktober will man auf einer Konferenz alternative Modelle zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutieren. Als Abgabe für Empfangsgeräte ist sie nämlich in die Kritik geraten: Die Einführung der PC-Gebühr gezeigt, dass sie neuen Entwicklungen wie der Konvergenz der Endgeräte nicht gerecht wird. Verwaltung und die Arbeit der GEZ stellen einen hohen (finanziellen) Aufwand dar. Gleichzeitig zeichnet sich eine schwindende Akzeptanz unter den Gebührenzahlern ab. Höchste Zeit also für eine Reform.
Aber auch ein neues Modell muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Grundgesetz schreibt eine staatsferne Finanzierung vor. Obwohl sie in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, soll die Gebühr auch in Zukunft bundeseinheitlich gestaltet werden. Ein Vorschlag, der nicht die bisher erzielten Einnahmen von 7, 1 Milliarden Euro gewährleistet oder einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert, hat ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg. Zurzeit werden fünf Konzepte diskutiert: Artikel vollständig lesen
Eine innovative Reform versucht das kränkelnde Patentsystem radikal zu verändern: Der Vergabeprozess soll teilweise online durch die Internetgemeinschaft stattfinden. „Peer to Patent“ heißt dieses Modell.
Die Idee
Die Idee stammt von Beth Simone Noveck, einer Jura-Professorin der New Yorker Law School. Der tragende Gedanke ist, die Bevölkerung zur Mitarbeit zu bewegen, in dem sie ihr Wissen der Öffentlichkeit preisgibt. „Peer to Patent“ verfolgt also ein ähnliches Konzept wie das bereits etablierte Wikipedia. An der Ausgestaltung beteiligen sich das United States Patent and Trademark Office, das Britain’s Intellectual Property Office und das Europäische Patentamt.
Seit Juni läuft in den USA ein einjähriges Pilotprojekt. Zum Test sollen 250 Patentanmeldungen – mit Zustimmung der Erfinder – von der Online-Gemeinschaft geprüft werden. Unterstützt wird das Projekt von einigen großen Unternehmen der Technologiebranche, darunter IBM, Hewlett Package und Microsoft. Es herrscht also ein reges Interesse an der Umsetzung der Idee.
Weshalb besteht Reformbedarf? Artikel vollständig lesen