Das Oberlandesgericht Dresden hat heute die Entscheidung des Landgerichts Leipzig bestätigt, dass der Onlinevideorekorder Shift TV gegen das Urheberrecht verstoße.
Nachdem das Beitreiberunternehmen, die Netlantic GmbH, vom Sender SAT.1 abgemahnt worden war, kam es zum Rechtsstreit. Der Service verstoße gegen das Urheberrecht. Das Gericht folgte der Auffassung von SAT.1 und sah den Sender in seinen Rechten verletzt.
Während in Deutschland noch die Debatte über die Regulierung von V-DSL Leitungen und günstige Marktpositionierung im Video-on-Demand Markt vorherrscht, beschreiten die Gründer von Skype und Kazaa, Janus Friis und Niklas Zennstrom, einen ganz neuen Weg: Fernsehen über Peer-to-Peer.
Joost heißt das Projekt, und es soll die Fernsehlandschaft revolutionieren. Artikel vollständig lesen
In der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass die Deutsche Telekom die Entkoppelung ihres Triple Play-Produkts „T-Home“ von ihrer VDSL-Infrastruktur
plant. Zukünftig soll das Internet-Fernsehangebot nicht mehr nur über das superschnelle, aber wenig ausgebaute VDSL-Netz erhältlich sein, sondern auch über die langsameren Datenleitungen des Konzerns. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Zukunft von VDSL in Deutschland haben.
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Diese Woche ist das Terrorismusbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Allein der Name erzeugt bereits Unmut, aber genauso auch der Inhalt: Ab jetzt können neben dem Verfassungsschutz auch der BND und der Militärgeheimdienst MAD Einsicht in Daten von Luftfahrtunternehmen, Banken, Post- und Telekommunikations-Konzernen nehmen. Eine Auskunft darf bereits zur Untersuchung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen eingeholt werden. Erweitert wird darüber hinaus die Mobilfunküberwachung mittels so genannter IMSI-Catcher.
Wie die FTD berichtet, reichte Cisco heute in Kalifornien Klage gegen Apple ein und beansprucht die Markenrechte an dem Namen "iPhone". Erst gestern hatte Apple das neue Mobiltelefon vorgestellt. Cisco hatte die Rechte schon im Jahr 2000 erworben und erst vor wenigen Wochen mit dem Tochterunternehmen Linksys eine Serie mit Voice-over-IP Telefonen unter diesem Namen auf den Markt gebracht.
Dabei haben sich die Verhandlungen über den Markennamen offenbar bis in die letzte Minute hingezogen. Noch während Steve Jobs der Welt das neue Handy vorstellte, zeigte sich Cisco zuversichtlich, dass Apple Ciscos Konditionen zu einer Markennutzung akzeptieren werde.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter hat eine richterliche Entscheidung über die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Halle beantragt.
Auf Hinweis von SAT-1 Redakteuren hatte diese eine Datenabfrage bei allen deutschen Kreditkartenanbietern durchgeführt, um die Kunden einer kinderpornographischen Internetseite ausfindig zu machen.
Vetter wirft den Ermittlungsbehörden vor, die Geldinstitute über ihre Mitwirkungspflicht falsch informiert zu haben. Außerdem habe kein ausreichender Anfangsverdacht vorgelegen, so Vetter.
Die Verwertungsgesellschaft Wort, also das Unternehmen, das im deutschen Rechtsraum für Lizenzen und Tantiemen für Wortbeitrage zuständig ist, will im Jahr 2007 auch Texte miteinbeziehen, die online veröffentlicht wurden. Reichlich spät möchte man meinen, nur – die Idee mag noch so gut sein, die Welt ist noch nicht bereit dafür. Die technische Umsetzung, bei der mittels in den Quelltext der Online-Medien eingepflegte "Vorpixel" dazu dienen sollen, die jeweiligen Autoren zu identifizieren, scheint noch nicht so richtig zu funktionieren. Zumindest kommt der Eindruck auf, wenn man diesen Text von Maik Söhler liest, der in der Netzzeitung erschienen ist:
Ich freue mich und frage gleich bei der Netzeitung nach, an wen ich denn nun meine Vorpixel schicken soll. Die Antwort des neuen Chefredakteurs ist ernüchternd:
«Keine Ahnung, mal schauen. Bestimmt ärgern sich auch viele Ihrer Kollegen über das Procedere. Und denken Sie an die Millionen Blogger! Schreiben Sie also rasch einen Erfahrungsbericht.»
Der hiermit geschrieben ist. Den Sie nun online lesen können. Er enthält sogar mein erstes Vorpixel, weil ich es in diesem Artikel platziert habe, damit Sie mal sehen können, wie so etwas aussieht. Nur: im Quelltext der HTML-Seite befindet es sich leider nicht – und zählt deswegen leider auch nicht für die Meldung zum Jahresende bei der VG Wort.
Da hilft wohl nur abwarten.