Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegenüber Facebook wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke eingeleitet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde von gestern hervor.
Demnach bestehe der Anfangsverdacht des sogenannten Konditionenmissbrauchs gegenüber den Nutzern – durch Nutzungsbedingungen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das BKartA hat erhebliche Zweifel, ob die Einwilligungen der Nutzer in die Datenerhebung und -nutzung nach nationalem Datenschutzrecht zulässig ist. Im weiteren Verlauf des Verfahrens will die Behörde eng mit verschiedenen Institutionen im Bereich Daten- und Verbraucherschutz sowie Wettbewerbsaufsicht zusammen arbeiten.
Zur Pressemitteilung des BKartA. Artikel vollständig lesen
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Das Thema Adblocker ist im Netz zurzeit wieder präsent wie nie und sorgt für neue Diskussionen, welche für einige Beteiligten zuweilen auch juristische Konsequenzen haben. Momentan sorgen die großen Verlagshäuser Axel Springer und Gruner+Jahr für Aufsehen. Diese beginnen damit, Nutzer von Adblockern von ihren kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten auszusperren. Hiergegen wehren sich wiederum bereits die ersten Nutzer und umgehen die Anti-Werbeblocker. Die Debatte um den Einsatz von Adblockern im Internet ist damit erneut entbrannt und hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei dem andauernden Katz-und-Maus-Spiel, welches sich derzeit vorwiegend auf die technische Ebene verlagert hat, sind allerdings schon die ersten neuen juristischen Scharmützel bekannt.
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Das Landgericht Köln verhandelte heute zu dem Verfahren Axel Springer SE gegen Adblock Plus. Dies ist der dritte Rechtsstreit, in dem sich die Softwareschmiede Eyeo aus Köln gegen prominente Kläger aus der Medienbranche zu Wehr setzen muss. Diese beklagen Umsatzeinbußen wegen entgangener Werbeeinnahmen und versuchten bisher vergeblich gerichtlich gegen die Entwickler des Werbeblocker Tools vorzugehen.
Die Chancen stehen dabei sehr gut, dass auch das Verfahren in Köln zu Gunsten der Beklagten entschieden wird. „Wir neigen dazu, die Klage insgesamt abzulehnen“, zitiert Heise den Vorsitzenden Richter. Es wäre der dritte Erfolg nach den Verfahren in Hamburg und München. Das Gericht in Köln hatte zwar in einem Beschluss im Vorfeld seine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Werbeblockers geäußert. Es bestünde danach die Möglichkeit, dass durch die bezahlte Aufnahme bestimmter Werbung auf die Whitelist gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen werde. Jedoch sind diese Zweifel wohl nunmehr ausgeräumt. Auch sei ein Verbot des Werbeblockers ohne diese Funktion offensichtlich keine Hilfe für den Kläger. Vielmehr sei dann jegliche Werbung geblockt. Das helfe der Klägerin aber in keiner Weise weiter. Diese hatte sich bekanntlich durch den Verlust von Werbeeinnahmen beeinträchtigt gefühlt.
Insgesamt ist diese „Tendenz“ des Gerichts, insbesondere nach den bisher ergangenen Urteilen und fast identischer Sachlage, (wieder) keine Überraschung. Das Urteil aus der Stadt am Rhein wird am 15. September erwartet. Axel Springer hat aber schon angekündigt, notfalls in die nächste Instanz zu gehen. Zudem ist in der Sache ein Grundsatzurteil vom BGH zu erwarten. Es bleibt also weiterhin spannend.
Beiträge auf Telemedicus zu Adblock Plus:
Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern
Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen
LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus Artikel vollständig lesen
Der Werbeblocker Adblock Plus hat diese Woche den nächsten juristischen Etappensieg für sich entschieden. Die Richter des Landgerichts München I wiesen die Klagen der TV-Schwergewichte ProSiebenSat1 und RTL (zusammen mit IP Deutschland) in Gänze ab (LG München I, 27.05.2015, 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14). Bereits Ende April konnte sich die verantwortliche Eyeo GmbH in Hamburg gegen Zeit Online und Handelsblatt durchsetzen. Auch hier wurden die Klagen vollumfänglich abgewiesen. Die Klägerinnen in Bayern haben schon jetzt angekündigt, Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen das Kölner Startup Unternehmen zu prüfen. Artikel vollständig lesen
„Die Klage wird abgewiesen”. So lautet der Tenor des gestrigen Urteils beim Landgericht Hamburg (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig) – die erste Entscheidung in Sachen Adblock Plus. Geklagt hatten Zeit Online und Handelsblatt. Diese verlangten von der Eyeo GmbH aus Köln, dem Unternehmen hinter Adblock Plus, die Unterlassung des Vertriebs ihres Werbeblockers sowie des Acceptable Ads/Whitelist Modells. Telemedicus berichtete.
Keine Behinderung der Kläger
Der zuständige Richter sah entgegen der Ansicht der Kläger keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser als gegeben an. Denn Eyeo ginge gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor. Dies ist aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Das Gericht stellte auch klar, dass der jeweilige Nutzer selbst entscheidet, ob und wenn welche Werbung geblockt werde. Auch sei es für diese leicht und in transparenter Weise möglich die Filterlisten (Acceptable Ads) zu bearbeiten und an die persönlichen Vorlieben anzupassen. Kurzum: Adblock Plus stellt nur ein Werkzeug zu Verfügung – was die Nutzer daraus machen, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Werbeblocker-Betreibers.
Wie geht es weiter?
Das erste Urteil stellt für Eyeo einen wichtigen Etappensieg dar und bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die noch zahlreichen anhängigen Verfahren, u.a. in Köln und München. Ob aber die Gerichte in den noch ausstehenden Entscheidungen anders urteilen werden bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in den Rechtsstreitigkeiten rundum den Werbeblocker ist also noch lange nicht gesprochen. Völlig überraschend war die Entscheidung aus Hamburg aber nicht. Denn Adblock Plus hat durchaus gute rechtliche Argumente auf seiner Seite.
Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Meldung zum aktuellen Urteil des LG Hamburg bei Heise online.
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Nach einer aktuellen Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt das Hotelbuchungsportal booking.com abgemahnt. Anlass hierfür sind die sogenannten Bestpreisklauseln, die das Unternehmen in seinen Verträgen verwendet. Die Wettbewerbsbehörde sieht hierin einen Verstoß gegen geltendes Kartellrecht und hat die Betroffene zur Überprüfung ihres Vorgehens aufgefordert. Maßgeblich argumentiert sie dabei mit ihrem Vorgehen gegen HRS, das gerade Anfang diesen Jahres vom OLG Düsseldorf bestätigt wurde.
Aber was sind eigentlich Bestpreisklauseln? Warum sollen diese wettbewerbsbeschränkend sein, obwohl hierdurch doch für Hotelbesucher erschwingliche Preise entstehen? Hier eine kurze Erläuterung: Artikel vollständig lesen
Ende letzten Jahres hat das OLG Hamburg der Bossland GmbH untersagt, die beiden WoW-Bots Honorbuddy und Gatherbuddy zu vertreiben (Az.: 3 U 86/13). Die Entscheidung ist ein Höhepunkt in einem jahrelangen Streit zwischen Blizzard und Bossland und behandelt einige wichtige Fragen zum Thema Bots und Regeln in Online-Spielen. Mittlerweile liegt das Urteil bei uns im Volltext vor. Artikel vollständig lesen