Freie Lizenzwahl für Musiker, Stimmengleichheit unter den Mitgliedern, transparentes und abrechnungsgenaues Pay-per-Play – das alles will die C3S bieten. Noch liegt sie in der Gründungsphase; ab 2015 will die C3S aber die ersten Vergütungen an Musiker ausschütten. Gerade für die Wahrnehmung des Online-Airplays will die C3S die attraktivere Alternative zur GEMA sein: Sie kündigt an, mit einem besseren Erfassungssystem aufzuwarten und durch entsprechende Programmierschnittstellen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Einen lesenswerten Überblick zum aktuellen Stand der C3S gibt Anne Kohlik auf FAZ.net. Die Gründung einer Verwertungsgesellschaft ist eine Mammutaufgabe, soviel ist spätestens nach der Lektüre des Artikels klar; ebenso die Tatsache, dass die C3S-Gründer es ernst meinen. Doch wie erfolgsversprechend ist die Idee der C3S? Wird tatsächlich Geld für Musik unter freier Lizenz fließen? Kohlik konstatiert:
Noch scheint die Gema daran zu glauben, dass Künstler nur aus All-Rights-Reserved-Lizenzen Einnahmen ziehen können. Es ist an C3S, das Gegenteil zu beweisen.
In der Tat: Ob auch freie Musik Einnahmen generieren kann, wird über Erfolg und Misserfolg der C3S entscheiden. Die GEMA hält von der Vereinbarkeit freier Lizenzen mit ihrem Wahrnehmungsmodell traditionell wenig. Sollte sie sich in diesem Punkt dennoch öffnen, könnte sie der C3S das Wasser abgraben. Besonders wahrscheinlich ist das aber nicht; zumindest nicht in der Stringenz, die die C3S wohl an den Tag legen wird. Frischer Wind in der Musiklandschaft schadet jedenfalls nicht, und vielleicht lässt das ein oder andere musikalische Schwergewicht der Zukunft seine Rechte von der C3S wahrnehmen.
Zum Artikel auf FAZ.net.
Temeledicus zur Vereinbarkeit von GEMA-Mitgliedschaft und CC-Lizenzen. Artikel vollständig lesen
Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) wird diesen Juli ihre offizielle Gründungsphase starten. Dies geht aus einer Meldung auf urheberrecht.org hervor. Die Initiative will in Zukunft eine Alternative zu den etablierten Verwertungsgesellschaften bieten. C3S wird die Rechte der Künstler nach dem Creative Commons Lizenzmodell wahrnehmen. Die Gründung der Verwertungsgesellschaft soll über Crowdfunding umgesetzt werden. Initiator Meik Michalke rechnet damit, dass in zehn Jahren aus der Idee eine europäische Verwertungsgesellschaft geworden ist.
Die Homepage der Initiative C3S.
Meldung des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Artikel vollständig lesen
Am Freitag hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Verfahren GEMA gegen Europäische Kommission entschieden. Hintergrund des Verfahrens war eine Entscheidung der Europäischen Kommission, wonach es sich bei bestimmten Klauseln eines Mustervertrags der CISAC (dem internationalen Dachverband der Verwertungsgesellschaften) sowie weitergehender Absprachen durch verschiedene europäische Verwertungsgesellschaften um eine Kartellvereinbarung gem. Art. 101 AEUV (bzw. Art. 81 EGV) handele.
Das EuG entschied nun: Dass tatsächlich Kartellvereinbarungen vorliegen, hat die Kommission nicht hinreichend bewiesen. Die Diskussion über europaweite Musiklizenzen dürfte damit erneut entfachen. Artikel vollständig lesen
Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich gegen die in ein paar Monaten bevorstehende Reform der GEMA-Veranstaltungstarife ausgesprochen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor.
Dazu Heiko Maas, der saarländische Minister:
„Die Urheber von Musikstücken haben einerseits ein berechtigtes Interesse an einer fairen Vergütung ihrer Werke. Gleichzeitig sind aber Kulturbetriebe, Gastronomie und Vereine existentiell darauf angewiesen, dass sie nicht finanziell überfordert werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat mit ihrem einstimmigen Beschluss deutlich gemacht, dass erhebliche Bedenken gegenüber der geplanten neuen Tarifstruktur bestehen. Im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen Urhebern einerseits und Kultur- sowie Gastronomiebetrieben andererseits ist es zwingend notwendig, in einem geordneten Schiedsverfahren einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Alles andere könnte zu einer Bedrohung der kulturellen Veranstaltungsvielfalt führen. Gerade im Saarland mit seiner breiten Vereinskultur wären bei der von der GEMA geplanten neuen Tarifstruktur viele Feste und Veranstaltungen in ihrer Existenz gefährdet. Deshalb hat sich die saarländische Landesregierung von Beginn an für einen Kompromiss zwischen GEMA und Kulturbetrieben stark gemacht.“
Damit stellten sich die Minister einstimmig hinter die Initiative ihres Kollegen und wollen zunächst das Ergebnis eines laufenden Schiedverfahrens abwarten.
Zur Pressemitteilung auf saarland.de.
Ein Bericht des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Artikel vollständig lesen
+++ BGH entscheidet über Haftung von Rapidshare
+++ CETA und Mordio: Neues Abkommen zum Urheberrecht
+++ Vorratsdatenspeicherung: Überarbeitung der Richtlinie liegt auf Eis
+++ EU will Verwertungsgesellschaften regulieren
+++ ULD: Fact Sheet zum sicheren Cloud Computing
+++ KG: Drohung mit Online-Veröffentlichung ist keine Nötigung
+++ Papst Benedikt: Einstweilige Verfügung gegen Titanic Artikel vollständig lesen
Das LG München I hat vor zwei Wochen in einem Teilurteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Einnahmen durch die VG Wort unter Beteiligung der Verlage unrechtmäßig erfolgt. Der Autor Martin Vogel hatte dagegen geklagt, dass bei den Vergütungsanteilen auf seine verlegten Werke ein pauschaler Verlegeranteil abgezogen wurde. Anlass genug, einmal die Stellung von Verlagen in der VG Wort zu betrachten. Artikel vollständig lesen
Die VG Wort hat sich in einem gestern veröffentlichen Positionspapier zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts geäußert. Darin setzt sie sich überwiegend dafür ein, das bisherige Urheberrechtssystem beizubehalten. Insbesondere die Stellung der Verwertungsgesellschaften betont sie:
Verwertungsgesellschaften kommt gerade in der digitalen Welt eine besonders wichtige Aufgabe zu; sie sind als Treuhänder der Autoren und Verlage und als zentrale Rechtevermittler und Anlaufstellen für Nutzer unverzichtbar.
Die teilweise befürwortete Fair Use-Doktrin lehnt sie jedoch ab.
Das Positionspapier der VG Wort.
Zur Meldung auf urheberrecht.org. Artikel vollständig lesen
Creative Commons und eine GEMA-Mitgliedschaft: Beides zusammen verträgt sich nicht. Bedeutet das, Songschreiber werden ihre CC-Musik niemals zu Geld machen können? Wolfgang Senges – Mitinitiator der „Cultural Commons Collecting Society“ (C3S) – meint: Auch freie Musik braucht ein Vergütungssystem! Und er besänftigt die Gemüter:
„Das Ziel der C3S ist nicht die Torpedierung der GEMA oder die Unterwanderung des Urheberrechts. Creative Commons setzt ebenso auf dem Urheberrecht auf, wie die Lizenzen der traditionellen Verwertungsgesellschaften.
Es braucht jedoch eine Alternative, die den übrigen Musikern dient. Denjenigen, die keine Mitglieder traditioneller Verwertungsgesellschaften sein können oder wollen. ”
Klingt spannend. Die GEMA-Alternative könnte noch in diesem Jahr gegründet werden. Doch wird eine C3S das Verwertungsmonopol aufbrechen können? Fest steht: Musik mit freier Lizenz lässt sich gerade nur schwer monetarisieren. Die C3S soll genau das ändern.
Zum Beitrag auf neumusik.com.
Homepage der C3S. Artikel vollständig lesen
Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.
Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.
Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
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Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hat eine neue Lizenzvereinbarung ausgearbeitet.
Mit der treuhänderischen Lizenzvereinbarung „Fiduciary Licence Agreement“ (FLA) können Autoren freier Software die FSFE zum Treuhänder in juristischen Angelegenheiten machen.
Dabei werden der FSFE sämtliche Verwertungsrechte an der Software und deren Source Code übertragen, die wiederum einfache Nutzungsrechte an die Endanwender vergibt. Das Prinzip ähnelt somit dem Modell der Verwertungsgesellschaften, wie man es aus anderen Bereichen des Urheberrechts kennt. Artikel vollständig lesen