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Wochenrückkblick: Social Bots, WhatsApp, VDS

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+++ Datenweitergabe an Facebook: vzbv verklagt WhatsApp

+++ EU-Kommission leitet Kartellverfahren im elektronischen Handel ein

+++ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Auch neue Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

+++ BNetzA untersagt Vodafone Werbeschreiben in amtlicher Aufmachung

+++ Niedersächsische Justizministerin spricht sich für Verbot von Social Bots aus

+++ DSAnpG-EU: Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Datenschutzgesetz

+++ Gericht in Philadelphia: FBI hat auch auf ausländischen Servern Datenzugriff Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: kino.to, Drohnen, Chelsea Manning

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+++ BGH: Verurteilung wegen Betriebs von kino.to und kinox.to rechtskräftig

+++ Kabinett beschließt Regeln für Drohnen

+++ FAZ und Thalia schließen Vergleich im Rechtsstreit um Buchrezensionen

+++ LG Düsseldorf: Provider darf Datenpakete nicht automatisch hinzubuchen

+++ Barack Obama begnadigt Chelsea Manning Artikel vollständig lesen

Folien zum Vortrag „Big Data und Kartellrecht“

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Bezahlen die Nutzer wirklich mit ihren Daten und was, wenn sie zu viele Daten preisgeben müssen? Wie stehen Datenschutz und Kartellrecht zueinander? Welche Rolle spielen Daten bei der kartellrechtlichen Marktanalyse? Diese und einige weitere Fragen habe ich am 18.11.2016 erneut in einem Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) besprochen. Die Folien sind hier bei Telemedicus zum Download erhältlich. Zum selben Thema habe ich bereits am 16.09.2016 auf der DSRI-Herbstakademie einen Vortrag gehalten; hier der Videomitschnitt dazu.

Die Folien zum Vortrag „Big Data und Kartellrecht“ vom 18.11.2016 (PDF).
Der Vortrag zu „Big Data und Kartellrecht“ vom 16.09.2016 als Video mit Folien auf der DSRI-Seite.
Der Videomitschnitt ohne Folien auf youtube.com.
Aufsatz zum Download: Telle, Konditionenmissbrauch durch Ausplünderung von Plattform-Nutzerdaten, WRP 2016, 814 ff. (PDF). Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Rechtswahlklausel, LSR, WLAN, Hashtag-Verbot

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+++ EuGH entscheidet zu Rechtswahlklausel in Online-Shop-AGB

+++ WLAN-Störerhaftung: TMG-Änderungsgesetz tritt in Kraft

+++ Bundesregierung fordert Zentralstelle für Entschlüsselung

+++ Startup-Verband kritisiert Leistungsschutzrecht

+++ Deutscher Olympischer Sportbund erwägt Hashtag-Verbot Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Privacy Shield, Vorratsdaten, Pokémon Go

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+++ „Privacy Shield”: Das neue Datenabkommen mit den USA steht

+++ BVerfG lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab

+++ BGH: Kündigungsklausel von Elitepartner.de unwirksam

+++ EU-Kommission untersucht Werbegeschäft von Google

+++ Diskussion um Datenschutz bei „Pokémon Go”

+++ USA: Behörden bekommen keinen Direktzugriff auf Daten in der EU Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: WLAN, Adblocker, Watchblogs

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+++ WLAN-Privileg: Bundesrat stimmt für TMG-Änderung

+++ Vor dem OLG Stuttgart: Berufung gegen Adblocker zurückgenommen

+++ Kabinett verabschiedet Transparenzverordnung für Internet-Provider

+++ Generalanwalt: E-Books müssen von Bibliotheken verliehen werden dürfen

+++ VG Augsburg lehnt presserechtlichen Auskunftsanspruch eines „Watchblogs“ ab

+++ EGMR: Günther Jauchs Beschwerde wegen “Bunte“-Artikel ist unzulässig

+++ Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz

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BKartA eröffnet Verfahren gegen Facebook

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegenüber Facebook wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke eingeleitet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde von gestern hervor.

Demnach bestehe der Anfangsverdacht des sogenannten Konditionenmissbrauchs gegenüber den Nutzern – durch Nutzungsbedingungen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das BKartA hat erhebliche Zweifel, ob die Einwilligungen der Nutzer in die Datenerhebung und -nutzung nach nationalem Datenschutzrecht zulässig ist. Im weiteren Verlauf des Verfahrens will die Behörde eng mit verschiedenen Institutionen im Bereich Daten- und Verbraucherschutz sowie Wettbewerbsaufsicht zusammen arbeiten.
Zur Pressemitteilung des BKartA. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vorratsdaten, Facebook, Safe Harbor

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+++ Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

+++ vzbv reicht Klage gegen Facebook ein

+++ Artikel-29-Arbeitsgruppe nimmt zu Safe Harbor-Urteil Stellung

+++ ULD veröffentlicht Positionspapier zu Safe Harbor

+++ Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang

+++ FG Münster: Fiskus kann Domains pfänden Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Like-Button, Grundrechte, Scoring

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+++ Verbraucherzentrale klagt gegen „Like“-Button

+++ Bundesregierung beschließt IT-Konsolidierung für die Bundesverwaltung und die Bundescloud

+++ Bürgerrechtsorganisationen veröffentlichen Grundrechte-Report 2015

+++ EU will Roaming-Gebühren bis 2018 abschaffen

+++ Scoringänderungsgesetz stößt auf Ablehnung im Bundestag Artikel vollständig lesen

Dating-Plattform darf keinen überzogenen Wertersatz verlangen

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Übt ein Verbraucher sein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber einer Online-Partnervermittlung aus, so darf diese ihm keinen überzogenen Wertersatz in Rechnung stellen. Dies hat das LG Hamburg vorgestern entschieden (Az.: 406 HKO 66/14). In dem Fall hatte die Betreiberin der Plattform Parship von ihren Kunden 75 % des gesamten Abo-Preises verlangt. Sie begründete dies damit, dass die Kunden bereits während der Zeit bis zum erklärten Widerruf Kontakte knüpfen könnten und auf diese Weise ein Missbrauch des Widerrufsrechts verhindert würde. Gegen diese Praktik ging nun die Verbraucherzentrale Hamburg vor und verlangte Unterlassung. Das Gericht schloss sich den Verbraucherschützern an – der gesetzlich zu zahlende Wertersatz bemesse sich nach dem objektiven Wert. Dazu aus den Entscheidungsgründen:

Dieser besteht vorliegend darin, dem Nutzer im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft für den vereinbarten Zeitraum die Möglichkeit zu eröffnen, anhand von Partnervorschlägen der Beklagten oder auch unabhängig von diesen andere Nutzer des Online-Angebotes der Beklagten zu kontaktieren und unter diesen nach einem Partner zu suchen. Die von Beklagtenseite garantierte Mndestanzahl an Kontakten macht dabei ersichtlich nicht den Kern des Leistungsversprechens der Beklagten aus. Kein Nutzer würde für die Garantie von 5 oder 7 Kontakten, die auch in einer Absage bestehen können, mehrere hundert Euro investieren. Kern des Leistungsversprechens der Beklagten ist es vielmehr, über den vereinbarten Zeitraum mit Unterstützung der Beklagten unter den anderen Nutzern des Online-Angebotes der Beklagten nach einem Partner suchen zu können. Dieses zeitbezogene Element ergibt sich eindeutig aus der zeitbezogenen Nutzungsmöglichkeit des Angebotes der Beklagten über den jeweils vereinbarten Zeitraum. Auch die vereinbarten Entgelte spiegeln dies wider, da sie mit der Dauer der vereinbarten Nutzung steigen. Daher ist auch der vom Verbraucher im Falle des Widerrufs zu leistende Wertersatz zeitbezogen zu berechnen, wie dies zutreffend im Rahmen des Klagantrages erfolgt.

Das Argument der Beklagten, auf diese Weise solle ein Missbrauch des Widerrufsrechts vermieden werden, ließ das Gericht nicht gelten. Ein derartig befürchteter Missbrauch ließe sich bereits dadurch verhindern, dass die Beklagte erst nach Ablauf der Widerrufsfrist uneingeschränkten Zugang zum vollen Angebot ermögliche. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Parship will laut eigener Pressmitteilung Berufung einlegen.

Zur Meldung auf vzhh.de.
Das Urteil des LG Hamburg vom 22.07.2014 (Az.: 406 HKO 66/14) in unserer Datenbank. Artikel vollständig lesen