+++ Bundestag verabschiedet Gesetz zu unbefugten und ehrverletzenden Fotos
+++ BND will Informationen zu Sicherheitslücken kaufen
+++ BGH: Auch frühzeitiger Abbruch von Ebay-Auktionen führt zu Schadensersatz
+++ Industriespionage: SAP und Oracle einigen sich auf Zahlung von 359 Mio. US-Dollar
+++ Illegale Dateitauschbörse Boerse.bz stellt den Betrieb ein Artikel vollständig lesen
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich der aktuellsten Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2011 angenommen. Die Auswertung durch den Arbeitskreis erfolgte vor allem im Lichte der anhaltenden und kontrovers geführten Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Artikel vollständig lesen
Das japanische Parlament hat letzten Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das illegale Downloads von Musik- und Videodateien unter Strafe stellt. Es tritt im Oktober dieses Jahres in Kraft. Wer solche Inhalte ohne Berechtigung herunterlädt, muss danach mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis oder umgerechnet gut 20.000 Euro Geldstrafe rechnen. Artikel vollständig lesen
Gestern verbreitete sich die Meldung wie ein Lauffeuer: Der Mädchenmord von Emden scheint aufgeklärt zu sein. Ein 18-jähriger habe die Tat gestanden, so die Polizei und die Staatsanwaltschaft auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Doch der Fall sorgt auch aus einem weiteren Punkt für Aufsehen: Dem Umgang mit einem früheren Tatverdächtigen. Artikel vollständig lesen
Wie heise online berichtet, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Strafverfahren gegen bestimmte kino.to Nutzer zu eröffnen. Sie konnte in vielen Fällen tatsächlich ermitteln, wer was wie oft aufgerufen hat.
Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.
Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:
(Man) habe […] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. […] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.
Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.
(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.
Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.
Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail. Artikel vollständig lesen
Ein einziger Klick mit der Maus – und schon hatte er die ganze Aufmerksamkeit des Bundespräsidenten auf sich gezogen. Ein Mann aus Zittau soll ein Wulff-Foto bei Facebook hochgeladen und verunglimpfend kommentiert haben. Das gefiel dem Bundespräsidenten freilich gar nicht – er ging dagegen vor. Die Sache landet nun vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Artikel vollständig lesen
„Die Nutzung von Staatstrojanern zur Durchführung einer Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung ist nach geltendem Recht unzulässig.”
Zu diesem Schluss kommt Dr. Frank Braun von der Universität Passau FHöV Münster in einem Artikel für die kommende Ausgabe der Kommunikation & Recht. Darin widerspricht er auch der Darstellung, dass es sich bei den aktuell bekannt gewordenen Spionageprogrammen um „rechtliche Grauzonen” handelt:
„Es ist bedenklich, dass in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich – in Rede steht immerhin der Kernbereich privater Lebensgestaltung […] – offenbar in dem Bewusstsein agiert wird, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. […] Die Rechtslage war stets klar: Die Nutzung von Staatstrojanern und der damit verbundene Grundrechtseingriff sind unzulässig, solange nicht 1. eine rechtskonforme Software und 2. eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende Ermächtigungsnorm existiert.”
Der Beitrag wurde vorab auf der Webseite der K&R als PDF veröffentlicht.
Braun, Ozapftis – (Un)Zulässigkeit von „Staatstrojanern“, K&R 2011, 681. Artikel vollständig lesen
Die Vorfälle in Norwegen haben die Diskussion um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wieder angefacht. Schon kurz nach den verheerenden Anschlägen wurden auch in Deutschland Stimmen laut, die sich für die Vorratsdatenspeicherung aussprachen. Artikel vollständig lesen
Am Mittwoch verbreitete es sich wie ein Lauffeuer: Kino.to ist Geschichte. Mehrere mutmaßliche Betreiber wurden festgenommen, die Domain kino.to „beschlagnahmt”. Noch bevor die Webseite endgültig vom Netz ging, hinterließ die Kriminalpolizei einen Hinweis: „Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder verbreitet haben, müssen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen”.
Wer ist damit gemeint? Müssen Nutzer von kino.to jetzt mit Konsequenzen rechnen? Noch am Mittwoch haben wir dazu eine kurze Einschätzung veröffentlicht. Wie die Rechtslage im Detail aussieht, reichen wir heute nach. Artikel vollständig lesen
Jetzt ist es passiert: Die Kriminalpolizei hat mehrere mutmaßliche Betreiber von kino.to festgenommen. Die Domain kino.to ist gesperrt und mit einem Hinweis der Kripo versehen. Aber wie genau haben sich die Betreiber von kino.to strafbar gemacht? Und haben Nutzer Sanktionen zu befürchten? Artikel vollständig lesen