Wann darf ein Bildnis veröffentlicht werden? Wie weit reichen die zulässigen Grenzen der Wortberichterstattung? Inwieweit ist Verdachtsberichterstattung möglich? Wann haftet ein Suchmaschinenbetreiber für Persönlichkeitsrechtsverletzungen? All diesen Fragen widmet sich Benjamin Korte in seiner im März 2014 erschienen Erstauflage „Die Praxis des Presserechts“. Als Einstiegs- und Nachschlagewerk soll das Werk laut Klappentext allen einschlägig tätigen Praktikern zur Seite stehen.
Das Internet, ein rechtsfreier Raum? Diese Mär wird mit Erscheinen des neuen „Härting” endgültig ins Reich der Mythen verbannt. Das Internetrecht zählt nicht nur an vielen Universitäten zum festen Bestandteil des Lehrplans, auch in der Praxis nimmt der Bedarf an qualifizierter juristischer Beratung zu. Mit „Internetrecht” von Niko Härting hat dieses Rechtsgebiet ein Standardwerk gefunden, das Ende 2013 in der fünften Auflage erschienen ist.
Kachelmann, Caroline von Monaco oder die prominenten Steuersünder: Presserecht betrifft immer die Frage, wer was und wie berichten darf. Ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich schnell weiterentwickelt, gleichzeitig aber auch systematisch durchdrungen werden will. Diesem Anspruch möchte das vorliegende Handbuch zum Presserecht gerecht werden.
In der mittlerweile fünften Auflage erscheint erstmals Verena Hoene als Co-Autorin, neben dem Begründer des Werkes Jörg Soehring. Die beiden Presserechts-Praktiker stellen prägnant die wesentlichen Rechtsfragen und die aktuelle Rechtsprechung dar. Artikel vollständig lesen
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Das Urheberrecht ist im Internetzeitalter ständig neuen Entwicklungen unterworfen und stand vielleicht noch nie so sehr im Zentrum öffentlicher Diskussionen wie heute. Um Debatten verstehen und neue Ansätze bewerten zu können, sind Grundkenntnisse unerlässlich. Das vorliegende Werk will eine kompakte Darstellung bieten und spricht neben Jurastudenten in entsprechenden Schwerpunkten auch gezielt Nichtjuristen an. Zusätzlich zum Urheberrecht wird das Designrecht überblicksartig dargestellt und kurz die internationale Rechtslage beleuchtet.
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
„Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist in den letzten Jahren rasant gewachsen”, haben wir in unserer ersten Rezension der ersten Auflage des Taeger/Gabel im Jahre 2010 festgestellt. Diese Aussage lässt sich für die seitdem verstrichene Zeit getrost wiederholen.
In der Ära nach Edward Snowden haben Datenschutzfragen unter Juristen wie in der Gesellschaft insgesamt noch einmal an Bedeutung gewonnen. Ihre qualifizierte juristische Aufarbeitung ist damit wichtiger geworden denn je. Die Neuauflage dieses Kommentars setzt hierbei mit dem Anspruch an, „die Veränderungen in diesem dynamischen Umfeld nachzuvollziehen und datenschutzrechtlich zu würdigen”. Dies gelingt ihr im Großen und Ganzen auch.
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Juristen verstehen sich gemeinhin als Generalisten. Sie legen Gesetze und Verträge aus; theoretisch können sie jeden Fall lösen.
Doch brauchen Juristen mehr Rüstzeug als bloß Gesetze – gerade wenn sie einer Branche besonders zugeneigt sind. Für die Musikbranche gilt es, sich durch Platten zu hören und ein Gespür dafür entwickeln, wie Musiker, Promoter und Produzenten ticken. Und stets sollte die Frage umtreiben: Findet die Branche einen angemessenen gesetzlichen Rahmen vor? Ein wertvolles Mosaik liefert das Werk Wir hatten Sex in den Trümmern und träumten* – Die Wahrheit über die Popindustrie von Tim Renner und Sarah Wächter. Artikel vollständig lesen
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
„Big Data” ist ein Thema, das aktuell in Wirtschaft und Informatik schwer gefragt ist. Auch für das Informationsrecht ist die Frage interessant, welche Chancen und Risiken mit wachsenden Datenmengen und ihrer Verwertung verbunden sind.
Das vorliegende Werk verschafft einen ersten Überblick über die Materie. Wenngleich es sich nicht um juristische Fachliteratur handelt, gibt es auch einen Eindruck über den Bedarf der juristischen Aufarbeitung. Verfasst wurde „Big Data“ von einem Juristen (Viktor Mayer-Schönberger) und einem Angehörigen der Berufsgruppe der „Daten-Editoren” (Kenneth Cukier).
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Wer sich aus der rechtlichen Perspektive mit Apps beschäftigt, stößt schnell an Grenzen. In der juristischen Literatur wurden Apps bisher nur von wenigen Pionieren behandelt, erste Gerichtsentscheidungen gab es erst vor wenigen Monaten. Smartphones und Tablets sind längst Teil unseres Alltags – viele Rechtsfragen rund um Apps sind aber noch weitgehend ungeklärt.
Einen wichtigen Schritt zum besseren juristischen Verständnis von Apps, ihrer Entwicklung und ihrem Vertrieb haben Christian Solmecke, Prof. Jürgen Taeger und Thorsten Feldmann vor einigen Wochen mit ihrem Praxishandbuch „Mobile Apps” auf den Markt gebracht.
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Mit der NSA-Affäre hatte die Datenschutzdebatte im Sommer ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Während namenhafte Regierungsmitglieder die Sache bereits für „beendet“ erklärten, sprach Hans Magnus Enzensberger im ARD-Interview von „postdemokratischen Zuständen“. Drei Monate später wissen wir: Die Lage spitzt sich weiter zu. Die Datenschutzdebatte steht – zumindest in netzaffinen Kreisen – im Fokus. Beste Voraussetzungen für den Start von „Privacy in Germany“ (PinG), dem jüngsten Zeitschriftenprojekt zum Datenschutz. Wir haben es uns einmal näher angeschaut.
Juristische Literatur gibt es wie Sand am Meer. Oft steht man vor schwierigen Entscheidungen: Genügt das Buch meinen Ansprüchen? Reicht eine Altauflage? Welcher Autor ist mir lieber? Taugt diese Zeitschrift etwas? Auch im weiten Feld des Informationsrechts häufen sich Standardwerke, Neuerscheinungen und Zeitschriften.
Die Autoren von Telemedicus rezensieren deshalb über das Wintersemester 2013/2014 verschiedene Werke in diesem Bereich. Dabei sollen unterschiedliche Bereiche abgedeckt werden wie beispielsweise klassisches Medienrecht oder auch das hochaktuelle Datenschutzrecht. Der Fokus liegt unter anderem auch darauf, Studenten am Beginn des Schwerpunktstudiums einen kompakten Überblick über unterschiedliche Themenbereiche zu liefern. Aber auch nicht originär juristische Literatur aus Kreativbranche und Netzpolitik werden unsere Autoren besprechen.
Die Rezensionen erscheinen regelmäßig etwa alle zwei bis vier Wochen ab nächstem Montag. Hier findet man dann auch eine fortlaufend aktualisierte Liste der Rezensionen.
Aktuelle Rezensionen:
Rezension: PinG – Privacy in Germany.
Rezension: Solmecke/Taeger/Feldmann, Mobile Apps.
Rezension: Mayer-Schönberger/Cukier, Big Data.
Rezension: Renner/Wächter, Die Wahrheit über die Popindustrie
Rezension: Taeger/Gabel, BDSG, 2. Aufl. 2013
Rezension: Jänich/Eichelberger – Urheber- und Designrecht Artikel vollständig lesen