In einem früheren Artikel des „Chilling Effects”-Projekts habe ich herausgearbeitet, dass „Chilling Effects“ auf einer Selbstschädigung der Bürger beruhen: Nicht der Staat entzieht dem Bürger die Möglichkeit zum Grundrechtsgebrauch, sondern der Bürger selbst schränkt sich ein.
Rechtlich gesehen führt die Einordnung von Chilling Effects als „Selbstschädigungseffekten” zu einer grundsätzlichen Frage: Unterbricht die eigenverantwortliche, „freiwillige” Selbstschädigung des Bürgers den Zurechnungszusammenhang zum Staat? Oder muss der Staat eine Selbstschädigung der Bürger verhindern, selbst wenn diese sich selbst beschränken wollen?
Oder zugespitzt formuliert: Ist Zensur dasselbe wie Selbstzensur? Artikel vollständig lesen
Vor einigen Tagen habe ich auf Telemedicus eine Zusammenstellung verschiedener Gerichtsurteile veröffentlicht, die direkt oder indirekt auf die „Chilling Effects” Bezug nehmen. Mit diesem Artikel will ich nun einige Gedanken zusammenfassen, die sich aus dieser Rechtssprechung ableiten lassen. Artikel vollständig lesen
Meine Arbeit zum Begriff der Chilling Effects geht weiter. Im folgenden Eintrag habe ich Rechtsprechung zitiert, in der die Chilling Effects in Bezug genommen werden. Die Sammlung enthält Entscheidungen, die entweder direkt den Begriff „Chilling Effects” verwenden, oder ähnlich formulieren. Die relevanten Formulierungen habe ich fett hervorgehoben. Die Urteile werden an dieser Stelle nur wiedergegeben; eine Einordnung und Systematisierung dieser Sammlung werde ich in einem späteren Artikel vornehmen.
Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald ich neue Entscheidungen entdecke. Gerne freue ich mich auch über Hinweise auf Entscheidungen, entweder per E-Mail oder in den Kommentaren. Artikel vollständig lesen