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LG Berlin: Kein Recht auf Weiterverkauf von Spielen bei Steam

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Letzte Woche haben wir zusammen mit der Humboldt Law Clinic Internetrecht von der mündlichen Verhandlung im Fall vzbv ./. Valve berichtet. Hintergrund des Streits sind die AGB des Spielemarktplatzes Steam. Im Fokus steht vor allem die Frage, ob Steam es seinen Nutzern erlauben muss, dort gekaufte Spiele weiterzuverkaufen. Überraschend schnell hat das LG Berlin nun seine Entscheidung in dem Fall verkündet, wie spielerecht.de meldet. Artikel vollständig lesen

BGH veröffentlicht UsedSoft-II-Entscheidung

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Im Sommer 2012 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Verfahren Oracle gegen UsedSoft – eine Grundsatzentscheidung über den Handel mit Softwarelizenzen, die das IT-Recht seitdem konstant in Atem hält. Hintergrund war damals ein Vorlageverfahren des Bundesgerichthofs. Dieser hat nun seine Folgeentscheidung in dem Verfahren veröffentlicht und einige interessante Details zu den Rechtsfragen rund um den Handel mit Softwarelizenzen ergänzt. Artikel vollständig lesen

Die Nintendo-Entscheidung des EuGH und ihre Auswirkungen auf Computerspiele

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Die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme von Spielekonsolen kann zulässig sein – dann nämlich, wenn sie erkennbar vor allem anderen Zielen dient, als illegale Kopien abspielbar zu machen. Das hat der EuGH letzte Woche entschieden und damit den Regelungsradius des Umgehungsverbots von Kopierschutzmaßnahmen definiert.

Schon diese Frage ist spannend, doch die Entscheidung könnte zugleich viele weitere Auswirkungen haben. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg kippt Weiterverkaufsverbot von SAP-Lizenzen

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Das Softwareunternehmen SAP kann den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen nicht AGB-rechtlich verbieten. Das hat das LG Hamburg heute im Fall Susensoftware gegen SAP entschieden (Az. 315 O 449/12).

Susensoftware verkauft gebauchte Softwarelizenzen, unter anderem von SAP-Software. SAP stellt allerdings den Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen in seinen AGB unter Zustimmungsvorbehalt – verbietet ihn also erst einmal. Dagegen wandte sich Susensoftware: Das Unternehmen sah in dieser Zustimmungsklausel eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und strengte eine rechtliche Überprüfung vor dem LG Hamburg an.

Der Fall steht im Lichte des UsedSoft-Urteil vom EuGH aus dem Jahr 2012. In diesem medienrechtlich vielbeachteten Urteil hatte der EuGH den Handel mit gebrauchten Lizenzen für grundsätzlich zulässig erklärt. UsedSoft hatte mit gebrauchter Oracle-Software gehandelt, obwohl Oracle die Lizenzen nur als „nicht abtretbar” eingeräumt hatte. Es ging dort um die spannende Frage, ob man den Erschöpfungsgrundsatz bei nichtkörperlichen Programmkopien anerkennt. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass die Weiterveräußerung von Vervielfältigungsstücken zulässig ist, die einmal in Verkehr gebracht wurden. Anders als etwa beim Weiterverkauf von Datenträgern wie DVDs und CDs war zuvor nicht klar, ob auch nichtkörperliche Programmkopien unter den Erschöpfungsgrundsatz fallen. Der EuGH bejahte dies unter anderem mit der Überlegung, dass die nichtkörperliche Kopie der körperlichen wirtschaftlich gleichstehe.

Dem Urteil des LG Hamburg liegt also ein ähnlich gelagerter Sachverhalt zugrunde wie im Fall UsedSoft: In beiden Fällen versuchten die Softwareunternehmen, den Lizenzvertrieb vertraglich einzudämmen. Das LG Hamburg hat nunmehr die Rechtswidrigkeit der SAP-Zustimmungsklausel festgestellt.

Gewiss ist jedem Softwareunternehmen der Handel mit gebrauchten Lizenzen missliebig; schließlich geht es um Geld, das ihnen umso mehr entgeht, je stärker der Gebrauchtmarkt ist. Daher besteht bei Softwareunternehmen das Bedürfnis, den Vertrieb mit Gebrauchtlizenzen so klein wie möglich zu halten. Das wird nun immer schwieriger. Denn auch wenn das Urteil des LG Hamburg nach dem UsedSoft-Urteil wohl keine rechtliche Überraschung bietet (der Volltext ist noch nicht verfügbar), so manifestiert es doch die Marschroute in Richtung Rechtssicherheit für den Gebrauchthandel von Softwarelizenzen.
Zur Meldung bei heise online. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Netzneutralität, Facebook, Gebrauchtsoftware

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+++ Sponsored Stories: Neue Datenschutzregeln bei Facebook

+++ Verordnungsentwurf für gemeinsamen Telekommunikationsmarkt geleakt

+++ KG: Namensrecht bei Domain aserbaidschan.de

+++ Mündliche Verhandlung zu Weiterverkauf gebrauchter SAP-Lizenzen

+++ Google und Microsoft klagen für mehr Transparenz bei Überwachung Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Weiterverkauf gebrauchter SAP-Softwarelizenzen

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Trotz Erschöpfung ist keine Verschnaufpause im Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Software in Sicht. Derzeit prüft das LG Hamburg, ob der Softwarehersteller SAP den Weiterverkauf seiner Software unter Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von seiner ausdrücklichen Zustimmung abhängig machen darf. Geklagt hatte das Unternehmen Susansoftware, dass überschüssige SAP-Lizenzen an- und verkauft. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: UsedSoft, Online-Spiele, PRISM

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+++ BGH entscheidet erneut im Streit um UsedSoft

+++ BGH verbietet Werbung für Kinder in Online-Spiel

+++ BGH zum urheberrechtlichen Schutz von Pipi Langstrumpf

+++ AG Frankfurt zur Sicherheit von Standardpasswort bei WLAN-Router

+++ Bundeskanzlerin Merkel äußert sich zu PRISM

+++ Bundesverteidigungsministerium klagt gegen WAZ Artikel vollständig lesen

BGH entscheidet erneut im Streit um UsedSoft

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Vor ziemlich genau einem Jahr hat der EuGH seine Grundsatzentscheidung zum Handel mit „Gebrauchtsoftware” verkündet. Anlass für die EuGH-Entscheidung war ein Vorlageverfahren des deutschen BGH gewesen, der über einen Streit zwischen dem Softwarehersteller Oracle und dem Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft zu entscheiden hatte.

Nun, ein Jahr später, hat der BGH die Vorgaben des EuGH aufgenommen und im Fall UsedSoft ein Urteil getroffen. Artikel vollständig lesen

LG Bielefeld zur Weiterveräußerung von Multimediadateien

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Darf ein Unternehmen die Weiterveräußerung von Download-Dateien durch AGB untersagen? Das Landgericht Bielefeld hatte sich mit dieser Frage im März zu beschäftigen. Es entschied: Ein Verbot in den AGB ist möglich – die Downloads dürfen also nicht weiterveräußert werden (Az.: 4 O 191/11). Eine interessante Entscheidung, die vor allem aufgrund des Grundsatzurteils des EuGH in Sachen UsedSoft vom letzten Sommer zunächst für Überraschung sorgte. Artikel vollständig lesen