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Der Betreiber eines ungeschützten WLAN haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Anschluss begangen werden. OBERLANDESGERICHT …
1. Das Aktivieren eines separaten WLAN-Signals für Dritte auf Routern bei Verbrauchern/Zugangsinhabern ohne deren vorherige Zustimmung stellt eine …