Der Betreiber einer Chat-Software darf Benutzer nicht nach Belieben ausschließen. Zwar hat der Betreiber ein „virtuelles Hausrecht“, dieses …
Dem Betreiber eines Chats steht ein „virtuelles Hausrecht“ zu. OBERLANDESGERICHT KÖLN Beschluss Aktenzeichen: 19 U 2/00 Verkündet am: 2000-08-25 …