Telemedicus

Wochenrückblick: Apple, BILD, WhatsApp

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+++ EuGH: Markenschutz für Apple Stores

+++ EGMR: BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

+++ Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“

+++ Schleswig-Holstein: Thilo Weichert nicht wiedergewählt

+++ Kartellrecht: EU befragt Konkurrenten zu WhatsApp-Übernahme

+++ KJM: Kinderpornographie-Vorwurf gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen

EGMR: BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

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Der EGMR hat gestern festgestellt, dass die Verurteilung der Axel Springer AG wegen eines Berichts in der BILD-Zeitung Art. 10 EMRK verletz hat (Requête. no 48311/10).

Die BILD hatte im Jahr 2005 über den vom FDP-Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele geäußerten Verdacht berichtet, dass Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder an einem Pipeline-Projekt mit der russischen Gazprom mitverdiene. „Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?”, hatte BILD in dem Artikel gefragt. LG und OLG Hamburg hatten das für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gehalten.

Nach Ansicht des EGMR überschreite die Äußerung die journalistische Freiheit nicht und sei daher von Art. 10 EMRK geschützt. Auch hätten die deutschen Gerichte nicht nachgewiesen, dass es ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis sei, den guten Rufes des ehemaligen Bundeskanzlers zu schützen. Nur dann wäre ein Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung gem. Art. 10 EMRK ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen.

Pressemitteilung zum Urteil des EGMR
Weitere Hintergründe bei sueddeutsche.de. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Anonymität im Netz, NSA, Adblock Plus

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+++ BGH: Bewertungsportale müssen Daten ihrer Nutzer nicht herausgeben

+++ NSA-Untersuchungsausschuss spricht mit Whistleblowern Binney und Drake

+++ Löschungspflichten: Google entfernt erste Links – und stellt sie wieder ein

+++ Verlage und Werbevermarkter klagen gegen Adblock Plus

+++ Störerhaftung von Hotspotbetreibern: Im August soll Gesetzesentwurf kommen

+++ Leistungsschutzrecht: VG Media klagt auch gegen Yahoo und 1&1

+++ Aufregung in Berlin: BND-Mitarbeiter spionierte für die USA Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Hotel-WLAN, Google, Handydurchsuchungen

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+++ AG Hamburg: Hotelinhaber mit WLAN haftet nicht

+++ Nach EuGH-Urteil: Google fängt mit dem Löschen an

+++ Leistungsschutzrecht: Beschwerde gegen Google vor dem BKartA

+++ Kartellbeschwerde: Missbraucht Amazon seine Marktmacht?

+++ TV-Streaming: Aereo muss Dienst einstellen

+++ Supreme Court urteilt zu Handydurchsuchungen Artikel vollständig lesen

BGH: Screen Scraping im Volltext

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Ende April hat der BGH über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von „Screen Scraping” entschieden (Az.: I ZR 224/12). Danach ist es nicht unlauter, wenn automatisch Daten einer Internetseite abgerufen würden, um sie auf einer anderen Seite anzuzeigen. Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor. Artikel vollständig lesen

US-Fernsehsender stoppen Streaminganbieter Aereo

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Der Streaminganbieter „Aereo” verstößt nach Auffassung des höchsten US-amerikanischen Gerichts gegen den US-Copyright Act. „Aereo” fängt frei empfangbare Antennensignale ab. Diese Signale werden in einen Stream konvertiert, den Nutzer von „Aereo” abrufen können.

Für die Weitersendung der Signale müssen klassische Kabelbetreiber bezahlen – „Aereo” holte keine Lizenzen ein. Zu Unrecht: Der Supreme Court hat den Dienst als Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Weitersendungs- und Aufführungsrechte der Fernsehsender eingestuft. Mehrere US-Fernsehsender hatten das New Yorker Start-Up wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte verklagt.

Das Urteil in Sachen American Broadcasting v. Aereo im Volltext.
R. Giblin und J. Ginsberg mit weiteren Hintergründen.
Ausführlich bei faz.net.
Das Urteil und seine Folgen für Cloud-Dienste auf irights.info. Artikel vollständig lesen

OLG Schleswig-Holstein: kein Verbot des Online-Vertriebs

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Anfang Juni hat das OLG Schleswig-Holstein über die Zulässigkeit einer Klausel in einem selektiven Vertriebssystem entschieden (Az.: 16 U (Kart) 154/13). Die Entscheidung: Ein Hersteller darf den Vertrieb über Online-Handelsplattformern nicht ausnahmslos verbieten, wenn hierdurch der Wettbewerb beschränkt wird. Mittlerweile liegt die Entscheidung im Volltext vor. Telemedicus mit einer Analyse: Artikel vollständig lesen

Veranstaltungsübersicht: Juli 2014

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+++ 01. Juli: „Das neue Verbraucherschutzrecht”, Berlin

+++ 02. Juli: „Global Patent Litigation: How and Where to Win”, Düsseldorf

+++ 02. Juli: „Monsters of Law: Kultur und Wissen online”, Berlin

+++ 02. Juli: „NSA und jetzt?”, Berlin

+++ 02. Juli: „Geliebte Spione? – X-Box, Google Glass & Co”, Kassel

+++ 04. Juli: „Video-on-Demand”, München

+++ 10. Juli: „21. Drei-Länder-Treffen” des DGRI, Linz (Österreich)

+++ 11. Juli: „Software-Audits”, München

+++ 18. Juli: „Ein more technological approach für das Immaterialgüterrecht?”, Bayreuth

Telemedicus veröffentlicht heute zum zweiten Mal eine Übersicht über Veranstaltungen zum „Recht der Informationsgesellschaft“. Wir experimentieren derzeit noch mit diesem Format, hoffen aber, dass es bald ein fester Bestandteil unseres Angebots wird. Hier sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Sollten sich Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl Sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis (Kontakt). Auch über Ankündigungen von Veranstaltungen aus dem IT- und Medienbereich würden wir uns freuen.

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Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Datenschutz, E-Plus

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+++ VG Media will Presse-Leistungsschutzrecht durchsetzen

+++ Referentenentwurf: Klagemöglichkeiten für Verbände bei Datenschutzrechtsverstößen

+++ EU-Generalanwalt zu Urheberrechtsvergütung für Handy-Speicherkarten

+++ EU will E-Plus-Übernahme durch O2 zustimmen

+++ NRW: Über 4.000 Funkzellenabfragen im Jahr durch die Polizei

+++ Irland: Gericht legt Klage gegen Facebook dem EuGH vor Artikel vollständig lesen

LG Berlin zu Musikverlagen in der GEMA

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Das LG Berlin hat im Mai entschieden, dass die Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA nicht unzulässig ist. Einen entsprechenden Feststellungsantrag wies das Gericht ab. Mittlerweile liegt Telemedicus das Urteil im Volltext vor (Az.: 16 O 75/13). Damit befasst sich innerhalb eines kurzen Zeitabschnittes erneut ein Gericht mit der umstrittenen Frage, inwiefern Verlage an den Ausschüttungen von urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften beteiligt werden können. Artikel vollständig lesen