+++ 18. Februar: Chancen und Risiken digitalen Regierens, Berlin
+++ 18./19. Februar: Mit Recht in die Digitale Zukunft, Göttingen
+++ 20. Februar: Meet in the LawCloud, München
+++ 25. Februar: Unternehmensdaten im Visier von Cybercrime und Nachrichtendiensten, Köln
+++ 05. März: Wiki-Immunity, Berlin
+++ 07. März: IT-LawCamp 2015, Frankfurt a.M.
+++ 20. März: Urhebervertragsrecht in der Reform, München
+++ 24. März: IT-Entwicklungen im Gesundheitswesen, Frankfurt a.M.
Mit ein wenig Verspätung startet nun auch die Telemedicus-Veranstaltungsübersicht ins neue Jahr. Sollten Sie Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Urheber- & Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis (Kontakt). Auch über Veranstaltungshinweise aus dem IT- und Medienbereich würden wir uns freuen. Artikel vollständig lesen
Können Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, ihre Produkte über Online-Plattformen zu vertreiben? Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit immer wieder die Gerichte. Einen besonders interessanten Fall hat das Landgericht Frankfurt letzten Sommer entschieden (Az.: 2-03 O 128/13). Demnach kann ein Hersteller von Luxusparfums den Vertrieb über Plattformen wie Amazon jedenfalls nicht deshalb verbieten, weil er ein luxuriöses Verkaufsumfeld anstrebt.
Eine interessante Entscheidung – die im Ergebnis zwar richtig ist, aber auch einige Fragen offen lässt. Gibt es einen kartellrechtlichen Prestigeschutz im Zusammenhang mit einem selektiven Vertriebssystem? Welche Wirkung hat die sogenannte „Logoklausel”? Und wie weit reicht die Vertikal-GVO? Insbesondere diese Fragen möchte ich in der folgenden Besprechung klären. Artikel vollständig lesen
+++ Netzneutralität: FCC-Chef Wheeler will strikte Regelung in den USA
+++ Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen kommt
+++ Löschbeirat: Google soll großzügiger löschen
+++ Gebühren für Informationszugang nicht per se Verletzung von Art. 10 EMRK
+++ Telekom will Internet der kurzen Wege stärken
+++ NSA-Überwachung von Ausländern anscheinend eingeschränkt
+++ AG Berlin-Urteil: Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist unerwünschte Werbung Artikel vollständig lesen
Aktuell veranstaltet die Ludwig-Erhard-Stiftung in Berlin ein Symposium mit dem Thema “Wohlstand für alle – Soziale Marktwirtschaft in Zeiten der digitalen Revolution”. Dort hat sich auch der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt zum Thema geäußert. Stiftungsvorsitzender und Wirtschaftsjournalist Roland Tichy zitiert ihn auf Twitter:
„„Das Bundeskartellamt wird sich zukünftig auch mit Märkten befassen auf denen kein Geld, sondern Daten fließen“ Mundt, Präsident kartellamt”
In welcher Form dieses Befassen stattfinden soll, ist bislang nicht geklärt. Allerdings wird es bereits interessant sein, welche Märkte die Behörde analysiert, auf denen Daten statt Geld als Gegenleistung erbracht werden. Interessanterweise erwähnt Tichy kurze Zeit später ebenso auf Twitter, Mundt sei für eine teilweise Aufhebung der Netzneutralität.
Zum Tweet von Roland Tichy auf Twitter. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat die Termine für seine nächsten Verhandlungen und Entscheidungen bekannt gegeben. Über einige Verfahren hat Telemedicus zuletzt berichtet. Es folgt eine Übersicht zu solchen Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht, sowie dem Gewerblichem Rechtsschutz.
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Wie die taz meldet, hat die US-Sängerin Taylor Swift einzelne Textzeilen aus ihrer Feder markenrechtlich sichern lassen („Nice to meet you. Where have you been?”, „Party like it’s 1989”). Johannes Pitsch von der taz hierzu:
„Wenn man auch meinen könnte, dass dies ein raffinierter Schachzug sei, da man als Künstler heutzutage ja schließlich nur noch durch ertragreiche Merchandiseverkäufe über die Runden kommen könnte, sollte man es mit der Verrechtlichung dann doch besser nicht übertreiben. Nicht, dass man sich bald nicht mehr nur für Meinungsfreiheit, sondern gar für Sprachfreiheit einsetzen muss.”
Monopolrechte auf Alltagsgeplänkel und kleinste Textfetzen sorgen ganz zu Recht für Unbehagen. An dieser Stelle aber drei Beruhigungspillen: Wer einfach nur eine Taylor Swift-Zeile spricht oder sich für sich selbst ein Shirt bedruckt, benutzt diese Zeichen nicht im markenrechtlichen Sinne. Zweitens seien die Schutzhindernisse im Markenrecht (§ 8 Abs. 2 MarkenG) genannt, nach denen etwa fehlende Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnisse die markenrechtliche Monopolbildung einschränken.
Und schließlich: Jede Markenrechtsverletzung muss rechtswidrig sein, und die Rechtswidrigkeit kann Eingangstor für eine Grundrechtsprüfung sein. Überwiegt die Kunstfreiheit desjenigen, der den Tatbestand einer Markenrechtsverletzung verwirklicht, so ist die Benutzung des Zeichens erlaubt. Man denke an die „Lila Postkarte” und zuletzt an die „Wanderwege der Wanderhure”.
Im Grundsatz gilt: (Einfache) Sprache bleibt Allgemeingut – und Kunstfreiheit ist ein starkes Korrektiv für Monopolrechte!
Ende letzten Jahres hat das OLG Hamburg der Bossland GmbH untersagt, die beiden WoW-Bots Honorbuddy und Gatherbuddy zu vertreiben (Az.: 3 U 86/13). Die Entscheidung ist ein Höhepunkt in einem jahrelangen Streit zwischen Blizzard und Bossland und behandelt einige wichtige Fragen zum Thema Bots und Regeln in Online-Spielen. Mittlerweile liegt das Urteil bei uns im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
+++ Facebook mit neuen AGB: Kritik an Datensammelei für Werbezwecke
+++ Streit über Verwendung von Mautdaten
+++ Mobilfunkfrequenzen: BNetzA kündigt Versteigerung an
+++ Sternchen-Rufnummern in Deutschland: BNetzA startet Anhörung
+++ Diskussion über mutmaßlichen Hacker-Angriff auf Internet-Dienste Artikel vollständig lesen
Nachdem vor drei Jahren die Debatte über das Urheberrecht in der digitalen Welt wohl seine emotionale Spitze erreicht hatte, zeigt jetzt ein über zwanzig Jahre altes Foto: Die Aufregung um den Schutz kreativer Güter ist weiter in vollem Gange.
Die Geschichte um das berühmte Rostock-Lichtenhagen-Foto schlägt eine unschöne Richtung ein – und leider wird der Falsche verspottet. Artikel vollständig lesen
Erst Cameron, dann Obama, jetzt auch de Maiziere: Vermehrt fordern Politiker westlicher Staaten in diesen Tagen ein „Verschlüsselungsverbot“. Oder, genauer: Nicht jede Verschlüsselung soll untersagt werden. Eine Verschlüsselung, die aber auch den Staat ausschließt, insbesondere also die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, soll nach Auffassung dieser Politiker zukünftig verboten sein. Keine Verschlüsselung also mehr, wenn der Staat keine „Backdoor” hat und auf die ein oder andere Weise mitlesen kann. Artikel vollständig lesen