Ein Kommentar von Benjamin Küchenhoff.
Das LG Hamburg hat in der vergangenen Woche entschieden, dass der bloggende Journalist Stefan Niggemeier pflichtwidrig gehandelt hat, als er den beleidigenden Kommentar eines Lesers, abgegeben am Sonntag um 3:37 Uhr, erst sechseinhalb Stunden später entdeckte und löschte (Telemedicus berichtete; siehe auch hier). Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.
Von der mündlichen Verhandlung berichtet Stefan Niggemeier heute selbst in seinem Blog, und spricht einen wunden Punkt an:
250 Jahre nach der Erfindung der Lochkarte gibt es endlich wieder ein Speichermedium aus Papier. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Klage eines Journalisten statt, der vom BND gemäß §§ 7, 4 BNDG Auskunft über seine dort gesammelten persönlichen Daten verlangte. Der BND gab ihm nur Auskunft über die elektronisch gespeicherten Daten, nicht aber über jene, die sich in nicht elektronischer Form in den Akten befanden. Der Grund: Die in den Akten enthaltenen Informationen seien nicht i.S.d. § 7 BNDG gespeichert.
Zu Unrecht, befand das BVerwG. § 7 BNDG sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass zu den "gespeicherten" Daten auch jene gehören, die in nicht-elektronischer Form in Akten enthalten sind. Dies gebiete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

Quellen: Wikipedia; Montage: BK
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche über Verfassungsbeschwerden gegen die automatische Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verhandelt.