Immer wieder tut sich das Urheberrecht schwer mit Technik. Das beste Beispiel ist hier § 44a UrhG. Da bei den meisten technischen Verfahren vorübergehend Daten gespeichert werden, regelt § 44a UrhG flüchtige und begleitende Vervielfältigungen im deutschen Urheberrecht. In acht Fragen sollen die wichtigsten Schwierigkeiten kurz erläutert werden. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen
+++ EU-Kommission segnet ACTA ab
+++ Versand von Rechnungen ab Juli mit einfacher E-Mail möglich
+++ ZAK bemängelt Split-Screen-Spots bei RTL & Sat.1
+++ Medienanstalten legen Jahrbuch 2010/2011 vor
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Ein Gastbeitrag von Dr. Murad Erdemir, Kassel/Göttingen
Von der Bewahrpädagogik in der analogen Welt zum Risikomanagement in der digitalen Welt
Ende vergangenen Jahres ist die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gescheitert. Umso dringender stellt sich seitdem die Frage: Wie geht es weiter mit dem Jugendmedienschutz? Die folgenden zehn Punkte sollen skizzieren, wie ein zeitgemäßer Jugendschutz im Netz gelingen kann. Artikel vollständig lesen