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Monatliche Archive

Ende des Briefmonopols – Und der Datenschutz?

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Ende dieses Jahres soll das Briefmonopol wegfallen und der Markt vollständig liberalisiert, d.h. für Wettbewerber geöffnet werden. Selbst in Zeiten zunehmend genutzter Internetkommunikation handelt es sich beim Postwesen um ein lukratives Geschäft: zahlreiche, bereits lizenzierte Wettbewerber erwarten bereits ihren Eintritt in den Briefmarkt. Doch die positive Spannung wird nicht von allen Seiten geteilt. Neben Erwägungen im Europäischen Parlament, die Aufhebung des Monopols bis 2011 auszudehnen, werden vor allem Befürchtungen über die Einhaltung des Datenschutzes laut. So äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:

In Folge der teilweise bereits erfolgten Öffnung des Postmarktes hat die Zahl der Bürgerbeschwerden, die sich gegen Postdienstleister richten, deutlich zugenommen.
Vielfach gehen die Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen der Unternehmen einher. In Folge dessen kann es zu falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen. Es darf aber nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdrängt und den Anspruch der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses verletzt.

Allerdings wird die zuständige Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten dafür Sorge tragen, dass die Datenschutzbestimmungen auch von den neuen Marktteilnehmern eingehalten werden. Andernfalls drohten Bußgelder oder sogar der Lizenzentzug, wie Schaar erklärt.

Seit 1994 der Postdienst der Deutschen Bundespost im Zuge der Postreform II privatisiert wurde, werden Postdienstleistungen in Deutschland als „privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die Deutsche Post AG und andere private Anbieter erbracht“ (Art. 87f II GG). Der Wegfall des Briefmonopols der Deutschen Post AG bedeutet nun die Umsetzung der dritten Postreform.

Zur Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
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Sat.1: Kausch packt aus

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„Aus heiterem Himmel“ habe es ihn getroffen, sagt Thomas Kausch im Interview bei der FAZ. Dem Anchorman der Sat.1-Nachrichten war nach eigener Darstellung kurz vor Antritt seines Urlaubes gesagt worden, er brauche nicht mehr wiederkommen. Mit dieser Entscheidung habe Sat.1 den Abschied vom professionellen Nachrichtengeschäft genommen, sagt Kausch:

Man hat mich geholt, weil ich für ein journalistisches Profil stehe, und nun muss ich gehen, weil ich für dieses journalistische Profil stehe.

Und auch zum Sinn und Unsinn von Personalabbau sagt Kausch grundsätzliches:

Vielleicht sollte man einmal grundsätzlich darüber nachdenken, den Wert von Mitarbeitern als Unternehmenswert mit in die Bilanzen aufzunehmen und nicht nur als Personalkosten, die negativ zu Buche schlagen. Es waren ja die Mitarbeiter, die sich ins Zeug gelegt hatten, um den Konzern fit für eine Übernahme zu machen, als Haim Saban damals verkaufen wollte. Auch die vielen Mitarbeiter, die nun gehen müssen, nachdem alles wie gewünscht geklappt hat.

Eventuell sollten die Sender als Schadensposten auch das PR-Debakel einkalkulieren, das sich nach einem solchen Personal-Abbau regelmäßig ergibt. Die desaströsen Quoten bei der Übernahme der Tour de France-Berichterstattung durch Sat.1 haben ihre Ursache m.E. vor allem in der extrem kritischen Berichterstattung zu den Entlassungen (z.B. im Berliner Kurier: „Job-Killer Sat.1 nutzt Doping-Tour zur Quoten-Kosmetik“).

Zum Interview in der FAZ. Artikel vollständig lesen

„Buskeismus“: Rückkehr zur Zensur?

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Ein Kommentar von Christiane Müller

Wenn Prominente den Weg vor die Gerichte einschlagen, so finden sich meist Presseorgane auf der Anklagebank. Oskar Lafontaine, Dieter Bohlen, Oliver Kahn und Co. sehen durch bestimmte Berichte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Richter haben dann zwischen diesem Grundrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen. Beide Rechtsgüter haben Verfassungsrang – eine Entscheidung ist jeweils vom konkreten Einzelfall abhängig. Doch mancherorts scheinen die Ergebnisse dieser Abwägungen vorhersehbar zu sein…

Im Presserecht ist nämlich grundsätzlich jedes Gericht örtlich zuständig, sofern das betroffene Blatt vor Ort erhältlich ist. Insofern existiert für den Kläger ein Wahlrecht. Besonders gerne wird in Hamburg und Berlin geklagt: Die Senate dort gelten als Verteidiger des Persönlichkeitsrechts – oder: als Gefahr für das Recht auf freie Meinungsäußerung. So sieht es Rolf Schälike. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, in seinem Weblog auf die zunehmend pressefeindliche Rechtsprechung aufmerksam zu machen. Diese Tendenz hat er mit dem Begriff „Buskeismus“ bezeichnet, in Anlehnung an den vorsitzenden Richter der Zivilkammer 24 des LG Hamburg Andreas Buske.

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Sieben Fragen zum „Zweiten Korb“

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Am 6. Juli hat der Bundestag eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes beschlossen. Lange wurde um diesen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen von Urhebern, Verwertern und Verbrauchern gerungen – doch das Ergebnis ist heftig umstritten. Der Wortlaut der Änderungen lässt erahnen, welche Grabenkämpfe um einzelne Bestimmungen ausgetragen wurden: Die Normen sind geprägt von Ausnahmetatbeständen und diffusen Begriffen. Einige Probleme hat man vorerst gar nicht gesetzlich geregelt. Telemedicus hat deshalb ein paar Fragen an die Referenten der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion Nermin Fazlic und Johannes Kollbeck gerichtet: Artikel vollständig lesen

Informations- und Dokumentationspflichten der Wirtschaft

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Nachdem das Bundesministerium der Justiz eine Sammlung nahezu des gesamten aktuellen Bundesrechts kostenlos im Internet bereitgestellt hat, gibt es jetzt eine von der Bundesregierung ebenfalls kostenlos im Internet veröffentlichte Datenbank mit Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten der Wirtschaft.

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11. 7. 2007:

Die Bundesregierung hat im Internet eine Datenbank veröffentlicht, die jene Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten enthält, die nach geltendem Bundes- und Europarecht für die deutsche Wirtschaft bestehen. Diese werden damit erstmals in einer zusammenhängenden Datenbank transparent gemacht. Sie sind unter der Internetadresse www.bundesregierung.de/informationspflichten für jeden einsehbar.

Es gibt jedoch zwei Wermutstropfen:

1. Die Datenbank erscheint aufgrund der großen Anzahl der verzeichneten staatlichen Informationspflichten (insgesamt rund 11.000) so komplex und intransparent, dass viele Nutzer – insbesondere juristische Laien – vermutlich nur solche Informationspflichten werden finden können, die sie bereits kennen.

2. Ebenfalls aus der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11.07.2007:

Zu den rund 11.000 staatlichen Informationspflichten für die Wirtschaft zählen die Fälle, in denen die Wirtschaft durch den Staat verpflichtet ist, Anträge, Formulare, Statistiken o.ä. auszufüllen oder auch Nachweise und Dokumentationen zu führen.

Da es somit nur um Informationspflichten gegenüber dem Staat geht, werden demgemäß Informationspflichten nach dem Telemediengesetz und andere Vorschriften des E-Commerce leider nicht erfasst und aufgelistet.

Zur Datenbank zu Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten der Wirtschaft. Artikel vollständig lesen

Bundeskartellamt will Handy-TV-Konsortium genehmigen

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Das Bundeskartellamt will das angemeldete Konsortium von T-Mobile, Vodafone und O2 für den Aufbau und Betrieb mobiler Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard genehmigen. Allerdings nicht ohne Eingeständnisse von den Mobilfunknetzbetreibern zu verlangen: weitere Betreiber müssen jederzeit die Möglichkeit haben neu einzusteigen.

Zweck des Gemeinschaftsunternehmens soll es sein, die technische Umsetzung für die Herstellung und Ausstrahlung von Handy-TV, den Einkauf von Programminhalten und die Bündelung der Programminhalte nach dem DVB-H-Standard gemeinsam und somit leichter und effizienter zu bewerkstelligen. Die Vermarktung an Endkunden soll dagegen durch die selbständigen Muttergesellschaften, also nicht gemeinsam erfolgen.

Die fusionskontrollrechtliche Prüfung der Zulässigkeit des beantragten Gemeinschaftsunternehmens ergab, dass das Vorhaben keine Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen auf den relevanten Märkten hervorruft.
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Wochenrückblick: Passbilder, Pro7Sat1, Vorratsdaten

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+++ Aufregung um Passbild-Urteil unberechtigt?

+++ BGH-Urteil zu Auskunftansprüchen gegen die Vermieter von Rufnummernblöcken

+++ Google will TK-Dienstleister werden

+++ Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind schutzfähig i.S.d. UrhG

+++ Schlussantrag von EU-Generalanwältin für enge Zwecksetzung in der Vorratsdatenspeicherung

+++ BKartellA erlaubt Premiere-Arena-Kooperation

+++ Google gerät bei Internet-Werbung in Monopolverdacht

+++ Lizenzentzug bei ProSieben/Sat.1 keine Option

+++ Vermarktung von Fernsehwerbung leidet unter BKartellA-Untersuchung Artikel vollständig lesen

Kriminalität im Internet

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Cybercrime in immer neuen Varianten gilt inzwischen als die größte Herausforderung in der Informationsgesellschaft. Allein die in Deutschland registrierten Internetstraftaten schnellten im vergangenen Jahr um 27 Prozent auf gut 150.000 in die Höhe. Darin sind Bayern und Niedersachsen noch gar nicht erfasst.

Mit den Gefahren und Konsequenzen, die rund um die Themen Phishing, Spam, Hacking, (Kinder-)Pornographie und Spionage im Internet kreisen, beschäftigt sich ein Artikel in der Zeit. Einführend erklärt werden darin die Funktionstechniken der einzelnen Vergehen, ihr Erfolgskonzept und auch welche rechtlichen Gegenmaßnahmen in Planung sind. Lesenswert, wenn auch teilweise etwas sehr schwarzmalerisch.

„Die dunkle Seite des Netzes“, Die Zeit.
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Video: Der Google-Masterplan

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Quelle: ScreenshotGoogle ist ein privates Unternehmen, das unter der Kontrolle eines kleinen Kreises amerikanischer Computer-Experten steht. Trotzdem hält es mehr Informationen über seine Nutzer, als irgendeine Behörde das dürfte – und es tut das weltweit. Google scannt Emails, liest Dokumente, sammelt Daten über Nutzer- und Konsumverhalten. Die Datensätze, die Google speichert, haben das Potential, detaillierter und aufschlussreicher zu werden als alles, was Geheimdienste jemals zusammentragen könnten.

„The Masterplan – About the Power of Google“ ist ein Kurzfilm, der dieses Problem visuell veranschaulicht.

Das Video nach dem Klick. Artikel vollständig lesen

BGH: Auskunftsanspruch bei unverlangter SMS-Werbung

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Der Inhaber eines privaten Mobilfunkanschlusses kann von einer Telefongesellschaft Auskunft über den Versender unverlangter SMS-Werbung verlangen. Das entschied der BGH in einem aktuellen Urteil.

Im vorliegenden Fall hatte sich der Kläger, nachdem er eine unverlangte Werbe-SMS eines ihm unbekannten Absenders erhalten hatte, an die Beklagte, T-Mobile Deutschland gewandt, weil sich aus der dem Kläger bekannten Rufnummer ergab, dass sie aus dem Rufnummernblock dieser Gesellschaft stammte. T-Mobile verweigerte eine Auskunft mit der Begründung dass sie nur gegenüber Verbänden, nicht aber gegenüber Verbrauchern zu einer solchen Auskunft verpflichtet sei.
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