Kartellwächter bleiben am Ball – Hintergründe und Aktuelles
Offenbar aufgrund massiven Drucks des Bundeskartellamts müssen die Pay-TV-Sender Premiere und Arena entscheidende Teile ihrer Kooperation bezüglich der Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga zunächst ruhen lassen. Hintergrund ist die laufende Überprüfung des Vertrages zwischen Unity Media, Arena und Premiere vom 8. Februar 2007. Dieser hatte der Premiere AG unter anderem die nicht-exklusiven Satelliten-Vermarktungsrechte an dem Arena-Programm eingeräumt.
Ende 2005 hatte Premiere beim Poker um die Bundesliga-Rechte überraschend den Kürzeren gezogen, wodurch der Sender unter erheblichen Druck geriet. Die Rechte hatte damals das neugegründete Unternehmen „Arena“ für mehr als 200 Millionen Euro pro Saison erworben. Mutterkonzern von Arena ist der Kabel-Konzern „Unity Media“, der wiederum kapitalkräftige Finanzfirmen hinter sich stehen hat. Das Geschäft blieb aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, erhebliche Verluste waren die Folge. Die beiden Pay-TV-Anbieter vereinbarten angesichts dieser Probleme schließlich eine Kooperation. Artikel vollständig lesen
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat eine neue Vorsitzende: Insa Sjurts.
Die 44jährige Ökonomin, die nebenbei an der Universität Hamburg als Professorin tätig ist, war bereits zweieinhalb Jahre stellvertretende Vorsitzende. Ganz nach Tradition der KEK rückte sie nun vom Stellvertreterposten zur Vorsitzenden auf. Damit löst sie ihren Vorgänger Dieter Dörr ab. Insa Sjurts:
Ich denke, dass ich eine andere Perspektive in die Arbeit hineinbringen werde. Ich bin Ökonomin, Herr Dörr ist Jurist und insoweit schaue ich anders auf die Fragen, die die KEK bewegen. Ich denke allerdings, dass gerade in Zeiten der Reform der Medienaufsicht, wo es auch um personelle und organisatorische Veränderungen geht, ein ökonomischer Blick sehr hilfreich sein kann.
Bei den Verhandlungen der WIPO (World Intellectual Property Organization) um einen Rundfunkvertrag zeichnet sich vorerst keine Einigung ab. In einem Staatsvertrag wollen die Mitgliedstaaten neue Schutzmaßnahmen für Sendeunternehmen treffen; die zunehmende Rundfunktätigkeit im Internet hat eine Anpassung der Rechtslage unerlässlich gemacht.
Auch andere Gebiete des Urheberrechts mussten aufgrund der Digitalisierung geändert bzw. ergänzt werden. Mit den Abkommen WCT und WPPT ist dies für die Bereiche Literatur und Kunst sowie für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller geschehen. Artikel vollständig lesen
Die Aussage „Wer nichts zu verbergen hat…“ beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt den Eindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Ende zweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherung erweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.
Online-Durchsuchungen, Anti-Terrordatei, Vorratsdatenspeicherung – die Liste der staatlichen Überwachungspläne ist lang und wird zu großen Teilen von der Bevölkerung unterstützt. „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ lautet die scheinbar logische Argumentation der Sicherheitsbefürworter.
In einem nicht ganz neuen, doch deshalb nicht minder aktuellen Artikel versucht Michael Lohmann diese „Killer-Formel“ zu widerlegen.
Zu dem Artikel „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ bei Telepolis.
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„What the fuck is informationelle Selbstbestimmung?“ So ist eine aktuelle Broschüre der Studentenvertretung der FH Münster betitelt.
Selbstbeschreibung:
An dieser umfassenden Broschüre mit dem Titel “What the fuck is informationelle Selbstbestimmung“ haben zahlreiche Studierende und Datenschutzvereine mitgearbeitet.
Die Broschüre beinhaltet unter anderem Artikel über ArbeitnehmerInnendatenschutz, Videoüberwachung, Rasterfahndung und RFID-Chips.
Mitgearbeitet haben Studenten von mehreren Münsteraner Unis und aus mehreren Fachgebieten, unter anderem Geschichte und Ökotrophologie (Haushaltswissenschaften). Nicht vertreten waren offenbar die Juristen – so erklärt sich wohl die seltsame Verknüpfung einer Wortschöpfung des BVerfG mit englischem „Slang“.
Google hat ein Filtersystem zur automatischen Erkennung von urheberrechtlich geschützten Inhalten entwickelt. Das bestätigte das Unternehmen Anfang dieser Woche im Rahmen der Medienkonferenz NAB. Die Software mit dem Namen „Claim your content“ soll automatisch die Rechteinhaber geschützter Werke identifizieren und eine unautorisierte Veröffentlichung verhindern. Das System soll in erster Linie bei den Video-Portalen Youtube und Google Video zum Einsatz kommen. Artikel vollständig lesen
Der EU-Handelskommissar Peter Mandelson verschärfte am vergangenen Mittwoch in Brüssel den Ton im Streit um den unzureichenden Schutz von Urheberrechten in China. Nachdem er zwei Tage zuvor noch eine Beteiligung der EU an einer WTO-Klage der USA gegen China in dieser Angelegenheit ausgeschlossen hatte, richtete er nun deutlichere Worte an China:
„Wie den USA könnte auch Europa die Geduld mit China ausgehen, wenn es nicht dazu kommt, dass unser Dialog mit den chinesischen Behörden Veränderungen beim Urheberrecht und anderen Marktfragen bringt.“
Weiter schließt Mandelson es nicht mehr aus, dass sich die EU schließlich doch der Klage der USA anschließt, so die Financial Times Deutschland. Hintergrund der Äußerungen vom EU-Handelskommissar ist die vergangene Woche von den USA bei der WTO gegen China eingereichte Klage wegen unzureichendem Schutz von Urheberrechten.
Seit dem vergangenen Jahr setzt die EU bei den strittigen Fragen im Bereich des Urheber-, Patent- und Markenrechts auf Verhandlungen mit Peking. Dabei wird versucht, Missstände beim urheberrechtlichen Schutz sowie beim Patent- und Markenschutz im Interesse der europäischen Wirtschaft abzubauen. Artikel vollständig lesen
Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werden.
Auslöser des Streits war eine einstweilige Verfügung der GEMA gegen Rapidshare: Der Download-Hoster solle es unterlassen, urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Download bereitzuhalten. Rapidshare argumentierte dagegen, dass das Unternehmen selbst nur den Speicherplatz zur Verfügung stelle – die eigentlichen Inhalte würden von den Benutzern bereitgestellt. Das LG Köln hatte jedoch der GEMA Recht gegeben und den Widerspruch zurückgewiesen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt werden kann, wenn das Unternehmen Prüfungspflichten verletzt. Artikel vollständig lesen
Mit dem heutigen Urteil (I ZR 35/04) hat der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Das aus dem Teledienstegesetz (§ 11 TDG) ins neue Telemediengesetz (§ 10 TMG) übernommene Haftungsprivileg für Host-Provider gilt demnach nur für die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Ein Internet-Auktionshaus kann danach als Störer haftbar gemacht werden, wenn mittels der Internetplattform das Angebot gefälschter Markenartikel ermöglicht wird. Wird das Auktionshaus von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen, muss es nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch die technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Artikel vollständig lesen
Der J!Cast, der Jura-Podcast von Laura Dierking an der Universität Münster, kommt dieses mal von der Re:publica. Es handelt sich um den Mitschnitt des Podiumsgesprächs von Udo Vetter vom Lawblog, Mathias Spielkamp von Irights.info und eben Laura Dierking, Promotionsstudentin am Institut für ITM und Macherin des J!Cast.
Das Podiumsgespräch drehte sich um die Rechtsfragen, die sich rund um das Bloggen ergeben.
Zum J!Cast 31 – Darf ich das bloggen? Artikel vollständig lesen